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Die Beitragserhöhungen der Krankenkassen führen wieder zu hektischen juristischen Aktionen. Ein für die Einkommensstrukturen der Ärzteschaft besonders gefährliches Gesetz ist der Entwurf zur Reform des Finanzausgleiches zwischen den Kassen. Die Krankenkassen, die Schwerpunkt-Programme zur Behandlung chronischer Krankheiten errichteten, sollen zum gemeinsamen Risiko-Strukturausgleich höhere Zahlungen erhalten. Diese Programme führen – von der Intensität – zu höheren Behandlungskosten in der Arztpraxis. Diese sollen nach dem Willen der Politik aus dem Bereich der weniger schwer Erkrankten finanziert werden. Begründung der Politik, es gäbe noch viele Behandlungsmethoden, die nicht wissenschaftlich evaluiert sind. Damit entfallen Einnahmemöglichkeiten der tradierten Praxis auf kaltem Wege. Ökonomisch wird die Hinwendung zu Privatpatienten, Selbstzahlerleistungen, neuen Einnahmequellen immer wichtiger. Der Druck auf Einzel- und Gemeinschaftspraxen immer mehr zu sparen, erhöht sich. In Gemeinschaftspraxen brechen zwischen den Partnern immer öfter Spannungen auf, weil die Ertragsseite nicht mehr stimmig ist. Frühzeitig auf Kosten, Umsatz und Ertrag und neue Einnahmen zu achten, wird immer wichtiger. Nutzen Sie hierzu die Informationen und die Seminarangebote von www.arztrecht.de |
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