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Neues aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG)


Stefanie Pranschke-Schade
Rechtsanwältin

  1. Bioresonanztherapie

    Bioresonanztherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, da in den BUB-Richtlinien (Nr. 17 vom 21.03.2000) als nicht erstattungsfähig deklariert. Auch ein Kostenerstattungsanspruch ist ausgeschlossen.


  2. Chirurgische Therapie der Adipositas

    Die Beurteilung des Vorstandes, ob die stationäre chirurgische Behandlung und Therapie der Adipositas Kassenleistung ist, bedarf der individuellen Prüfung des Einzelfalles. Nach der vorliegenden Stellungnahme dürfte die Maßnahme jedoch nur ultima-ratio sein. Die Therapie ist jedoch nicht ausgeschlossen, da der Ausschuss Krankenhaus bisher noch keine Entscheidung getroffen hat.
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