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Änderung der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien)

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2001 beschlossen, die Anlage B der BUB-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dez. 1999 (BAnz 2000 S. 4602) zuletzt geändert am 6. Febr. 2001 (BAnz. 2001 S. 9642), wie folgt zu ergänzen:

In der Anlage B „Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zulasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen“ wird folgende Nummer angefügt:

„38. Selektive UVA1 -Bestrahlung“

Die Änderung der Richtlinien tritt am Tage nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 3. Mai 2001

Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Der Vorsitzende
Jung

Erläuterung: Der vorstehende Beschluss des Bundesausschusses vom 3. Mai 2001 ist am 23. August 2001 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit am 24. August 2001 in Kraft gesetzt worden.

Der dazugehörige umfassende Abschlussbericht kann im Internet unter der Adresse: http://www.jbv.de/hta eingesehen werden

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