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Gemäß § 3 der Musterberufsordnung der Deutschen Ärzte (MBO) - entsprechende Vorschriften existieren in allen Bundesländern - ist dem Arzt neben der Ausübung seines Berufes die Ausübung einer anderen Tätigkeit untersagt, welche mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufes nicht vereinbar ist. Dem Arzt ist zudem verboten, seinen Namen in Verbindung mit einer ärztlichen Berufsbezeichnung in unlauterer Weise für gewerbliche Zwecke herzugeben. Ebenso wenig darf er es zulassen, wenn in dieser Weise mit seinem Namen oder seinem beruflichen Ansehen, Missbrauch getrieben wird. |
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