Digitalisierung als ärztlicher Unternehmer sinnvoll nutzen!

14. Mai 2021


Liebe Leser,  

 

das KBV 2025 Konzept vom 3. Mai 2021 und das Positionspapier der GKV Spitzenverband zeigt indirekt, wo aus der Sicht der KV’en Veränderungen für die ärztlichen Unternehmerpraxen auftauchen.

KBV 2025 Strukturen Bedarfsgerecht anpassen - Digitalisierung sinnvoll nutzen - 

https://www.kbv.de/media/sp/Konzept_KBV_2025.pdf 

Positionspapier zur Digitalisierung von Gesundheit und Pflege vom 23.04.2021

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2021/Positionspapier_Digitalisierung_von_Gesundheit_und_Pflege_21-04-2021.pdf 

Pressemitteilung vom 21.04.2021

 

Zunächst die positiven Aspekte:


- Der Arzt ist weiterhin unverzichtbar.

 

- Gleichzeitig werden in den nächsten Jahren Praxen aus der Generation der Babyboomer nicht nachbesetzt werden können.

-  Der Trend zu weniger selbstständigen Ärzten in Niederlassung hält an und

- es wird insgesamt weniger Arbeitszeit durch Teilzeit-Ärztinnen als Angestellte zur Verfügung gestellt.

- Veränderungen bringen Wachstumspotenzial für Unternehmer-Praxen.

Damit kommt es in den ländlichen und sozialschwachen Ballungsräumen zu Versorgungsengpässen.

Politik droht mit Direktzugang zu nichtärztlichen Heilberufen 

Wenn es der niedergelassenen Ärzteschaft in der vertragsärztlichen Grundversorgung nicht gelingt mit sinnvollen digitalen Hilfsmitteln wie Videosprechstunde und Telemonitoring die Patientenversorgung ohne Engpässe sicherzustellen, rechnet die KBV mit der gesundheitlichspolitischen Gestattung der Direktabrechnung bei Physiotherapeuten, Hebammen und in der Altenpflege.

Allein 40% bis 50% der Patienten einer Hausarztpraxis haben Rückenschmerzen und könnten zum Physiotherapeuten wechseln.

Hausärzte als Arbeitgeber multiprofessioneller Teams

Damit insbesondere Hausärzte erweiterte Funktionen als Steuermann/Navigator für chronisch Kranke abrechnen können, soll der Hausarzt stärker delegieren und auch zur Betreuung der Patienten nicht ärztliche Gesundheitsberufe zu seiner Unterstützung und Entlastung einsetzen.

Wo in der Vergangenheit der berufspolitisch und abrechnungsnotwendig geforderte Goldstandard war, auch delegationsfähige Leistungen selbst höchstpersönlich zu erbringen, ändert sich jetzt die Haltung der Berufspolitik.

Es soll als strategisches Ziel möglich sein, - wo im Wettbewerb der Praxen um den Patienten durchsetzbar-, mehr Patienten mit weniger Ärzten und mehr qualifiziertem Personal zu betreuen.

Musterhaft für diese Entwicklung ist das MVZ Birkenallee, Papenburg/Niedersachsen. In dem fachübergreifenden MVZ betreuen 4 Hausärzte und eine WbA 12.000 Patienten pro Quartal.

Dies sind umgerechnet auf eine HA Zulassung 7 MFA und 3.000 Patienten.

Mit dem nunmehr berufspolitisch unterstützten Delegationskonzept will die KV Politik den Direktzugang der Versicherten zur Heilkundeausübung durch nichtärztliche Gesundheitsberufe verhindern.

Dazu zählt auch die Angst, dass der neugeschaffene Bezug des PA/Physician-Assistent eine direkt mit der GKV abrechenbare Heilkundefunktion erhält.

Patientenverluste durch Fernbehandlung und Direktzugang zu nichtärztlichen Gesundheitsberufen – Nur Schwarzmalerei?

Das KV-System hat erkannt, dass die bisherige Versorgungskonzeption ohne Digitalisierung und ohne Delegation nicht mehr gesundheitspolitisch durchgehalten werden kann.

Die Patienten und ihre Angehörigen erwarten zukunftsfähige Konzepte für die Versorgung trotz des Mangels an Haus- und Fachärzten der Grundversorgung im ländlichen und sozialschwachen Raum. Neue Parteien, die gegebenenfalls in der Bundesregierung vertreten sein werden, werden das ihre hierzu beitragen.

Die Digitalisierung- beschleunigt durch die Corona-Krise – zeigt jetzt auch den Bürgern ihre Vorteile. Fernbehandlung, AU und zukünftig E-Rezepte ohne persönlichen Arztbesuch gewinnen in der Generation bis 65 Jahre ihre Anhänger.

Wenn sich jedes Jahr neu 3 % bis 4% der Patienten dafür entscheiden, sind es in 10 Jahren ca. 40% Veränderung.

Die Praxis vor Ort wird sehr schnell ihren Alleinstellungsanspruch eines notwendigen persönlich ausgesuchten Arztbesuches verlieren. Der wichtige Sachverständigenrat im Gesundheitswesen empfiehlt die Kontrolluntersuchungen für chronisch Kranke durch Dauerüberwachungssysteme am Körper chronisch kranker Patienten zu ersetzten (Telemonitoring). Damit entfallen gegebenenfalls ca. 50% der Quartalskontakte einer Praxis und die real time Datenauswertung kann Krankheitsausbrüche wie bei der Corona-Pandemie bei einzelnen Menschen bis zu 10 Tage früher erkennen.

Ein Szenario, dass vor noch nicht allzu langer Zeit undenkbar war.

All dies zeigt, wie verwundbar die scheinbar immer noch gefestigte Struktur der Hausarztpraxen geworden ist.

Gleichzeitig: Veränderungen bringen Wachstumspotenziale für Unternehmer-Praxen

1)   Wachstumsbereich durch Übernahme von Abgeberpraxen, die nicht ärztlich, sondern delegativ weitergeführt werden.

2)   Umfassende Delegation der Betreuung chronisch kranker Patienten.

3)   Betreuung von Selbstzahler-Patienten, die sich extern begeistert dauerhaft selbstvermessen (Smart Watches/Gesundheitsuhren). Diese Gruppen möchten gegebenenfalls von einem Präventionsteam von Arzt, Physiotherapeut, Psychologe und Ernährungsberater betreut werden.

Die Krankenkassen bieten zur Versorgung chronisch kranker Menschen mit digitalen Konzepten regionalspezifische Selektivverträge an, die nicht der Plausibilitätsprüfung unterliegen.

All dies gestattet delegativen Schwerpunktpraxen wesentlich höhere Fallzahlen und eine Praxisstabilität, die nicht durch Fernbehandlungseffekte und Direktzugang zu nichtärztlichen Heilberufen gefährdet ist.

Die Bedeutung des aktuellen Umbruchs zeigt sich nicht nur durch die veränderte Position der KBV sondern auch durch den Schlusssatz des Spitzenverbandes der GKV in seinem Positionspapier des   zur Digitalisierung von Gesundheit und Pflege, Erscheinungsdatum 24.03.2021 (Presseerklärung vom 21.04.2021).

Dort heißt es auf Seite 16:

„Zitat GKV Spitzenverband:

Um die telemedizinische Versorgung zu fördern, muss sie außerdem stärker in den allgemeinen Regelungsrahmen der ambulanten Versorgung integriert werden. Dies gilt insbesondere für das Zulassungsrecht. Darüber hinaus muss ausgeschlossen werden, dass telemedizinische Anbieter, die nicht an der regionalen Versorgung teilnehmen, lediglich die einfachen und damit wirtschaftlich lukrativen Fällen behandeln, während die komplexen Fälle durch die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer vor Ort versorgt werden, was deren wirtschaftliche Grundlage untergraben und damit die Versorgung im ländlichen Raum weiter gefährden würde.“

Wenn Sie weitere Einzelheiten des KBV-Konzeptes zu Delegation und zur Führung multiprofessioneller Teams kennenlernen wollen und weitere wichtige Aspekte für ihren unternehmerischen Erfolg auch durch das Papier des Spitzenverbandes der GKV, bieten wir Ihnen ein Vertiefungsseminar an:

Seminar:

Wachstumschancen durch Digitalisierung und Delegation - Zukunftsfähigkeit jetzt gestalten! 

www.arztrecht.de/service/seminare/delegation-digitalisierung-06-2021/

 

Über e-mail oder Anrufe würde ich mich freuen.

Ihr

 

Hans-Joachim Schade
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht
hjs@arztrecht.de


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