Entwurf eines Korruptionsgesetzes - Kooperationsvereinbarungen prüfen

04. Februar 2015


Gesundheitsminister Gröhe will den Krankenkassen ein eigenes Recht auf Strafantrag zubilligen.
Aus Erfahrung könnten bei einer Umsetzung dieses Vorschlages eine Fülle von Strafanzeigen auf uns zukommen. Krankenkassen sind sehr schnell dabei, Strafantrag zu stellen, um so die Ermittlungstätigkeit den Behörden zu überlassen.
Dies Verhalten entspricht nicht dem Sinn und Zweck unserer Rechtsordnung, die die Verfolgung von Straftaten als ultima ratio ansieht.
Viel sinnvoller wäre es, die zahlreichen Möglichkeiten im Vorfeld (Pharma-Kodex, Berufsgericht, etc.) auszuschöpfen, bevor mit der Keule geschwungen wird.
Zu beurteilen wird die abgeschlossene „Vereinbarung“ sein, um festzustellen, ob hiermit ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt oder nicht.
Es ist an der Zeit Kooperationsvereinbarungen zu prüfen.

Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht
schade[at]arztrecht.de

 


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