Landkreise/Kommunen geben Ärzte-Netzen und größeren ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften Hilfestellungen / Zuschüsse / Grundstücke für bessere Versorgungskonzepte
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H.-J. Schade
Rechtsanwalt
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In einer Zeit des komplexen und schnellen gesellschaftlichen Umbruchs ist es nicht leicht, die richtigen Ziele für ein Praxisnetz auszusuchen. Dabei gilt es, die Entwicklungsprozesse der nächsten fünf Jahre im Auge zu behalten.
Die beigefügten Texte zur Förderung des ländlichen Raumes zwischen Kliniken /KVen und Landkreisen zeigen die Richtung.
Kooperation zwischen dem Hessischen Landkreistag und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
I. Präambel
Das Land Hessen verfügt noch über eine gute ärztliche Versorgung sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor. Nach Erhebungen des Hessischen Landkreistages und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zeigt sich aber, dass es - vor allem in den ländlichen Regionen - zunehmend schwieriger wird, frei werdende Arztsitze neu zu besetzen.
Bisher: Landkreise stationär - KV ambulant
Während die Landkreise aufgrund ihres gesetzlichen Sicherstellungsauftrages eine wesentliche Mitverantwortung für die stationäre medizinische Versorgung tragen, obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Zuständigkeit für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung.
Daseinsvorsorge: Sicherstellung ambulanter ärztlicher Versorgung?
Weil auch der medizinischen Versorgung insgesamt eine Schlüsselrolle für die weitere Entwicklung der ländlich geprägten Regionen und damit für die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen hessischen Landesteilen zukommt, sehen sich die hessischen Landkreise im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge ebenfalls in der Pflicht mit dazu beizutragen, dass auch die ambulante ärztliche Versorgung künftig den Menschen wohnortnah erhalten bleibt.
II. Gemeinsame Ziele der Kooperation
Der Hessische Landkreistag und die Kassenärztliche Vereinigung haben eine enge Zusammenarbeit vereinbart und wollen mit gemeinsamen Initiativen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass auch langfristig die medizinische Versorgung, gerade auch in ländlichen Regionen, gesichert bleibt.
III. Gemeinsame Inititativen
Die Gründe dafür, dass frei werdende Arztsitze vor allem in ländlichen Regionen nicht oder nicht mehr zeitnah wiederbesetzt werden können sind vielschichtig. Naturgemäß kommen dadurch zahlreiche Möglichkeiten für ein Entgegenwirken in Betracht.
Handlungsfelder I
Es ist vorrangig zu prüfen, ob und ggfs. mit welchen gezielten
Maßnahmen im Rahmen der folgenden Handlungsfelder dem
drohenden Ärztemangel im ländlichen Raum entgegengewirkt
werden kann:
- Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, damit örtliche Besonderheiten bzw. negative Entwicklungen für die vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum besser berücksichtigt werden können,
- Zusammenarbeit und Verzahnung zwischen dem ambulanten und stationären Bereich unter Beteiligung des Klinikverbund Hessen GmbH um Synergien zu schaffen und Effizienzreserven auszuschöpfen,
- Reduzierung der Belastungen der Ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst,
Handlungsfelder II
- Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin,
- Schaffen von Anreizen für die Übernahme von Landarztpraxen,
- Verbesserung der Beratung und Betreuung der niedergelassenen Ärzte,
- Einrichtung von Gesundheitskonferenzen auf Landkreisebene.
IV. Zeitplanung und Steuerung der Kooperation
Es ist vereinbart, die vorgenannten Handlungsfelder bis zum März 2010 zu überprüfen, um ggfs. darauf gestützt, gemeinsame Initiativen zu starten.
Zur Steuerung der Zusammenarbeit und Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll eine Lenkungsgruppe auf
Landesebene eingerichtet werden, der angehören:
- bis zu fünf Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen,
- bis zu fünf Vertreter des Hessischen Landkreistages.
Zudem werden ein Vertreter des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit, und bei Bedarf je ein Vertreter der Landesärztekammer Hessen, des Hessischen Städtetages sowie des Hessischen Städte- und
Gemeindebundes und der Landesärztekammer als Gäste zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe eingeladen.
Gemeinsame Erklärung zur Förderung der Kooperation zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Klinikverbund Hessen GmbH
Der Bundesgesetzgeber hat zwar in den vergangenen Jahren verschiedene Integrationsansätze geschaffen. Die Entwicklung kann aber nur durch die medizinischen Leistungsträger selbst vorangebracht werden. Voraussetzung dafür ist der Abbau von systembedingten Konflikten (insbesondere durch Gesetzgeber und Krankenkassen verursacht)zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken auf dem Wege eines verstärkten kooperativen Miteinander, das die Interessen der Patientinnen und Patienten im Fokus hat.
Scheitern der bisherigen institutionellen Träger
Dieser Abbau systembedingter Konflikte ist durch die auf Selbstverwaltungsebene vorhandenen Verträge und Rahmenempfehlungen oder durch andere institutionelle Regelungen nicht bewältigbar. Hierzu bedarf es anderer Kooperationsformen, die zur Konfliktbewältigung und zur patientenorientierten Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen in der Lage sind. Darüber hinaus waren die bisherigen institutionellen Strukturen nicht in der Lage, auf künftige Herausforderungen im Gesundheitswesen, z.B. künftige Entwicklung der Zahl und Struktur von Ärzten in der Niederlassung und in der Klinik, sachgerechte Antworten zu geben.
Gemeinsame Ziele der Kooperation
Durch die Zusammenarbeit und Verzahnung zwischen ambulanten und stationärem Bereich sollen durch Kommunikation, Kooperation und Koordination Synergien geschaffen und Effizienzreserven ausgeschöpft werden. Dabei setzten die Partner insbesondere auf:
- Gemeinsame Positionierung gegenüber der Gesundheitspolitik auf Bundes- und Landesebene sowie gegenüber den Krankenkassen einschl. Privatkrankenversicherung
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses über die Arbeit von niedergelassenen Ärzten und Kliniken
- Einen Verbesserung medizinsicher Behandlungsprozesse
- Entgegenwirken bei Verschlechterungen der medizinischen Ergebnisqualität, die sich aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen ergeben; gleichzeitig soll die Behandlungsqualität erhalten und die Prozessqualität gesteigert werden
- Beteiligung der Ärzte an der Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte
- Entwicklung von Konzepten um die Attraktivität besonders in ländlichen Gebieten zu erhöhen
- Gemeinsame Schlichtungsfunktion bei Konfliktfragen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sowie Gebietskörperschaften
- Gezielte Qualifikation und Motivation der Ärzte für die neuen Aufgaben der Grund- und Regelversorgung durch Nutzung von Versorgungsforschung
- Förderung der Arbeitsbedingungen von Ärztinnen wegen der stark wachsenden Anzahl weiblicher Medizinabsolventen
Potenzielle Bereiche der Kooperation
Für jedes der genannten Ziele sollen bedarfsgerecht regionale und/oder überregionale Projekte entwickelt werden - unter Mitwirkung von Kooperationspartnern der beiden Versorgungsebenen.
Die Partner werden sich einsetzen für:
- die Entwicklung integrativer kooperativer Versorgungsformen
- die Einleitung von sektorenübergreifenden Projekten, z.B. Qualitätsmanagement und Qualitätszirkel
- die Förderung der regionalen, elektronischen Vernetzung niedergelassener Ärzte mit Krankenhäusern
- Telematik
- Initiierung und Begleitung regionaler Versorgungsstrukturprojekte, z.B. Ärztehäuser.
- die Verbesserung der Kooperation im Bereich der prästationären ärztlichen Behandlung, der poststationären Behandlung und der stationären fachärztlichen Behandlung einschl. der Nutzung von Räumlichkeiten und/oder Geräten
- die Entwicklung neuer Pilotprojekte zwecks Sicherstellung der spezialisierten Palliativversorgung, geriatrischen und onkologischen Versorgung
- die Verbesserung der Kooperation im Bereich der Notfallversorgung und der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentralen
- die Entwicklung von Fort-/Weiterbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte sowie Assistenzpersonal
Weiteres Vorgehen
Die Kooperationspartner vereinbaren, innerhalb der nächsten 12 Monate regionale Pilotprojekte in den genannten Aktionsfeldern aufzusetzen und ggfs. weitere Felder der Zusammenarbeit zu identifizieren.
Nach einer Konkretisierung der Pilotprojekte ist deren Begleitung und Unterstützung bis zu erfolgreichen Umsetzung als Ziel zu vereinbaren. Dabei ist der interne Informationsaustausch zu sichern und die interessierte Öffentlichkeit über die Umsetzung eines Projektes zu informieren.
Die Mehrheit der Ärzte hat Angst vor der Zukunft - Lieber warten als starten!
Die Hauptschwierigkeit, einen gemeinsamen Handlungsbereich zu finden, liegt in der Heterogenität der Mitglieder eines Netzes und ihrer unterschiedlichen Persönlichkeiten und Zukunftsinteressen.
Zurzeit ist das Geschehen dadurch geprägt, dass innerhalb der niedergelassenen Ärzteschaft ca. 20% der Kollegen aktiv sind und zu Teilen ihre Praxisstrukturen arbeitsteilig weiter ausbauen wollen.
Wie unterdurchschnittliche Praxen in den Wandlungsprozess integrieren?
Eine Menge von ca. 55% der Kollegen bewegt sich um einen statistischen Durchschnitt mit eher unterdurchschnittlicher Struktur. Diese Praxen haben bei im Vergleich zu hohen Kosten und durch die Einzelpraxisstrukturen extreme Schwierigkeiten, ihre persönlich notwendige Gewinnstruktur bei den jetzigen Schwankungen der Regelleistungsvolumen zu erhalten.
Neue Arbeitsplatzstrukturen für ärztliche Teilzeitkollegen
Gleichzeitig sind die jetzigen und künftigen Abgeber sowie die Inhaber von Praxen, die expandieren wollen, damit konfrontiert, dass der ärztliche Nachwuchs in Bezug zum Arbeitseinsatz, seinem Verhältnis zur Region und zu einer mittelständisch geprägten Freiberuflichkeit andere Vorstellungen hat. 60% und mehr des jetzt fertig ausgebildeten fachärztlichen Nachwuchses sind Ärztinnen, die primär eine rein ärztliche Teilzeittätigkeit wünschen. Sie möchten im Hinblick auf die reibungslose Funktion ihrer rein ärztlichen Tätigkeit auf eine Verwaltungsstruktur zurückgreifen können, die ihnen jede Form von Investitionsüberlegungen, Kostenabwägungen, Abrechnungsüberlegungen, Auseinandersetzungen mit der KV wegen Plausibilität, Honorarkürzungen, Regressen, etc. abnimmt.
Ärztlicher Nachwuchs will - wie alle Akademiker - nicht mehr in die Fläche!
Darüber hinaus stellen sie sich in der Mehrzahl keine Verlagerung ihres Wohnortes an den Standort ihrer Tätigkeit in der umgebenden Fläche vor. Ihr Wunsch liegt vielmehr in der Vorstellung, mit ihrem Ehe-/Lebenspartner, der in der Regel in einem attraktiven Großraum beruflich verankert ist, in dem bisherigen, etablieren Premium-Umfeld einer Universitäts-/ Großstadt bleiben zu können. Das bedeutet, sie stellen sich eine Tätigkeit vor, bei der sie zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln und es ihnen gleichzeitig möglich ist, sich umfassend um ihre Kinder zu kümmern. Dies verlangt Arbeitsplatzstrukturen, bei denen ggf. an zwei Tagen voll gearbeitet wird oder maximal an vier Tagen in der Woche.
Ärzte werden zu Pendlern zwischen Wohnen und Arbeiten!
Ähnliche Vorstellungen haben die zukünftigen männlichen Nachwuchsärzte. Auch sie sind geprägt von den Anforderungen eines akademischen weiblichen Partners, der gern weiter arbeiten möchte, sein Wohnumfeld wiederum im Raum Köln-Bonn hat und der für eine normale Selbstständigkeit übliche ergänzende Verwaltungsfunktionen von zehn bis fünfzehn Stunden pro Woche nicht übernehmen möchte. Im Hinblick auf Kindererziehung, Schwangerschafts-Situationen und anderes ist auch hier eine eher fest strukturierte Tätigkeit gewünscht, die Zeit für die Kinder lässt oder Einspring-Zeiten vorsieht für den andersartig beruflich tätigen weiblichen Lebens-/Ehepartner.
Geld alleine als Anreiz hilft nicht - Auf die neue Arbeits-Organisation kommt es an!
Unterstellt man diese völlig andersartige berufliche Tätigkeitserwartung bei einer Mehrzahl des ärztlichen Nachwuchses, verlangt dies in der Konsequenz von Seiten der Netz-Geschäftsführung Empfehlungen, sich innerhalb der einzelnen Fachrichtungen der Ärzte der jeweiligen Region neu zu strukturieren.
Dazu bedarf es überörtlicher fachgleicher Sozietäten bei Haus- und Fachärzten, bei denen vier bis sieben Berufsträger der gleichen Fachrichtung tätig sind. Am Anfang können diese Berufsträger nach den beigefügten Modellen der Konzeptionen der Erhaltung der Altpraxisstrukturen - Kosten und Gewinn betreffend - über eine vertragsärztliche Ergänzungsgesellschaft repräsentiert werden. Entscheidend ist jedoch, dass eruiert wird, welche Beteiligten innerhalb dieser neuen Struktur expandieren wollen und wer bereit ist, abgabewillige Praxen zu übernehmen und in die neuartigen Arbeitsmodelle zu integrieren.
Das erfordert, dass in einem Stufenprozess von 5 - 10 Jahren viele bisherige Einzelpraxen von Seiten des bisherigen Standortes aufgelöst werden. Sie müssen sich dann unter Berücksichtigung der Arbeitsbedürfnisse des ärztlichen Nachwuchses in neue Standorte integrieren.
Mit Kommunen den Praxisstandort ergänzende Service-Immobilie planen!
Im Rahmen dieses Prozesses wird es notwendig werden, stufenweise wachsende Gesundheits-Service-Immobilien zu schaffen, an denen auch Ärzte, die an anderen Standorten die Bevölkerung weiter wohnortnah versorgen, zukünftig tätig sind.
Damit entstehen sowohl in Mittelstädten als auch in der Fläche Ärztehäuser/ Subzentren für eine kooperative Versorgung der Bevölkerung durch größere fachgleiche Einheiten, die fachübergreifend untereinander mit gemeinsamer Patientenakte vernetzt sind.
Mit überörtlichen Sozietäten mehrere Planungsbereiche bedienen!
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei einem Konzept überörtlicher Sozietäten dies auch Planungsbereich übergreifend stattfinden kann. Es ist möglich, die Standorte eines Sozietätspartners, der nicht fachidentisch ist, mitzunutzen, um vertragsärztliche Leistungen in einem anderen Planungsbereich über die Verrechnungsnummer des Mutter-Standortes anzubieten. Damit sind bisher sicher geglaubte Besitzstände durch die Bedarfsplanung gefährdet.
Krankenkassen frühzeitig einbeziehen
Die Krankenkassen selbst sind von der Politik aufgefordert, gerade für den in Bezug auf die Nachfolge mit Risiken behafteten ländlichen Raum Direktvertragsmodelle zu entwickeln. Diese Direktvertragsmodelle sehen vor, dass in dem Moment, in dem eine in sich geschlossene Versorgungskette existiert, mit zentralen Anlaufstellen, die fachgleich im Mehrschicht-System an zentralen Dienstleistungspunkten betreut werden (Point of Service Konzeption) die Ärzte feste Preise und keine Mengenbegrenzung haben. Hinzu kommt, dass sie ggf. mit gemeinsamen Medikamentenlisten auch mit den Krankenkassen gemeinsam erzielte Ersparnisse teilen können, die sich bis zu 20% der bisherigen Medikamentenausgaben belaufen.
Das sind bei einer Hausarztpraxis mit einem Medikamentenvolumen pro Jahr von EUR 200.000,00 pro Zulassung EUR 40.000,00, die zwischen Ärzteschaft, Managementgesellschaft des Netzes und Krankenkassen geteilt werden könnten.
Anhand der vereinbarten Musterstrukturen, die in Hessen die öffentlichen Kliniken mit dem Hessischen Landkreistag und der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen haben, ergibt sich, welche neuartigen Aufgabenstellungen sich für ein Netz stellen, um die Zukunft der repräsentierten Ärzte sicherzustellen.
Regionale Gesundheitskonferenzen mitgestalten
Hierzu gehört die Initiative, mit Landkreis, Bürgermeister und Krankenhausvertretern eine regionale Gesundheitskonferenz ins Leben zu rufen und zu prüfen, ob und wie es zu einer unternehmerischen Konzentration im Rahmen überörtlicher freiberuflicher Sozietäten kommt. Dabei wird es darum gehen, auch systematische Übernahme-Partnerschaften zwischen expansionswilligen Kollegen und Praxisabgebern zu schaffen.
Notwendig als Ergänzung:
Für spezialisierte Dienstleistungen für BAG's Service-Immobilie entwickeln
Gleichzeitig wird es notwendig sein, gut funktionierende Verwaltungsstrukturen zu entwickeln, die einerseits Dienstleistungen für das Netz übernehmen können, andererseits Dienstleistungsstrukturen für die freiberuflichen größeren Sozietäten anbieten. Dazu gehören ggf. zusammen mit einer Privatärztlichen Verrechnungsstelle, Steuerberatern, Anwälten
- Abrechnungsstrukturen für die Freiberufler, die umfassend die gesamte Abrechnung und die Korrespondenz mit der KV und den Krankenkassen steuern,
- Abrechnungsmodalitäten für die jeweils getroffenen Gewinnabsprachen,
- Personalmotivation und Steuerungsstrukturen,
- Kommunikative Abstimmungskonzeptionen auf wöchentlicher, monatlicher und 3-monatlicher Basis für die beteiligten Praxisinhaber.
Konkreter regionaler Masterplan für Zentren und größere Berufsausbildungsgemeinschaften entwickeln
Gleichzeitig ist eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die mit Bürgermeistern die Gesundheits-Immobilien in den Sub-Zentren plant sowie eine IT-Arbeitsgruppe, die die Vernetzung plant. Bei allem können auch die Krankenhäuser mit ihren Infrastrukturen und Personalressourcen mitwirken.

Interview mit Frank Knieps,
BMG Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung
I. Gesundheitspolitik in der 16. Legislaturperiode
Ziele, Befunde und Wertungen
"Wie wird sich der ambulante Sektor entwickeln?
Knieps: Sehr unterschiedlich. Die KBV leistet sinnvolle Arbeit damit, den monolithischen Block ambulante Versorgung zu gliedern, von der Hausarztpraxis auf dem Lande bis hin zur Spezialpraxis, in die Millionen investiert werden müssen.
Die Landschaft wird sich verändern. Der Trend wird, speziell in der fachärztlichen Versorgung, hin zu Praxisgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren gehen. Der Trend wird hin zu Netzwerkstrukturen gehen. Selbst die hausärztliche Versorgung sehe ich in der Zukunft weniger in der Ein-Mann- oder Ein-Frau-Praxis, sondern in größeren Verbünden und zwar nicht nur aus ärztlichem Personal, sondern auch in Verbünden mit anderen Gesundheitsberufen.
Im Moment wird das alles noch als Bedrohung empfunden. Man wird in einem Gespräch mit dem Vorwurf konfrontiert, einerseits sozialistische Staatsmedizin vorzubereiten und andererseits das System an amerikanische Heuschrecken zu verkaufen. Weder das eine noch das andere wird passieren, sondern die Organisations- und Betriebsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung werden sich flexibilisieren. Bestimmte Angebote werden nicht flächendeckend in jedem Dorf oder in jeder Kleinstadt vorgehalten werden können. Die Möglichkeit einer spezialisierten Medizin, beispielsweise in der Diagnostik oder hoch aufwendigen onkologischen Behandlungen, werden sich konzentrieren. Das gilt nicht nur für Ostdeutschland, wo wir in ländlichen Regionen immer mehr ältere Patienten und eine Landflucht aller akademischen Berufe haben, sondern das gilt auch für ländliche Gegenden in den alten Bundesländern. Wir machen die Erfahrung, dass Ärztinnen und Ärzte eine große Neigung haben, in der Region zu arbeiten, in der sie studiert haben. Da werden wir vielfältige Anreize schaffen müssen, dass sie dort arbeiten, wo Patienten Versorgung benötigen.
Dafür werden wir in der nächsten Legislaturperiode wichtige Weichenstellungen angehen, die nicht so sehr in "ganz großen Würfen" bestehen. Vielmehr gilt es, Rahmenbedingungen anzupassen, damit sich unterschiedliche Projekte, Modelle, Konzepte - wie Mentorenmodelle in der hausärztlichen Versorgung, wie Infrastrukturarbeit der KVen mit eigenen Versorgungszentren, wie Öffnung von Krankenhäusern mit Teilarbeit im ambulanten und Teilarbeit im stationären Sektor bis hin zu variablen Besuchs- und Öffnungszeiten, von rollenden Arztpraxen, von rollierenden Arztpraxen, über einen Landkreis verteilt - entfalten können.
All diese Konzepte, die in der Planung sind, müssen sich in der Praxis bewähren. Dann muss man schauen, ob man für das eine oder andere Konzept, das man ohne Änderung von Rahmenbedingungen nicht durchführen kann, die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern muss."
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Kosten senken - Umsatz pro Arzt ohne Mengenbegrenzung erhöhen!
Ergänzend wird eine Arbeitsgruppe notwendig sein, in der interessierte Krankenkassen ein Konzept mit allen beteiligten Ärzten und Krankenhäusern abstimmen, das durch höhere Effizienz auch Anreize setzt. Das bedeutet aber betriebswirtschaftlich, dass nur in der Sekunde, in der ggf. Ärzte auch weitere delegative Kräfte einsetzen und damit höhere Umsätze erzielen, eine Steigerung des Gewinnes möglich ist, ohne dass sich ggf. der Preis, der von der KV bezahlt wird, erhöht. Die Gewinne entstehen dann durch bessere Organisation und Aufhebung der bisherigen Einzelpraxis-Strukturen und durch eine bessere Nutzung von Kapazitäten, die bisher daran scheiterte, dass Patientenhöchstmengen eine weitere Optimierung der Praxis hinderten.
Wie kleinere Praxen auf Wandel vorbereiten?
Das Netz muss sich gleichzeitig bewusst sein, dass alle Veränderungsprozesse in die bisherige Wettbewerbssituation, insbesondere bei den ggf. unterdurchschnittlichen Praxen, beeinflussen. Die Aufhebung der Mengenbegrenzung und fachgleiche Dienstleistungsangebote im Schichtsystem von morgens 7.00 bis abends 20.30 Uhr an sechs Tagen in der Woche ohne Mengenbegrenzung führt automatisch zu einem Verlust von Patienten bei unterdurchschnittlichen Praxen. Verliert aber eine unterdurchschnittliche Praxis von 600 bis 700 Scheinen pro Quartal, die 400 Patienten zur Kostendeckung benötigt, weitere 50 - 100 Patienten, so bewegt sich dies zwischen einem Drittel und der Hälfte des verbleibenden Gewinnes und führt zum Ausbluten der Praxis.
Die niedergelassene Ärzteschaft steht somit in dem Konflikt, dass der ärztliche Nachwuchs ihre tradierte Rolle nicht wünscht und daher nicht bereit ist, die tradierten Praxisstrukturen weiterzuführen.
Gleichzeitig führt ggf. die Bereitschaft, die Patientenhöchstmengen aufzuheben, zu einem Wettbewerb innerhalb der Ärzteschaft, der wiederum ein Drittel der Einzelpraxen mit grenzwertigen Gewinnstrukturen in Konflikte führt.
Da sich aber die niedergelassene Ärzteschaft in einem Wettbewerb mit Krankenhaus-MVZ´s und eigenen, expandierenden Gruppen befindet, die sich jetzt bilden und sich systematisch überörtlich und Planungsbereiche übergreifend in die Fläche bewegen, besteht ein nachhaltiger Handlungsbedarf.
Dieser kann innerhalb des Netzes gelöst werden, aber auch dadurch, dass sich unternehmerische Ärzte entscheiden, sich fachgleich mit Abgebern zusammen zu setzen und zunächst freiberufliche unternehmerische Strukturen anzugehen. Auch hier bleibt wiederum die Notwendigkeit, an eine Verwaltungsorganisation zu denken, die diese freiberuflichen fachgleichen Praxen verwaltet und sich ggf. auch die Aufgabe stellt, haus- und fachärztlich vernetzte Zentren in Siegburg und in kleinerer Form in der Fläche zu errichten. Auch dies wiederum verlangt die Abstimmung mit Landkreis, Kommunen, Krankenkassen, ggf. KV-Consult.
Das Anwaltsbüro Broglie, Schade & Partner hat mit Steuerberatern der Advisionsgruppe und der Privatärztlichen Verrechnungsstellen Südwest und ihrem Geschäftsführer, Herrn Peter Gabriel, eine Dienstleistungsgesellschaft "Comunomed" gebildet, die Netze, Landkreise und freiberufliche Ärzte berät und die neuen Versorgungskonzepte für den ländlichen Raum koordiniert.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
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H.-J. Schade
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