Neuigkeiten aus der KV und Kammer

25. September 2020


 

 

GOÄ 245 analog

Die Abrechnungsempfehlungen der BÄK zum erhöhten Aufwand im Rahmen der Covid-19 Pandemie sind befristet bis 30.09.2020 und werden ab 01.10.2020 nicht mehr erstattet.

EBM

Die EBM-Regelungen sind bis 31.12.2020 verlängert.

Diese sind:

  • Videosprechstunde, auch als Erstkontakt möglich und für Psychotherapeuten. 
  • DMP: Kontrolluntersuchungen mit Patientenschulungen können entfallen, soweit dies medizinisch vertretbar ist. 
  • Krankentransporte von Covid-19 Patienten bleiben genehmigungsfrei, wenn die ambulante Behandlung zwingend medizinisch notwendig ist.
  • Nichtärztliche Praxisassistenten /NäPAS können schon vor Abschluss der Fortbildung tätig werden. Genehmigung durch die KV bleibt jedoch weiterhin erforderlich.   

Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de


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