Neue Spielräume bei der Ausgestaltung von Teilgemeinschaften

10. April 2015


Das Bundessozialgericht hat in zwei Entscheidungen vom 25. März 2015 die Rahmenbedingungen für die Begründung von (überörtlichen) Teil-Berufsausübungsgemeinschaften (Teil-BAG) erstmals seit der Einführung dieser Kooperationsform präzisiert (B 6 KA 24/14 R und B 6 KA 21/14 R).

Hiernach bleibt für die Kooperationsform der Teil-BAG Licht und Schatten. Einerseits ermöglicht das BSG mit der Lockerung der genehmigungsrechtlichen Vorgaben neue Spielräume für innovative Kooperationsmodelle. Andererseits erteilt es Konstrukten, die lediglich darauf ausgerichtet sind, eine Zuweisung gegen Entgelt auf vertraglichem Wege zu legalisieren, eine klare Absage. Diese Aussage passt zu den jüngsten Bestrebungen des Gesetzgebers, bislang für alle beteiligten Leistungserbringer lukrative Kooperationsformen zukünftig einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen.

 

Dr. Florian Hölzel
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht
hoelzel[at]arztrecht.de


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