Hier können Sie viel Geld verlieren:
Vorsicht bei Bewertung von Arztpraxen!
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Thomas F. Spemann
Rechtsanwalt und
Wirtschaftsprüfer
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M³C und Broglie Schade & Partner sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Auditpur GmbH, Wiesbaden und Karlsruhe, kooperieren schon länger.
Der geschäftsführende Gesellschafter der Auditpur GmbH,
Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt Thomas F. Spemann,
beschäftigt sich laufend mit Unternehmensbewertungen,
u.a. von Arztpraxen und meint:
"Die Ärztekammermethode ist betriebswirtschaftlich völlig überholt
und macht für gut gehende Arztpraxen keinen Sinn.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsänderungen
im Vertragsarztrecht und im Berufsrecht."
Was steckt hinter dieser Äußerung?
Die Ärztekammermethode, nach der ideeller Wert und Sachwert ermittelt werden,
schaut pauschal nur in die Vergangenheit.
Zukunftserfolge werden gar nicht berücksichtigt. Dadurch wird der Wert gut
gehender Praxen heruntergerechnet, der Wert schlecht geführter Praxen bleibt
höher als angemessen. Die Fußlahmen werden bevorteilt!
Man machte dies in der Branche so, weil die Fachärzte im Laufe
ihrer aktiven Zeit sehr auskömmlich verdienten und daher auf einen
Unternehmenswert aus Investorensicht keinen großen Wert legten.
Außerdem wollte man sich als Ärzteschaft von den gewerblich tätigen
Unternehmern fernhalten. Heilkunst sei schließlich etwas anderes als schnöder Gelderwerb.
Letzteres stimmt immer noch.
Und doch ist die Zeit weiter gegangen.
Eine Arztpraxis ist ein, wirtschaftlich gesehen, ein mittelständisches Unternehmen. In naher Zukunft und schon jetzt entstehen Arztketten. Die ärztliche Leistung ist eine sehr hochwertige Dienstleistung. Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen wird sich zunehmend für Arztpraxen die ganz normale Unternehmensbewertung durchsetzen, wie sie nach Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer für jedes andere Unternehmen auch anwendbar sind.
Dies bedeutet:
Schauen Sie hin, was Ihre Arztpraxis oder die Praxis, die Sie erwerben wollen, wirklich wirtschaftlich wert ist. Es kommt auf die prognostizierbare Rendite an: Was für einen entnehmbaren Ertrag wird die Praxis Ihnen als Investor und Inhaber bringen?
Lassen Sie diesen Wert von einem Fachmann ermitteln.
Dieser Fachmann stellt daneben auch die Ärztekammermethode dar. Nur durch dieses Vorgehen erhalten Sie eine betriebswirtschaftlich vernünftige Entscheidungsbasis. Und dann können Sie Vermögensverluste aufgrund falscher Informationsbasis verhindern.
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