Corona-Pandemie: G-BA ermöglichte telefonische Krankschreibung

16. Oktober 2020


 

 

Die COVID-19 Infektionszahlen steigen wieder an. Aufgrund dessen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut eine Sonderregelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie bereits im Frühjahr, beschlossen, indes unter den, seit Anfang Oktober, geltenden Sonderregelungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien.  

Im Zeitraum vom 19. Oktober2020 – 31. Dezember 2020 (vorerst) können sich Patienten, die unter leichten Atemwegserkrankungen leiden, bis zu 7 Kalendertage krankschreiben lassen und einmal, für weitere 7 Tage verlängern. Sofern der Arzt/ die Ärztin sich dabei persönlich vom Krankheitszustand des Patienten durch eine eingehende Befragung überzeugen lässt und der Versicherte der Praxis persönlich bekannt ist. Ebenso kann sich der Versicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, über eine Videosprechstunde mit dem Arzt/ der Ärztin, Ausstellen lassen. 

„Wir haben aktuell eine sich beschleunigte Infektionsdynamik mit dem COVID-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. […] Wir müssen sie unbedingt unterbinden, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet. […] Wenn wir in dieser Situation eines nicht brauchen, sind es überfüllte Wartezimmer, denn allein durch […] Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko.

[...] Von der räumlichen Trennung, werden vor allem auch viele ältere und multimorbide Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren: Ihnen wollen wir die Angst nehmen. […] Regional unterschiedliche Regelungen würden nur Verunsicherung schaffen. […] Wir müssen jene Menschen schützen, die besonders hilfsbedürftig sind.

Durch die zeitlich befristete Regelung, […], berücksichtigen wir zudem die dynamische Entwicklung der Pandemie. Wir alle haben in diesem Jahr gelernt, wie schnell Entscheidungen im Pandemiefall überholt sein können und angepasst werden müssen.“ erläutert Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender der G-BA.

 

Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona

 

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des G-BA finden Sie unter folgendem Link vor: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2268/AU-RL_2020-07-16_iK-2020-10-07.pdf

 

Weitere Informationen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aufgrund der Corona-Pandemie finden Sie unter: https://www.kvhessen.de/abrechnung-ebm/au-regelung/

 

Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de


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