Bundesarbeitsgericht verwirft vertragliche Verfallklauseln zugunsten der Arbeitnehmer

02. September 2016


Das BAG entschied, aufgrund des fehlenden Ausschlusses des Mindestlohns in der Vertragsklausel, dass der Arbeitnehmerin die Lohnfortzahlung zusteht.

Arbeitgeber sollten darauf achten, dass in abgeschlossenen Arbeitsverträgen die Verfallsklausel die jeweilige Mindestvergütung ausschließt. Ansonsten sei die Klausel intransparent und somit unwirksam. Neben der Zahlung der Mindestvergütung könnten auch andere Forderungen wie etwa höhere Lohansprüche gefordert werden.

Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de

 


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