Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg: Auch bei Vorliegen einer Paradontitis keine Erstattung einer professionellen Zahnreinigung (PZR)

30. Oktober 2015


Das LSG Baden-Württemberg (Beschluß vom 16.07.2015, L 11 KR 211/15) entschied jüngst, dass die Kosten einer PZR auch im Falle einer Paradontitis nicht von der Krankenkasse übernommen werden müssen.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde angeführt, dass die PZR zur Behandlung der Paradontitis notwendig sei. Dennoch lehnte das LSG einen Anspruch gegenüber der Kasse ab.

Das Gericht wies darauf hin, dass für die Behandlung der Paradontitis allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungen erfolgsversprechend zur Verfügung stünden.

Gabriela Loreta Dobra
LL.M. Medizinrecht
Rechtsanwältin
dobra@arztrecht.de


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