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Die schwarz-gelbe MVZ-Paradoxie
Geplantes Verbot von Krankenhaus-MVZ führt zu Gründungsrun von Krankenhaus-MVZs!
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H.-J. Schade
Rechtsanwalt
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Die Koalitionsvereinbarung sieht zur MVZ-Bildung von Krankenhäusern folgende Einschränkung vor:
"Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für Krankenhäuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen."
Jede für die Zukunft angekündigte gesetzliche Veränderung führt aber zu nicht beabsichtigten, psychologischen Dynamiken im Gesundheitsmarkt. Jeder Verwaltungsleiter, jedes Aufsichtsgremium einer Krankenkasse, eines sonstigen Leistungserbringers wird jetzt prüfen, ob er nicht sofort eine vorsorgliche MVZ-Basis-GmbH mit zwei unterschiedlichen Fachrichtungen bilden soll, um auch zukünftig im ambulanten Bereich mitspielen zu können.
Wettbewerbsverzerrung - weil Gesetzgeber nicht enteignen kann!
Schließlich kann der Gesetzgeber nicht in die Eigentumsrechte der schon gegründeten MVZ's von Krankenhäusern und sonstigen Gesundheitsinvestoren mit ihren Sanitätshäusern/Apotheken-/Akustik-/Ketten einspringen. Die Krankenhäuser, die noch kein MVZ haben, sind somit in einem Wettbewerbsengpass, der sie sofort zwingt zu handeln. Also wird ab jetzt die Gründungswelle laufen.
Jedes Krankenhaus wird zunächst die nicht von der Zulassungssperre erfassten Fachrichtungen Neurochirurgie und Rehabilitationsmedizin nutzen, um ein MVZ zu gründen. Ferner wird es zu einem wilden Aufkauf freier Zulassungen kommen, insbesondere auch aus dem Bereich der Primärversorgung. Allen Abgebern, die jetzt von diesem Geldsegen profitieren wollen, sei dies gegönnt. Aber die verbleibenden niedergelassenen Ärzte müssen damit rechnen, dass es somit zu einem psychologischen Dammbruch kommt, der sie, insbesondere in Ballungsgebieten in einen verschärften Wettbewerbsprozess mit der jetzt ausgelösten Gründungswelle durch schwarz-gelb konfrontiert. Der Dammbruch den die FDP und CSU zu Lasten des Erhaltes der freien Berufe vermeiden wollten, wird durch die schwammigen Formulierungen des Koalitionsvertrages exakt in das Gegenteil umgekehrt.
Ab jetzt läuft die Gründungswelle!
Die Gründungsentscheidung zu Gunsten von Krankenhäusern und MVZ's wird sich radikal beschleunigen. Jeder wird noch versuchen, sich in dem Markt zu positionieren. Dies gilt auch für Sanitätshäuser, Physiotherapeuten, Dentallabors, etc. Alle werden sich ihren Einfluss für die Zukunft sicherstellen wollen.
Schwarz-Gelb beschleunigt Ausverkauf der Freiberuflichkeit
Der Ausverkauf der Freiberuflichkeit und die mit der Kapitalmacht der Investoren verbundene Ungleichheit wird erst jetzt die Wettbewerbsverzerrungen provozieren.
Zukünftige Mehrheitsstruktur für niedergelassene Ärzte - nur ein trojanisches Pferd/psychologisches Placebo!
Seit 2009 gibt es die Möglichkeit, Zulassungen zu halbieren. Damit kann jede Krankenhausverwaltung ihre Oberärzte und Chefärzte ermuntern, neben einer in Zukunft statt 40-stündigen nur 30-stündigen permanenten Krankenhaustätigkeit weitere 20 Stunden freiberuflich für den ambulanten Sektor zu arbeiten. Somit wird die von der Koalition geförderte neue MVZ-Struktur in Zukunft so aussehen, dass 49 % der Gesellschaftsanteile einer GmbH von Krankenhausverwaltung gehalten wird. 51 % werden gehalten von sogenannten Freiberufler-/Krankenhaus-Trojanern. Dies sind Chef- und Oberärzte deren beruflicher Mittelpunkt mit 2/3 ihrer Arbeitskraft von insgesamt 30 Stunden im Krankenhaus liegt und zu 20 Stunden als Freiberufler in Praxisgemeinschaft mit einem "Trojaner-MVZ" mit seinen sonst - tradierten - Angestelltenstrukturen.
Das 16. Forum Health Care 2009 gibt Ihnen eine Übersicht über alle strategischen Veränderungen und wie Sie diese für sich nutzen können!
Die gesamten Auswirkungen der Veränderungen schwarz-gelb wird niedergelassenen Ärzten, Krankenhausärzten wie auch Vertretern von Krankenhäusern und Kommunen an dem zweitägigen Expertenforum unter der Moderation von RA H.-J. Schade in Wiesbaden dargestellt.
Nachstehend finden Sie einen Überblick der Programminhalte:
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Ausbau statt Abbau von Freiberuflichkeit
Zukunftssicherheit im Rahmen von Schwarz-Gelb gestalten |
Wie konkret die eigene Praxisstruktur erhalten?
Wo Parallel-Zweit-BAGs gründen und führen?
Aus der Sicht von ärztlichen Initiatoren, Juristen, Steuerberatern |
Vergütungsstrukturen bei BAG und Unterstützung freiberuflicher
Konzepte durch
Gesetzgeber, Länder, Kommunen, Landkreise,öffentlich-rechtliche Kliniken
Übersicht, Vor– und Nachteile von EBM-Vorschriften für die Abrechnung
fachgleicher/interdisziplinärer BAG/Rolle von Praxisgemeinschaften und
die Schlüsselrolle klarer Bedürfnis– und Kommunikationsstrukturen zur
Vermeidung von Gesellschafter-Konflikten |
Die praxisergänzende lokale Service-Immobilie
— Das Herz zukünftiger Direkt-Versorgung
Dezentrale Patientenversorgung mit zentralem freiberuflichen Service-Center
im Rahmen der Parallel-Zweit-BAG
Partnerkonzepte mit Kommunen, Krankenhäusern,
Krankenkassen der GKV/PKV |
| Zweiteinkommen durch Ersparnisse bei Medikamenten, Heil– und Hilfsmittel erzielen, Arzneimittelbudget-Verträge mit den Krankenkassen schließen |
Das ausführliche Programm und weitere Details zum 16. Forum Health Care 2009 am 27./28.11.2009 in der Kurhauskolonnade Wiesbaden finden Sie unter www.m3c-unternehmerforum.de. Oder rufen Sie uns einfach an, Tel. 0611/180940
H.-J. Schade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Broglie, Schade & Partner GBR
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