Neue Rechtsfigur "Versorgungsarzt": Bayerischer Katastrophenkoordinator mit der Macht Vertragsärzte zum Einsatz zwangszuverpflichten

30. März 2020


 

 

Die Bayerische Staatsregierung hat die Befürchtung, dass durch COVID-19 die ärztliche Grundversorgung von Landkreisen / Städten zusammenbrechen kann.

Deshalb muss in jedem Landkreis / kreisfreier Stadt ein Arzt mit dem Titel

„Versorgungsarzt“

eingesetzt werden, der in der Führungsgruppe Katastrophenschutz mitarbeitet. Als Qualifikation wird langjährige, insbesondere vertragsärztliche Erfahrung als Facharzt, wenn es geht mit Kompetenz im Infektionsbereich formuliert.

Die Kassenärztliche Vereinigung kann gebeten werden bei der Benennung mitzuhelfen. Der Versorgungsarzt soll Vertragsarztpraxen gewinnen sich als Schwerpunktpraxen für die Untersuchung und Behandlung von COVID-19 zur Verfügung zu stellen.

Ferner soll er verantwortlich für die Planung und Vorbereitung aller Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung sein. Hier kann er jeden Arzt / Facharzt in Zukunft zwangsverpflichten.

Die Bayerische Staatsregierung fürchtet, dass sich zunehmend medizinisches Personal und Fachärzte / Ärzte infizieren und für die ambulante Versorgung ausfallen.

Ferner besteht die Angst, dass Ärzte im Einzelfall ihre Praxistätigkeit reduzieren oder einstellen. Die Schwerpunktpraxen oder Teststellen sollen auch bevorzugt mit Schutzmaterial ausgestattet werden. Im Zweifel kann der Versorgungsarzt in Bayern auf Artikel 9 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) zurückgreifen.

Hiernach kann er – wesentlich stärker als die Kassenärztliche Vereinigung und die Kammer – generell auf jede Person, d.h. auch auf Ärzte zurückgreifen und von diesen Dienst- Sach- und Werkleistungen verlangen.

Insoweit ist außerhalb des Alltagsrechtes des Arztes gemäß Kammer und Kassenärztlicher Vereinigung, jetzt unter dem Gesichtspunkt Katastrophenschutz auch ein Zwangseinsatz in der gefährdeten Grundversorgung möglich.

Ähnliche Regelungen werden alle Bundesländer der Bundesrepublik erfahrungsgemäß jetzt erlassen.

 

  

Hans-Joachim Schade
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht
hjs@arztrecht.de


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