Bindungsklausel – Zulassung und MoPeG in Gesellschaftsverträgen - Altgemeinschaftspraxisverträge lieber nicht anpassen und warten bis es kracht?

Bindungsklausel – Zulassung und MoPeG in Gesellschaftsverträgen - Altgemeinschaftspraxisverträge lieber nicht anpassen und warten bis es kracht?
 

Zielgruppe:
Partner von ärztlichen und zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften

Hintergründe:
Ein Partner kündigt – was tun?

Supergau, wenn in einer Mehrpartnerpraxis gleichzeitig mehrere kündigen?

Was sagt der Vertrag, wenn nach lang bestehender Gesellschaft ein Gesellschafter ausscheidet und seine Zulassung mitnimmt? Kann die Zulassung in der Gesellschaft gebunden werden?
Diese Sitzbindungsklauseln sind – ähnlich wie auch Konkurrenzuschutzklauseln – rechtlich nicht ohne Weiteres umsetzbar.

Teil 1:
Wir stellen Ihnen die relevante Rechtsprechung von 2002 (BGH) bis 2015 vor und erörtern mit Ihnen Lösungsansätze anhand von Beispielen

Teil 2:
Eine Idee, die bereits jetzt im KV System funktioniert:

  • Vorschläge für vertragliche Regelungen, die denkbares Erpressungspotential minimieren
  • Abfindung nur, wenn Zulassung besetzt werden kann
  • Konkurrenzschutz
  • Enthaftung nach MoPeG
  • Eintragung in das neue Gesellschaftsregister

Teil 3:
Der Spezialfall
und die Rettung durch die neue Gesetzgebung gem. § 712a BGB (MoPeG):

  • Todesfall in zweier BAG mit 6 ärztlichen Angestellten auf voller Zulassung ohne Nachfolge
  • MVZ – Gründung?
  • Wie hoch ist die Abfindung?
  • Ideeller Wert bei Übernahme nur von Angestellten?

Referenten:
Stefanie Pranschke-Schade
Hans-Joachim Schade
Dr. Florian Hölzel
Fachanwälte für Medizinrecht und Mediatoren
Kanzlei Broglie, Schade & Partner, GBR, Wiesbaden, München, Berlin

Anmeldung

Online-Seminardauer:

18.30 bis 20.00 Uhr

Teilnehmerzahl:

ab 5 Teilnehmer

Online-Seminargebühr:

EUR 99,00 inkl. Mwst.

Veranstaltungsort:

GoToMeeting

Hiermit melde ich mich unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen an:

Seminar am 24.04.2024

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