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Ziele der KBV 2010 - 2015
Bericht von Dr. Andreas Köhler vom 4. Dezember 2009
www.kbv.de


H.-J. Schade
Rechtsanwalt


Mittelfristig: Modell einer neuen Gebührenordnung

Die KBV plant eine stärkere Regionalisierung der Gesamtverträge unter Berücksichtigung der Forderungen von Bayern und Baden-Württemberg. Ferner soll es zu einer Vereinfachung und Transparenz der Gebührenordnung kommen.

Grundlage ist eine grundsätzliche Rückkehr zur Einzelleistungssystematik. Nach diesem Modell werden im EBM Arztgruppen spezifische Leistungen mit Euro-Beträgen ausgewiesen, die den Arztlohn wiedergeben.

Separate Pauschalen werden ausgewiesen für:
  • Betriebs- und Praxiskosten,
  • Qualitätszuschläge.
Krankenhauspreise für den ambulanten Sektor

Belegärztliche Leistungen, ambulante Operationen und stationsersetzende Leistungen werden dem stationären Vergütungssystem angeglichen. Dies garantiert mehr Transparenz.

Angestrebt: Vereinfachung der Honorarverteilung

Die Honorarverteilung und die Leistungssteuerung sollen stark vereinfacht werden. Für die Vergütung des Arztlohns werden Zeitorientierungsgrößen vorgeben. Vier Leistungskomponenten bestimmen in diesem Modell das Arzthonorar:
  1. Strukturpauschale für die fixen Kosten, die keiner weiteren Steuerung bedürfen.
  2. Aufwandspauschale für variable Kosten.
  3. Fiktiver, fester Arztlohn.
  4. Qualitätszuschläge.
In diesem Konzept soll den Regionen für die wohnortnahe Ausgestaltung mehr Spielraum eingeräumt werden.

Ergänzung: Strukturfond für unterversorgte Regionen Die KBV betont, dass sie insbesondere für unterversorgte Regionen innerhalb der mobilitätsbedingten Gesamtvergütung einen Strukturfond bilden will.

Damit ist absehbar, dass die Tätigkeit auf dem Lande ökonomisch wesentlich attraktiver wird als in der Stadt.

Das bedeutet, niedergelassene Ärzte, die unternehmerisch denken, müssen neben einem Universitätsstadt-/ Ballungsgebietskonzept gegebenenfalls ein strategisches, unternehmerisches Konzept für die Flächenversorgung entwickeln.

Innerhalb einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft, die gegebenenfalls mehrere Standorte im Umkreis von 50 Kilometern umfasst, kann man damit rechnen, in den ländlichen Segmenten wesentlich höhere Erträge erzielen zu können.

Neue, kleinräumige Bedarfsplanung

Köhler weist auf Seite 15 seines Berichtes vom 4. Dezember 2009 darauf hin, dass die derzeit gültige Bedarfsplanung schon heute nicht mehr den Ansprüchen genügt.

Die KBV schlägt dazu eine auf die kleinräumige Versorgungsanalyse aufzusetzende Neuordnung der Bedarfsplanungsregionen vor.

Ziel ist eine sektorübergreifende Versorgungsplanung ambulant-stationär, die kleinräumig den Behandlungsbedarf der Wohnbevölkerung misst und daraus den Versorgungsbedarf sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich abbildet.

Diese Versorgungsplanung wird durch einen Regionalverbund koordiniert, der in jedem Bundesland gegründet wird und dem neben den KV´en die Landeskrankenhausgesellschaften, die Landesärztekammern und die Landesministerien stimmberechtigt angehören.

Beratende Funktion haben Kassen- und Patientenvertreter.

Neu: Standortgebundene Zulassungen; nicht verlegbar!

Neuartig sollen für den ambulanten Bereich mit Hilfe dieser neuen Versorgungsplanung standortgebundene Arztsitze ausgewiesen werden, die notwendig sind, um den Behandlungsbedarf zu decken.

Zulassungen als Vertragsarzt sind nur noch für diesen ausgewiesenen Sitz erlaubt. In strukturschwachen Gebieten können die KV´en darüber hinaus Ärzte zum Beispiel zur Versorgung in Pflegeheimen oder Arztstationen selbst anstellen, wenn der Bedarf über niederlassungswillige Ärzte nicht gedeckt ist.

Zusammenfassende Würdigung:

Die KBV versucht in diesen Vorschlägen auf den dramatischen Marktumbruch einzugehen, der durch die Weigerung des ärztlichen Nachwuchses entstanden ist, tradierte Rollenbilder in der Fläche zu übernehmen. Gleichzeitig zeigt die Äußerung der KBV, wie notwendig es ist, sich jetzt auf diesen Wandel mit Projektstudien zu Berufsausübungsgemeinschaften vorzubereiten.

Innerhalb des nächsten halben Jahres wird es schon zu den ersten Grundsatzentscheidungen kommen, standortgebundene Zulassungen ergänzend zur Bedarfsplanung auszuschreiben. Nur die Arztgruppen, die hier mit einem Nachwuchskonzept in der Lage sind Nachwuchs zu gewinnen, können sich auf diese Sitze bewerben und ihre lokale Marktführung ausbauen. Dies geschieht im Kontext zu den regionalen Gesundheitskonferenzen der Kommunen, die die parallel notwendige Infrastruktur durch die Zurverfügungstellung von Grundstücken und als Ärztehäuser nutzbaren Gesundheitsimmobilien planen.

H.-J. Schade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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