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Broglie, Schade & Partner GbR, Rechtsanwälte


Achtung Hausarzt/Internisten bei Praxisabgabe bzw. -übernahme ab 1. Januar 2006!

Allgemeinärzte erhalten Vorrang!


Maximilian G. Broglie
Rechtsanwalt

Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde vom Gesetzgeber als weiteres, vom Zulassungsausschuss bei seiner Entscheidung zu berücksichtigendes Kriterium zur Bewerberauswahl bei der Fortführung von Hausarztpraxen eingeführt, dass ab dem 1. Januar 2006 für ausgeschriebene Hausarztsitze vorrangig Allgemeinärzte zu berücksichtigen sind.

Dies bedeutet, dass bei einer Auswahl zwischen einem Allgemeinarzt und einem "sonstigen" Hausarzt (d. h. z. B. ein Internist ohne Schwerpunktbezeichnung, der die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt hat / ein Praktischer Arzt) vorrangig der Allgemeinarzt als Nachfolger des Hausarztes vom Zulassungsausschuss zu berücksichtigen ist.

Bewirbt sich kein Allgemeinarzt um die Nachfolge, so kann die Hausarztpraxis auch von einem anderen Hausarzt als dem Allgemeinarzt fortgeführt werden.

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