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Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass es aus Gründen des Vertrauensschutzes den Sozialversicherungsträgern verwehrt ist, rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge auf nicht gezahlte Lohnbestandteile (sog. Phantomlohn) geltend zu machen. Zwar gelte im Sozialversicherungsrecht das so genannte Entstehungsprinzip, bei dem es für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge lediglich darauf ankommt, ob ein bestimmter Lohnanspruch dem Arbeitnehmer formal zusteht, während im Steuerrecht das so genannte Zuflussprinzip gilt, es also auf die tatsächliche Zahlung ankommt. Die Sozialversicherungsträger hätten aber in der Vergangenheit die Versicherungsbeiträge selbst anhand der tatsächlich gezahlten Beträge berechnet, obwohl ihnen bekannt war, dass Beiträge unter der Geltung des am 1.7.1977 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuches IV unter Einbeziehung sämtlicher den Arbeitnehmern zustehender Ansprüche zu ermitteln sind. Hierdurch hätten sie einen Vertrauenstatbestand bei den Beitragszahlern geschaffen, an dem sie sich jetzt festhalten lassen müssen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, so dass abzuwarten bleibt, ob das Landessozialgericht auch so entscheidet. Interessant ist es dennoch für alle Fälle, bei denen im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung Beiträge für Aushilfskräfte mit der Begründung nachverlangt werden, dass entweder aufgrund freiwilliger tariflicher Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern oder aufgrund gängiger Betriebspraxis zwar allen Angestellten, nicht aber den Aushilfen z.B. ein Weihnachtsgeld bezahlt wird. Um sich gegen solche oft erheblichen Nachzahlungen zu schützen müssen entweder die Arbeitsverträge mit den Aushilfen entsprechend angepasst werden, oder zumindest eine von beiden Seiten unterschriebene Erklärung, dass im laufenden Bezug alle Sonder- und möglichen Tarifleistungen enthalten sind, zu den Arbeitspapieren genommen werden. Grundsätzlich sollte der Arzt in seinen Arbeitsverträgen auf jeden tariflichen Bezug verzichten, was er kann, da er keinerlei tarifliche Pflichten hat. |
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