Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen endgültig beschlossen– in Kraft treten noch vor dem 01.07.2016 erwartet

20. April 2016


Hintergrund der Verzögerung war unter anderem der umstrittene Verweis des Antikorruptionsgesetzes auf das in den Bundesländern unterschiedlich geregelte Berufsrecht der Ärzte. Die Anwendung des Gesetzes hätte damit in seiner ursprünglichen Version zu landesspezifischen Unterschieden bei der Strafbarkeit führen können. Um dies zu verhindern, wurde der Verweis auf die Berufsordnung der Ärzte nunmehr endgültig gestrichen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Erfahrungsgemäß geschieht dies in einem Zeitraum von zwei Monaten, also womöglich noch vor dem in der Vergangenheit in Rede stehenden 01.07.2016.

Gabriela Loreta Dobra
Rechtsanwältin, LL.M. Medizinrecht
dobra@arztrecht.de

 


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