Telefonische Befunderhebung für Krankschreibung bis 31. Mai 2020
15. Mai 2020
Mitteilung des G-BA vom 14.05.2020:
Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähligkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden.
Cave: ab diesem Zeitpunkt ist zur Krankschreibung wieder eine körperliche Untersuchung erforderlich.
Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de
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