Achtung Plausibilität

09. August 2019


Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat ein Auge auf halbe Zulassungen. Sie führt verstärkt Plausibilitätsprüfungen bei Überschreitung der 390 Stunden-Grenze durch, die zu empfindlichen Honorarrückforderungen führen. Disziplinarverfahren können der nächste Schritt sein.

Deshalb empfiehlt es sich genau die Zeiten zu überprüfen und ggf. Veränderungen vorzuführen.

Das TSVG erleichtert die Anstellungen um eine Viertel-Stelle.

in diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob ein Job-Sharing nicht auch eine Alternative bei der Anstellung sein kann.

 

Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de

 

 


Zurück zur Übersicht