Aufhebung der befristeten Ausnahmeregelung zur Krankschreibung ab 20. April 2020
17. April 2020
Mitteilung des G-BA vom 17.04.2020:
Krankschreibungen setzen auch im Falle einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege wieder eine ärztliche Untersuchung voraus. Bis 19.04.2020 befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Anamnese wird nicht verlängert. Damit entfällt im Falle der ärztlichen Untersuchung auch die Abrechnung der 40122 EBM (Kostenpauschale) für die Übersendung von AU bzw. Rezept.
Ab 20.04.2020 ist vor der Krankschreibung wieder eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Die Regelungen der telefonischen Kontaktaufnahme bei Corona-Verdacht bleiben davon unbetroffen.
Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de
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