Hausbesuche: KV Hessen schließt anhängige Verfahren ab

08. Dezember 2018


Für alle aktuell nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren infolge der Budgetierung der Hausbesuche im Bereich der KV Hessen wird es keine Prüfmaßnahme im Sinne eines Regresses oder einer förmlichen Beratung geben. Stattdessen soll ein „beratendes Gespräch“ die Verfahren abschließen. Das gleiche gilt für Regresse vor dem Beschwerdeausschuss und den Sozialgerichten.

Zu diesem Zweck hat die KV Hessen jetzt die rund 100 von Prüfverfahren betroffenen Hausärzte zu Informationsveranstaltungen mit abschließender Wirkung eingeladen.

Eine Neueinleitung von Prüfverfahren zu Haus- und Heimbesuchen soll es bis zur Neufassung der Prüfvereinbarung nur geben, wenn KV und Kasse das als Vertragspartner gemeinsam beantragen. Eine Prüfung von Amts wegen durch die Prüfungsstelle soll zunächst nicht mehr erfolgen.

Dirk R. Hartmann
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht
hartmann@arztrecht.de

 

 


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