Neuigkeiten aus der KV und Kammer
25. September 2020
GOÄ 245 analog
Die Abrechnungsempfehlungen der BÄK zum erhöhten Aufwand im Rahmen der Covid-19 Pandemie sind befristet bis 30.09.2020 und werden ab 01.10.2020 nicht mehr erstattet.
EBM
Die EBM-Regelungen sind bis 31.12.2020 verlängert.
Diese sind:
- Videosprechstunde, auch als Erstkontakt möglich und für Psychotherapeuten.
- DMP: Kontrolluntersuchungen mit Patientenschulungen können entfallen, soweit dies medizinisch vertretbar ist.
- Krankentransporte von Covid-19 Patienten bleiben genehmigungsfrei, wenn die ambulante Behandlung zwingend medizinisch notwendig ist.
- Nichtärztliche Praxisassistenten /NäPAS können schon vor Abschluss der Fortbildung tätig werden. Genehmigung durch die KV bleibt jedoch weiterhin erforderlich.
Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de
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