EBM-Neuverteilung ab 1.4.2020

19. Dezember 2019


Der Bewertungsausschuss hat zum 1.4.2020 einen neuen EBM beschlossen.

Hausbesuche bleiben unangetastet, weil nicht mehr Geld in das System kommt.

Es kommt zu einer Umverteilung zu Gunsten der sprechenden Medizin und zu Lasten der Technik. Gastroenterologen haben mit massivem Rückgang zu rechnen, der nur durch die Behandlung von mehr Patienten aufgefangen werden kann. In diesem Zusammenhang ist beachtlich, dass die Prüfzeiten in nicht unerheblichem Umfang reduziert wurden.

Es empfiehlt sich, auf die Plausibilität und Dokumentation weiterhin besonders zu achten.

   

Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de


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