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Plausibilitätsprüfung und neuer EBM


Maximilian G. Broglie
Rechtsanwalt

Unter der Überschrift "Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung" sind durch das GMG in § 106 a SGB V die Plausibilitätsprüfungen neu geregelt. Bei der Plausibilitätsprüfung wird vorrangig die zeitliche Erbringbarkeit der vom Arzt abgerechneten Leistungen geprüft. Das Ergebnis einer Plausibilitätsprüfung ist eine sachlich-rechnerische Richtigstellung durch die KV oder eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Vorstände der KV'en sind verpflichtet, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Plausibilitätsprüfungen bei Androhung von Sanktionen durchzuführen. Es ist daher damit zu rechnen, dass in naher Zukunft verstärkt Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen stattfinden.

Den neuen EBM, der ab 01.04.2005 Gültigkeit hat, liegen Kalkulationszeiten und Durchschnittszeiten für die Leistungserbringung zugrunde. Bei der Plausibilitätsprüfung werden sogenannte Mindestzeiten für die Berechnung der Tagesprofile herangezogen. Probleme werden Praxen mit hoher Arzt-Patienten-Kontaktzahl haben. Ärzte werden auch zukünftig nicht umhin kommen, ihre tägliche Ist-Arbeitszeit mit den Soll-(Mindest-)Zeiten zu überprüfen. Die Folge von Implausibilität werden nicht selten Disziplinar-, berufsrechtliche Maßnahmen sowie Strafverfahren sein. Daneben wird es Honorarrückforderungsbescheide geben.

Um gegen derartige existenzgefährdende Maßnahmen geschützt zu sein, werden die Kassenärzte nicht umhin kommen, sich intensiv mit dem neuen EBM und allen Abrechnungsbestimmungen vertraut zu machen und informiert zu halten. Die Abrechnung wird zur Chefsache!

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