Sonnenberger Str. 16, 65193 Wiesbaden, Tel. 0611/180950; Fax: 0611/1809518
Oranienburger Str. 12, 10178 Berlin, Tel. 030/28091809, Fax: 030/28091944
Steinsdorfstr. 20, 80538 München, Tel. 089/33037731, Fax: 089/33037732


i.m-Spritze führt zu erhöhtem Haftungsrisiko!


Maximilian G. Broglie
Rechtsanwalt

Das erhöhte Risiko eines Spritzenabszesses bei der Verabreichung von i.m-Spritzen führt zu einer besonderen Aufklärungspflicht gegenüber den Patienten. Nicht gering ist die Zahl der Behandlungsfehlerprozesse wegen einer bakteriellen Infektion infolge einer i.m-Spritze. Es bedarf daher einer Risikoabwägung und einer entsprechenden Patientenaufklärung gegenüber dem Patienten, der über das Für und Wider einer solchen Applikation aufgeklärt werden sollte.

Da der Wirkspiegel bei oraler oder rektaler Verabreichung im Vergleich zur i.m-Spritze nur unverhältnismäßig später (z.B. bei Diclofenac 5 bis 15 Minuten) erreicht werden kann, sollte über die alternativen Verabreichungsformen unter Berücksichtigung der möglichen Risiken aufgeklärt werden. Wichtig ist in jedem Fall die ordentliche Dokumentation der erfolgten Aufklärung, da den Arzt die Beweislast trifft.

© Copyright by Broglie, Schade & Partner GbR
Vorheriger Artikel Nächster Artikel zur Übersicht zur Homepage