EBM und GOÄ-Reform

14. Februar 2020


 

Einheitliche Leistungsbeschreibung und dennoch keine Verlierer

Der wissenschaftliche Kommission unter Professor Greiner scheint die Quadratur des Kreises gelungen zu sein.

Sinnvolle neue gemeinsame Leistungsbeschreibungen soll es in Zukunft geben. Dennoch wird es weiter möglich sein, unterschiedliche Preise für die gleichartig beschriebenen Leistungen festzulegen.

Das Konzept ist so elegant, dass jede politische Partei oder Krankenkasse etwas für sich als Schritt in die richtige Richtung verbuchen kann.

Die Kommission argumentiert psychologisch und formuliert, es dürfe zu keiner Enteignung der Ärzte von PKV und Beihilfe kommen. Deshalb müsse eine jetzt gezahlte Summe von ca. 7 Mia. Euro pro Jahr von der PKV/Beihilfe durch eine GKV-Beitragserhöhung aufgefangen werden. Dies will keiner. Also wird jeder Sieger!

Die in Zukunft gemeinsame Beschreibung EBM und GOÄ soll gleichzeitig auch der Beschreibungskatalog für den ins Auge gefaßte ambulanten Krankenhauskatalog sein.

Somit Entwarnung, Bestandsschutz und Zukunftsfähigkeit. Eine wirklich gute Leistung dieser Kommission innerhalb vom 2 Jahren.

Unsere Kanzlei ist Mitautor der GOÄ. Wenn Sie Fragen zu der Thematik haben, kontaktieren Sie uns bitte unter unserer Email: schade@arztrecht.de

  

H.-J. Schade
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht
hjs@arztrecht.de


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