Ein Arzt ist kein Jurist

18. Januar 2019


Ein Patient wollte Schadensersatz in Höhe von über 10.000 Euro gegen seinen behandelnden Arzt geltend machen, weil dieser ihn im Hinblick auf seine Krankschreibung unzureichend informiert habe. Seine Krankenkasse hatte die Zahlung von Krankengeld eingestellt, da seine Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos bescheinigt worden war. Der Patient argumentierte, dass der Arzt habe wissen müssen, dass für die Gewährung von Krankengeld eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss.

Das Gericht sah das anders: Der Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Patienten obliegt im Regelfall nicht dem Arzt, sondern dem Patienten selbst. Außerdem handele es sich bei den hier relevanten Regelungen um "Spezialwissen auf juristischem Gebiet", das vom Arzt nicht verlangt werden könne. Zumal im konkreten Fall eine ungewöhnliche Konstellation zu den weitreichenden Folgen geführt hatte: Das Arbeitsverhältnis wurde kurz nach der Erkrankung in der Probezeit beendet und der erloschene Anspruch konnte damit nicht - wie im Normalfall - wiederaufleben. Das konnte für den Arzt nicht absehbar sein.

OLG Köln, Beschl. v. 23.10.2017 - 5 W 23/17

 

 

Dirk R. Hartmann
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht
hartmann@arztrecht.de

 

 


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