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Broglie, Schade & Partner GbR, Rechtsanwälte

In Kooperation mit:
von Schmidt-Pauli und Partner, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

Sich standortübergreifend, kooperativ zu 100%igen IGeL-Spezialpraxen entwickeln!


H.-J. Schade
Rechtsanwalt

Auch IGeLn ist, wenn es um kompetente Naturheilkunde oder Präventivmedizin geht, eine hochzuachtende ärztliche Fähigkeit. Viele qualifizierte Ärzte haben sich zu IGeL-Themen nahezu jedes Wochenende mit Fortbildungen um die Ohren geschlagen. Fast kann man diese Ärzte - bedingt durch deren eigene Perfektionssucht - als wochenend-opfernde Fortbildungsflüchtlinge bezeichnen. Hier würde sprachlich der Begriff Fort-Bildung von Fort-Sein stammen.

Der Konflikt ist nun, dass diese Kollegen das entsprechende Wissen haben, sich aber nie um ein ausreichendes Nachfrage-Marketing kümmern konnten. Umgekehrt haben stark frequen-tierte schulmedizinische Praxen das Klientel, aber nicht Zeit und Einstellung um sinnvolle IGeL-Leistungen in den jeweiligen Bereichen anzubieten. Das neue Berufsrecht 2005 gestattet nun, im Verlauf des Jahres 2005 mit der Rechtsfigur der Außensozietät dieses Problem zu lösen.

Die Außensozietät ist ein formeller, standortübergreifender, oft intraurbaner Zusammenschluss von Ärzten mit eigenen Standorten ohne Kapitalverflechtung. Man hat nur wechselseitige Beteiligungen ohne Kapital und tritt dem Patienten gegenüber in einer standortübergreifenden gemeinsamen Gesellschaft auf. Der Vorteil ist jetzt, dass jeder der beteiligten Ärzte seine Kompetenz der Partnerpraxis anbieten kann. Für den damit verbundenen Patientenaustausch und die entsprechende interne Patientenzuweisung gibt es bewährte Gewinnverteilungsmodelle. So wäre jedem geholfen. Der Schulmediziner kann die ihm nicht gut liegenden naturheilkundlichen und präventiven Selbstzahlerbedürfnisse seiner Patienten durch Verweis auf die Partnerpraxis befriedigen.

Der IGeL-Fortbilungsspezialist erhält in diesem Verbund eine reinrassige, hoch frequentierte IGeL-Praxis, ohne sich um das auch notwendige Außenmarketing kümmern zu müssen. So könnten sich Marketing und Spezialisierung innerärztlich ergänzen, wenn die Ärzte kooperativ und kollegial denken könnten. Das neue Berufsrecht macht es möglich!

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