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Die Einführung der Pflicht zur fachlichen Fortbildung ab 01.01.2004 durch § 95d SGB V wirft viele rechtliche Fragen auf. Das zeigte eine Veranstaltung des Seminaranbieters ATRIUM Anfang Februar in Gravenbruch bei Frankfurt.
Auch die im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zuständige Referatsleiterin, Frau Ministerialrätin Erika Behnsen, konnte keine klare Auskunft darüber geben, ob für die Berechnung der in fünf Jahren zu erwerbenden 250 Fortbildungspunkte auch die ab 01.01.2004 erworbenen Punkte bei der Erstbewertung am 01.07.2009 angerechnet werden können. Sie gab die Empfehlung, diese Frage schriftlich an das Ministerium zu richten.
Die von den ärztlichen Körperschaften anwesenden Referenten neigten eher dazu, eine praxisgerechte Lösung anzustreben und den Zeitpunkt 30.06.2009 zu entzerren.
Das Seminar machte deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben unzulänglich sind und auf der Ebene der ärztlichen Selbstverwaltung dringend nach einer praxisgerechten Umsetzung rufen.
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