| www.arztrecht.de
Ein Service von:
von Schmidt-Pauli und Partner, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater |
||||
In einem Mitgliedstaat der EU übernehmen die Kassen jetzt ohne Genehmigung zu den in Deutschland anfallenden Kosten. Krankenhausaufenthalte im Ausland müssen jedoch vorher genehmigt werden (Notfälle ausgenommen). Das Mehrbesitzverbot fällt. Eine Apotheke darf künftig bis zu drei Nebenstellen haben
Das Fremdbesitzverbot bleibt bestehen. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Fieber- und Schmerzmittel wie Paracetamol, Hustensaft) werden ab 1. Januar 2004 nicht mehr bezahlt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und Patienten mit bestimmten Krankheiten (z.B. Mistelpräparate bei Krebspatienten) Die starre Trennung von Fachärzten im Krankenhaus und in der Praxis wird gelockert. Ist in der Umgebung kein niedergelassener Spezialist, darf sich der Versicherte künftig auch ambulant im Krankenhaus betreuen lassen.
Krankenkassen können freiwillig Versicherten Tarife mit Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalten anbieten.
Soll durch die Reform im Jahr 2004 in einem ersten Schritt um 0,7 Prozentpunkte sinken. Weitere Senkungsschritte folgen, aber dafür muss der Versicherte mehr Geld für Zahnersatz und Krankengeld bezahlen (ca. 0,8 Prozent)
Wer an einem Präventionsprogramm seiner Krankenkasse teilnimmt oder regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht (z.B. Brustkrebsvorsorge, Darmkrebsvorsorge) dem kann die Krankenkasse einen finanziellen Bonus gewähren.
Werden nur noch bei Kindern und Jugendlichen (bis 18) sowie bei schwer fehlsichtigen Patienten ersetzt.
Für Sozialhilfeempfänger, die bisher nicht krankenversichert sind, übernehmen die Kassen künftig die Krankenbehandlung. Sie zahlen mindestens 1 Euro Selbstbeteiligung. Für Geringverdiener, die über dem Sozialhilfesatz liegen, wird eine ähnliche Regelung angestrebt.
Gestrichen
Ärzte und Mitglieder anderer Gesundheitsberufe sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer das nicht tut, riskiert seine Zulassung.
Ihnen dürfen die gesetzlichen Kassen künftig Sondertarife anbieten (z.B. Selbstbehalte bei gleichzeitiger Beitragsminderung oder Beitragsrückerstattung, wenn der Versicherte keine Leistungen in Anspruch nimmt).
Gesundheitszentren - Medizinische Versorgungszentren: In ihnen sollen Ärzte verschiedener Fachrichtungen und Mitglieder anderer Heilberufe verstärkt unter einem Dach arbeiten und somit eine ambulante Versorgung aus einer Hand anbieten.
Der Hausarzt soll erster Ansprechpartner sein und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Spezialisten koordinieren. Das Hausarztsystem wird für die Patienten keine Pflicht, könnte aber zur Beitragsreduzierung führen.
Niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser sowie Mitglieder angegliederter Berufe (Ernährungsberater, Krankengymnasten) sollen zukünftig enger zusammenarbeiten, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Medikamente besser aufeinander abzustimmen.
Intelligente Gesundheitskarte: Löst ab 2006 die Versichertenkarte ab. Auf ihr sind nicht nur Name und Angaben zur Krankenkasse gespeichert, sondern auf Wunsch auch Gesundheitsdaten. Kassenärztliche Vereinigungen:
Gegen Ärzte, die falsch abrechnen oder sich bestechen lassen, richten Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen Prüf- und Ermittlungsstellen ein.
Alle Versicherten können Kostenerstattung wählen. Bindung für mindestens 1 Jahr.
Kostenerstattung auch bei Inanspruchnahme eines nicht zugelassenen Leistungserbringers möglich, wenn dies vorher von Kasse genehmigt wurde und Qualität gleichwertig.
Es bleibt in der Krankenversicherung mitversichert. Ab 2007 entfällt jedoch der Arbeitgeberanteil. Die Versicherten müssen dann dafür einen Zusatzbeitrag bezahlen.
Teilöffnung für ambulante Versorgung Es werden nur noch drei statt vier Versuche bezahlt, Eigenbeteiligung: 50 Prozent. Werden nicht mehr bezahlt (Potenzmittel, Haarwuchsmittel)
Soll in unabhängiger und beratender Funktion die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr für Patienteninteressen in der Öffentlichkeit sein. Die Versicherten können zukünftig vom Arzt oder Krankenhaus eine Rechnung verlangen, auf der alle Leistungen und Kosten aufgeführt sind. ersatzlos gestrichen Bieten künftig auch die gesetzlichen Krankenversicherungen an. Zusatzversicherungen für Zahnersatz (ab 2005) und Krankengeldversicherungen (ab 2007) werden Pflicht, da diese Leistungen nicht mehr durch den normalen Kassenbeitrag finanziert werden. Ein unabhängiges Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen soll künftig medizinische Leistungen und Arzneimittel beurteilen. in der Praxis wird zur Pflicht Sie müssen künftig auf Betriebsrenten und andere Zusatzeinkünfte den vollen (bisher nur den halben) Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Gestrichen (bisher EUR 525,00) Wenn keine medizinischen Gründe vorliegen, wird sie nicht mehr bezahlt. Steigt 2004 und 2005 in drei Stufen um insgesamt 1 Euro je Packung zur Gegenfinanzierung der Gesundheitsreform. Soll 4,2 Milliarden Euro bringen. Werden in der ambulanten Versorgung nicht mehr erstattet. Ausnahmen: wenn die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar wäre (Dialysepatienten). Krankenkassen sowie Kassen- und Kassenzahn-ärztliche Vereinigungen müssen ihren Mitgliedern künftig offen legen, wie viel sie wofür ausgeben - und was ihre Vorstände verdienen. Steuerung des Verordnungsverhaltens durch Anreizsysteme (Bonus) Internet-Apotheken wie DocMorris werden auch in Deutschland zugelassen. Um die enormen Ausgaben zu bremsen, dürfen bis 2007 die Verwaltungskosten je Mitglied nicht stärker steigen als der durchschnittliche Grundlohn. Steigen die Kosten um mehr als 10 Prozent, werden sie eingefroren. Kassen und andere Beteiligte (z.B. Ernährungsberatungen, Sportvereine) sollen entsprechende Maßnahmen zur Selbsthilfe enger koordinieren. Es wird einen speziellen Fonds geben und ein neues Präventionsgesetz, das u.a. Initiativen vernetzt und die Bevölkerung aufklärt.
Zahlen die Kassen nicht mehr. Die Versicherten müssen eine Zusatzversicherung abschließen. Gesetzliche, aber auch private Versicherungen müssen alle Patienten aufnehmen. Die Privaten wollen eine Zusatzversicherung für ca. EUR 7, 50 im Monat anbieten. Ob der Betrag realistisch ist, gilt als umstritten. Ein Besuch beim Hausarzt kostet künftig 10 Euro pro Quartal. Geht der Patient direkt zum Facharzt, werden bei jedem Besuch 10 Euro fällig. Bei andauernder Behandlung wird die Gebühr nur einmal fällig, ebenso nach Überweisungen. Besuche beim Kinderarzt sind grundsätzlich kostenfrei. Bei einem Krankenhausaufenthalt zahlt der Versicherte künftig 10 statt 9 Euro, und zwar für 28 Tage pro Jahr (bisher 14 Tage). Insgesamt sollen Patienten für alle anfallenden Zuzahlungen nicht mehr als 2 Prozent ihres Bruttoeinkommens (abzüglich Kinderfreibetrag) aufwenden müssen (Chroniker: 1 %). Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bleiben kostenfrei. |
||||
| © Copyright by Broglie, Schade & Partner GbR
|