Grüne wollen die Beweislast zu Ungunsten der Ärzte verschärfen!

18. März 2015


Sie wollen die Beweislast weiter zugunsten der Patienten und damit zulasten der Ärzte und der übrigen Behandler verschieben (Spiegel Online vom 16.03.2015). Offensichtlich schlussfolgert die Partei Bündnis 90/Die Grünen aus der unverändert gebliebenen Zahl jährlicher gerichtlicher Verfahren zur Arzthaftung von etwa 10.000,00, dass sich mutmaßlich Geschädigte von der Durchsetzung ihrer Ansprüche abhalten ließen, da sie deren Durchsetzung wegen der Beweislast für schwer hielten.

Die Grünen wollen die Durchsetzung vermeintlicher Ansprüche geschädigter Patienten außerdem durch die Einführung eines bundesweiten Monitoring durch eine unabhängige Stelle fördern. Schließlich solle ein Fehler- und Risikomanagement in Krankenhäusern gesetzlich verankert werden.

Auch wenn es sich bei dem Rechtsgut von Leib und Leben um das höchste Rechtsgut unserer Rechtsordnung handeln mag, ist nicht erklärlich, weshalb die Fälle mutmaßlicher Arzthaftung in Bezug auf die Beweislast anders gehandhabt werden sollen, als Fälle mit ebensolchen Verletzungen aber mit anderer Ursache (zum Beispiel Verkehrsunfälle, sonstige Unfälle, Verletzung der Verkehrssicherungspflicht etc.).

Dirk R. Hartmann
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht
hartmann[at]arztrecht.de


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