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Es ist soweit! Zum 01. Januar 2002 erfolgt die lang an-gekündigte und vorbereitete Währungs-umstellung auf Euro, im Zahlungsverkehr abgekürzt mit "EUR". Dies geschieht auf der Basis des amtlichen Umrechnungs-kurses von 1,95583 DM für einen EURO. Umstellung der Praxis-EDV Verschiedene Anbieter haben zur automa-tischen Umstellung der Daten zum 31.12.2001 Konvertierungsprogramme entwickelt. Neue Textausgaben zur GOÄ Eine neue Textausgabe zur GOÄ ist we-gen der EURO-Umstellung beim Deut-schen Ärzteverlag in Köln erschienen (ISBN 3-7691-3156-8, Preis: 58,-- DM). Die Umstellung des Handkommentars von Wenzel/Liebold, Asgard-Verlag St., Au-gustin, auf EURO wird zur Zeit bearbeitet. Privatärztliche Verrechnungsstellen haben eine spezielle EURO-Version ihrer GOÄ-Broschüre publiziert, in der alle Punktwer-te auch in EURO ausgewiesen sind. Für PVS-Mitglieder liegt diese Broschüre bei ihrer Verrechnungsstelle kostenlos zur Abholung bereit oder wird auf Wunsch für 15,-- DM zugeschickt. Rechnungstellung an Patienten Alle dem Patienten nach dem 31.12.2001 zugehenden Rechnungen müssen in EURO erstellt sein. Es empfiehlt sich schon jetzt, zwei Monate vor Ablauf des Jahres, auf den Rechnungen neben den DM-Beträgen auch die EURO-Beträge anzugeben, da der Zahlungstag des Patienten nicht bekannt ist und ggf. im kommenden Jahr liegen kann. Abrechnung mit KV und KZV Durch die Umstellung auf den EURO än-dert sich die Abrechnung der Vertragsärzte und -zahnärzte mit der Kassenärztli-chen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung grundsätzlich nicht. Die Mediziner erhalten ihre Vergütung ab dem 01.01.2002 in EURO und Cent. Abrechnung von Material- und Sachkosten Material- und Sachkosten des dritten und vierten Quartals 2001 werden noch in DM abgerechnet, aber 2002 in EURO ausbezahlt. Ab dem 1. Quartal 2002 sind dann auch diese Kosten in EURO abzurechnen. EURO und SGB V Durch das am 01.01.2001 in Kraft tretende 8. EURO-Einführungsgesetz werden alle im Sozialgesetzbuch V genannten DM-Beträge in EURO festgelegt. Nachfolgend einige Änderungen im Einzelnen: § 15 Abs. 6 Bei Verlust der Krankenversichertenkarte beträgt der Eigenanteil des Versicherten in Zukunft 5,-- EUR (statt 10,-- DM). § 20 Abs. 3 Die Jahresausgaben der Kassen für Prä-vention sollen nun 2,56 EUR pro Versicherten umfassen. § 20 Abs. 4 Die Jahresausgaben der Kassen bei Selbsthilfegruppen umfassen zukünftig 0,51 EUR je Versicherten. § 23 Abs. 2 Medizinische Vorsorgeleistungen kann die Kasse mit 8,-- EUR täglich und bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 16,-- EUR täglich bezuschussen. § 31 Abs. 3 Die Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel beträgt künftig 4,--, 4,50 oder 5,-- EUR (statt bisher 8,--, 9,-- oder 10,-- DM). § 39 Abs. 4 Bei stationärer Behandlung sind vom Versicherten über einen Zeitraum von 14 Tagen pro Kliniktag 9,-- EUR zu zahlen. § 60 Fahrtkosten werden von den Kassen ab 13,-- EUR übernommen. § 81 Abs. 5 Die KV kann gegen Vertragsärzte eine Geldbuße bis zu 10.000,-- EUR verhängen. § 249 Abs. 2 325,-- EUR-Jobs lösen die 630,-- DM-Jobs ab. § 307 Abs. 2 Eine Ordnungswidrigkeit kann bis maximal 2.500,-- EUR geahndet werden. Laufende Praxisverträge Für alle laufenden Praxisverträge (z. B. Mietverträge, Anstellungsverträge) sind die DM-Beträge rechtzeitig auf EUR umzustellen. Auch die Frankiermaschinen müssen pünktlich auf die neue Währung umgestellt werden. Umrechnungsvorschrift von DM in EURO Die Umrechnung von DM in EURO erfolgt nach der Umrechnungsvorschrift "Art. 4 f. Verordnung (EG) Nr. 1103 des Rates vom 17.06.1997." Der DM-Betrag wird durch 1,95583 dividiert, z. B. 1000,-- DM : 1,95583 = 511,29 EUR. Das Ergebnis wird anschließend ggf. gerundet. Bei Ergebnissen von 1, 2, 3 und 4 bei der dritten Nachkommastelle wird auf die zweite Nachkommastelle abgerundet, von 5 bis 9 ist aufzurunden. Nach Rundung auf zwei Nachkommastellen ergeben sich beispielsweise folgende Beträge:
Zur korrekten Umrechnung empfiehlt es sich, stets vorgenannte Formel anzuwen-den. Eine Umrechnung mittels Addition der Beträge in der Tabelle kann zu Run-dungsfehlern führen! Maßgeblich für die Umrechnung ist stets der unwiderruflich festgelegte Umrech-nungskurs: 1 EUR = 1,95583 DM. |
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