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Nachlassplanung:

Ziele und Instrumente


Dirk R. Hartmann
Rechtsanwalt

Ärzte oder Zahnärzte kennen zwar häufig bereits von Berufs wegen die Hemmungen der Menschen, sich mit dem eigenen Tod und dessen Folgen auseinander zusetzen. In eigenen Angelegenheiten scheuen sie aber genauso, wie der Großteil der Bundesbürger auch, die Beschäftigung mit dem eigenen Schicksal, das jeden unweigerlich treffen wird. Dies, obwohl Ärzte und Zahnärzte immer noch zu einer Bevölkerungsgruppe mit hohen Einkommen und großen Vermögen zählen und damit erheblicher potentieller Nachlass vorhanden ist, der die Notwendigkeit begründet, die Folgen des eigenen Todes zu regeln.
Fehlende oder ungenügende Nachlassplanung kann jedoch zu nachteiligen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen für die Erben führen.

Ziele der Nachlassplanung sind deshalb:

  • Absicherung der Familie, insbesondere Versorgung des Partners und von Kindern
  • Verringerung der Erbenbelastung, insbesondere durch Pflichtteile und Steuern
  • Erhaltung des Vermögens und des eigenen Lebenswerkes

Geeignete Instrumentarien zur Umsetzung der Ziele sind:

  • Testamente, Erbverträge, Erbverzichtsverträge mit Pflichtteilsberechtigten
  • Testamentsvollstreckung, um die Durchsetzung des Erblasserwillens zu sichern
  • optimale Ausnutzung steuerlicher Freibeträge mit Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Abschließend bleibt der dringende Rat, sich rechtzeitig mit der eigenen Nachlassplanung zu beschäftigen und damit selbst Einfluss auf die Folgen des eigenen Todes zu nehmen.

Bitte beachten Sie auch hierzu unser Seminarangebot unter:

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