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Bei Kassenärzten werden wieder verschärft Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt


Maximilian G. Broglie
Rechtsanwalt

Durch das seit 01.01.2004 in Kraft getretene GMG hat sich vieles bei der bisherigen Wirtschaftlichkeitsprüfung für Kassenärzte geändert. Nachdem sich nunmehr die neuen Prüfgremien konstituiert haben und bundesweit die Ausschüsse neu gebildet wurden, werden jetzt wieder verschärft Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf die Ärzteschaft zukommen.

Die bisher bei den Kassenärztlichen Vereinigungen auch organisatorisch angesiedelten Prüfgremien sind nunmehr verselbständigt und richten sich gerade als eigenständige "Behörde" ein. Die neuen "unabhängigen" Vorsitzenden mit ihren Prüfgremien und den neu etablierten Verwaltungsstellen bereiten bereits die ersten Prüfverfahren vor. Der bisher entstandene "Stau" wird in den nächsten Monaten abgearbeitet werden.

Der Gesetzgeber hat nicht nur strukturelle Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern auch inhaltliche Änderungen vorgesehen. Die bisherige Regelprüfungsart nach Durchschnittswerten ist abgeschafft worden und ist ersetzt worden durch die Prüfung nach Richtgrößen und die Zufälligkeitsprüfung.

Für die Richtgrößenprüfungen gilt als Prüfzeitraum nicht mehr das Kalenderjahr, sondern ein Jahr. Das Beitreibungsrisiko für Regresse trägt seit 01.01.2004 nicht mehr die Krankenkassenseite, sondern die Ärzteschaft. Diese Änderung wird dazu führen, dass die Prüfgremien Regressanträge konsequenter verfolgen werden.

Bei den Plausibilitätsprüfungen ist der Umfang der Prüfung wesentlich erweitert worden. Als Folge von Plausibilitätsprüfungen wird es auch zunehmend verstärkt Wirtschaftlichkeitsprüfungen geben.

Da die Prüfaktivitäten in den einzelnen KV'en sehr unterschiedlich waren, hat der Gesetzgeber nunmehr Sanktionen vorgesehen, falls eine KV es unterlässt, entsprechende Prüfverfahren durchzuführen. Damit die zukünftigen Vorstände der KV'en nicht persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, werden diese ein Interesse haben, verschärft von den Möglichkeiten der Wirtschaftlichkeitsprüfung Gebrauch zu machen.

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