Bayerisches Landessozialgericht: Urteil zur Auslegung des Begriffs "Operateur"
09. Dezember 2015
Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 8.7.2015 (Az.: L 12 KA 9/14) nunmehr in weiterer Auslegung des Begriffs "Operateur" in Ziffer 8 der Präambel zu Kap. 31.2.1 (ambulante Operationen) entschieden, dass Operateur nicht der einzelne Arzt, sondern die abrechnende Stelle, also die BAG oder das MVZ ist.
Isabel Böhm
Rechtsanwältin
boehm@arztrecht.de
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