Landgericht Dresden straft Ärzteschaft ab

14. August 2020


 

 

Noch nicht einmal Kopierkosten können bei der Online-Versendung (PDF) von Patientenakten weiterberechnet werden.

Der Anspruch eines Patienten folgt aus Art. 15 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung. Dieser Anspruch steht selbstständig über § 630 f BGB, der auch bei einer Erstauskunft von einer Kostentragung ausgeht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung zugelassen, trotz Streit über € 5,90, da von grundsätzlicher Bedeutung.

Landgericht Dresden 6 O 76/20

Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de


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