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Zur Zeit gibt es für die Bewertung von Arztpraxen folgende Tendenzen. Der ideelle Wert von Primärscheinpraxen pendelt bei Summen zwischen 30 und 35 % vom Umsatz. Bei Überweisungspraxen liegt der Preis bei 50 bis 60 % vom Umsatz. Bei Überweisungspraxen liegt der Preis bei 50 bis 60 % vom Umsatz. Dabei sollte als Korrekturwert geprüft werden, ob nicht der Gewinn vor Steuern – falls auch für den Übernehmer erzielbar – mit herangezogen wird. Ist dieser Wert höher, wäre dieser mit 100/110 % als ideeller Wert vertretbar. Zunächst vom Umsatz noch einen kalkulatorischen Arztlohn abzuziehen, ist umstritten. Beispiel:
Tipp: Heute ist ein wichtiger Indikator für zusätzlichen Wert die Menge der Privatpatienten-Umsätze und der Selbstzahlerumsatz. Beachten Sie auch hierzu die Kooperations- und Praxisabgabe-Seminare. |
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