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Oft gibt es unnötige arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen - bis hin zum Arbeitsgericht - die der Arzt bei richtiger Ausstellung eines Arbeitszeugnisses vermeiden kann.
Jeder Arbeitnehmer hat bei dem Wechsel seines Arbeitsplatzes einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis muss schriftlich erteilt werden und die volle Anschrift des Arbeitgebers, Ort, Datum der Ausstellung und die Person des Arbeitnehmers mit Vor- und Familiennamen, Geburtsname, aufführen.
Arbeitszeugnisse dürfen weder vor-, noch rückdatiert werden und müssen vom Inhalt der Wahrheit entsprechen. Dabei sind alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sind, aufzuführen..
Das Arbeitszeugnis soll wohlwollend sein, um das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig zu erschweren.
Enthalten sein müssen die typischen Merkmale der Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer verrichtet hat. Dabei hat sich das Zeugnis auf die gesamte Beschäftigungsdauer zu beziehen und es sollte eine Beurteilung von Führung und Leistung der Mitarbeiterin beinhalten. Die Führung umfasst das Verhalten in der Praxis, das Verhältnis zu den Mitarbeiterinnen, Ärzten und Patienten. .
Die Beurteilung der Leistung sollte sich auf die Kenntnisse und Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und sonstige Qualifikationen beziehen.
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