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Unter der Überschrift "Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung" sind durch das GMG in § 106 a SGB V die Plausibilitätsprüfungen neu geregelt. Bei der Plausibilitätsprüfung wird vorrangig die zeitliche Erbringbarkeit der vom Arzt abgerechneten Leistungen geprüft. Das Ergebnis einer Plausibilitätsprüfung ist eine sachlich-rechnerische Richtigstellung durch die KV oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Vorstände der KV'en sind verpflichtet, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Plausibilitätsprüfungen bei Androhung von Sanktionen durchzuführen. Es ist daher damit zu rechnen, dass in naher Zukunft verstärkt Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen stattfinden.
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