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Der Referentenentwurf des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes vom 18.02.2003 (GMG) sieht bei Fachärzten keine Neuzulassungen mehr vor.
Das Gesetz soll zum Jahresende 2004 in Kraft treten und dann müssen Fachärzte, die sich beruflich betätigen wollen, unmittelbar Verträge mit den Krankenkassen schließen.
Dabei wird die Vertragsmöglichkeit bei Fachärzten nur auf sogenannte international anerkannte Medizin unter dem Be- griff "evidence based medicine" beschränkt. Damit entfällt zu ca. 80 % die Veräußerbarkeit des ideellen Wertes bezüglich des Kassenanteils, der nicht mehr anerkannt wird. Damit entfällt gleichzeitig die Facharztzulassung als weiter veräußerbarer Bestandteil der Altersversorgung eines Facharztes.
Selbst wenn im Gesetzgebungsverfahren darauf verzichtet wird, dass die jungen Fachärzte unmittelbar die Verträge mit den Krankenkassen schließen, entsteht ein nachhaltiger Wertverlust.
Die wichtigen Punkte sind auf einen Blick:
- 80 % der zukünftigen Facharztleistungen werden als Einzelleistungsschritte gestrichen und durch eine Kopfpauschale von ca. 21 EUR pro Quartal ersetzt. Diese Kopfpauschale deckt die Versorgung von Menschen mit regelmäßiger Befindlichkeitsstörungssymptomatik ab, die Facharztpraxen aufsuchen.
- Rentable Technikabrechnung von Diagnostik und Therapiegeräten in der Einzelarztpraxis werden so umgestellt, dass die Geräte nur noch rentabel laufen, wenn Sie 8 Stunden an 7 Tagen die Woche im Kooperationsmodell laufen.
- Es werden bundeseinheitlich, gesetzliche Höchstmengen für Facharzt und Hausarzt Kontakte vorgegeben, die die bisherigen individuellen KV-Strukturen ersetzen. Der Rest wird abgestaffelt.
- Der Patient wird zunächst unmittelbar in die Hausarztpraxis gesteuert; damit entfällt wiederum nachhaltiges Abrechnungsvolumen, was weiterveräußerbar wäre.
Damit entfallen wesentliche wertbildende Faktoren für die Veräußerbarkeit einer Facharztpraxis.
Gleichzeitig entsteht eine Unterdeckung bei der Alterversorgung durch den Zusammenbruch der Finanzmärkte. Der Arzt muss mit dem Nichteintritt der erwarteten Ablaufleistungen bei der ärztlichen Altersversorgung und bei den Lebensversicherungen rechnen.
Kann der Arzt nun nicht mehr mit der Praxisabgabe sein Lebenswerk sichern und sind die Versorgungsgelder nicht sicher, steht er vor der Frage der völligen Neuordnung von Berufsfeld und Alterskonzept.
Auf all diese Fragen geht das Seminar der Anwaltskanzlei Broglie, Schade & Partner GBR am 10.05.2003 zum Thema Praxisabgabe und GMG ein.
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