Der Doppel-Tsunami
von plötzlicher ärztlicher Nachwuchs-Berufsumorientierung und der Notwendigkeit der Dauerbehandlung chronischer Krankheitsbilder als Vertikalvollversorgung der Region
Zeitgleiche mehrdimensionale Konfliktstrukturen für die Versorgung von Regionen durch Kommunen, freiberufliche Ärzteschaft, Krankenhäuser und Krankenkassen
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H.-J. Schade
Rechtsanwalt
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Kurzzusammenfassung:
Zwei zeitgleiche, fundamentale Veränderungsfaktoren führen zum Wegfall zentraler, bisher stabiler Prämissen für die regionale Versorgung der Bevölkerung. Davon sind alle gesundheitspolitischen Institutionen und in einer Region lebende Menschen betroffen.
Die radikale Feminisierung des Arztberufes mit schon jetzt 60 % Facharztabsolventen und die andersartige inhaltliche Erwartung des männlichen und weiblichen ärztlichen Nachwuchses sind der erste Erdrutsch- bzw. Tsunami-Faktor.
Selbst für Marktbeteiligte kommt überraschend schnell die Weigerung des ärztlichen Nachwuchses, die historisch gewachsene freiberufliche Einzelpraxis und kleine Gemeinschaftspraxis nicht mehr zu übernehmen und auch inhaltlich fortzuführen.
Darüber hinaus ist auch damit verbunden, die Bereitschaft im ländlichen Raum als Nachwuchsarzt für Krankenhäuser zu arbeiten. Betroffen sind durch die Unterversorgungseffekte die Bürger selbst, die immer älter werden und auch auf die Dauerversorgung ihrer neuen Krankheitsbilder bei steigender Immobilität angewiesen sind.
Ebenso die Kommunen und Landkreise, die politisch die Versorgung sicherzustellen haben, aber auch die Krankenkassen, die organisatorisch die Versorgung strukturieren und von denen der Versicherte gestaltende Mitwirkungsfunktionen erwartet.
Die niedergelassenen Praxisabgeber erhalten keinen akzeptablen Preis mehr für die von ihnen aufgebauten Praxen und finden darüber hinaus auch keinen Nachfolger für ein freiberufliches unternehmerisches Rollenbild in kleinen Gemeinschaftspraxen.
Hilfestellungen für kooperative Strukturen konkret anstoßen
Damit wird es erforderlich, die bisher kleinteilige Freiberuflichkeit durch große arbeitsteilige Berufsausübungsgemeinschaften weiter zu entwickeln. Hierfür Berater- und Betreuungsstrukturen zu entwickeln, die nicht nur diese großen freiberuflichen Versorgungsstrukturen verwalten, sondern darüber hinaus auch zentrale Gesundheitsimmobilien in einem abgestimmten Stufenprozess in mehreren Ausbaustufen von bis zu 10 Jahren errichten, in denen zentrale Dienstleistungen für wirtschaftlich arbeitende größere ärztliche Einheiten und integrierte Versorgungsprozesse angesiedelt sind.
Gleichzeitig fordert das Sondergutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen wegen der zeitgleichen Konzentration verschiedener chronischer Krankheitsbildung in einer immer älter werdenden Gesellschaft eine neuartige inhaltliche Vernetzung der Arbeitsstrukturen / Vergütungsstrukturen aller an einem Versorgungsprozess beteiligten Gruppen auf der Basis vertikaler, sektorenübergreifender Versorgung.
Zeitgleiche horizontale fachgleiche und vertikale Veränderungsprozesse zu bewältigen
Somit müssen sich Niedergelassene und Hausärzte nicht nur mit einem Nachwuchs und inhaltlichen freiberuflichen Neuordnungs- und Vergütungsprozessen auseinandersetzen sondern gleichzeitig auch neuartige integrierte Versorgungsstrukturen mit Krankenhaus, Reha, Pflege, Heil- und Hilfsberufen und der Schaffung zentraler Gesundheitsimmobilien mit den Krankenkassen zu konzipieren, die als Anlauf-, Behandlungs- und Organisationszentralen arbeiten.
Kommunale Körperschaften als Treiber/Initiative
Dieser fundamentale Wandel kann nur dann stattfinden, wenn sich die kommunalen Meinungsbildner, wie Bürgermeister und Landräte, Regierungspräsidenten an die Spitze dieser umfassenden individuell beruflichen und auch integriert kooperativen, neuartigen Versorgungsstruktur setzen.
Schlüssel-Veränderungsfaktor I:
Werte-Neuorientierung und Feminisierung des ärztlichen Nachwuchses.
These:
Die inhaltliche Veränderung der Bedürfnisse des ärztlichen Nachwuchses für Krankenhaustätigkeit und berufliche Tätigkeit im niedergelassenen Sektor führen zu der zahlenmäßigen Konfliktsituation, dass ein bisheriger männlicher Vollzeit-Arbeitsplatz nunmehr die Besetzung durch zwei weibliche Halbtags-Teilzeitkräfte verlangt. Somit fehlen 50 % Personalkapazität, um versorgetradierte Struktur sicherzustellen.
60 % der jetzt eine Krankenhaustätigkeit beginnenden oder eine Niederlassungstätigkeit suchenden Ärzte sind weiblich. Innerhalb von 5 Jahren werden es 70 % sein. Gleichzeitig hat sich in der Wertorientierung zu Gunsten einer Angestelltenfunktion im Krankenhaus oder statt einer Aufgabenstellung als risokotragender, investierender Freiberufler eine geschlechtsunabhängige Veränderung vollzogen, die nachhaltig die bisherigen, zur Verfügung stehenden Arbeitspotenziale im Krankenhaus und im niedergelassenen Sektor einschränken.
Auswirkungen des geschlecht-spezifischen Frauenfaktors
Ärztinnen und Zahnärztinnen sind in der Mehrzahl mit ca. 6 Jahre älteren Partnern mit entsprechenden anspruchsvollen akademischen Berufs- und Lebenshintergrund liiert. Diese Partner üben nach Aussage des Sachverständigen-Gutachtens in Wirtschaft und Gesellschaft überdurchschnittlich gut bezahlte Funktionen auf Führungsebene / Freiberufler-Ebene / Dienstleistungsbereich aus Dieser Personenkreis ist wiederum überwiegend auf das Arbeits- und Lebenskonzept in attraktiven Ballungsgebieten konzentriert.
Lebens- und Wohnmittelpunkt:
Einkommens- und bildungsstarke Zentren
Damit stehen ca. 2/3 der Frauen, die darüber hinaus nur Teilzeit- bzw. Halbtagsfunktionen anstreben, für einen Umzug in unterversorgte, sozial schwache Ballungsgebiete und in den ländlichen Raum nicht zur Verfügung.
Wohnen und Arbeiten trennen sich
2/3 der Fläche der Bundesrepublik sind aber ländlicher Raum und kleine Mittelstädte. Will dieser weibliche Personenkreis in der Fläche arbeiten, verlangt dies ein Wohn- und Familienkonzept mit Pendelstrukturen im Wohn- und Familienbereich im Bannkreis attraktiver Ballungsgebiete /Universitäts
städte. Dort müssen auch die Kindergartenstrukturen angesiedelt sein.
Die Fläche muss, wie die Mittelstädte, für umfassende gut organisierte Teilzeit-Arbeitsplätze im Krankenhaus und in der ambulanten Versorgung mit guten Verkehrsanbindungen sorgen.
Praxisabgaben neu strukturieren
Auf die bisherige Übernahme einer freiberuflichen Zulassung mit Weiterführung kommt in Zukunft Umwandlung dieser Zulassung in eine Angestellten-Zulassung, besetzt mit zwei Halbtags-Teilzeit-Ärztinnen durch expandierende Berufsausübungsgemeinschaften oder Krankenhaus-MVZ.
Deshalb wird man ein Programm benötigen, wo man unternehmerische Ärzte, die wachsen wollen, zusammenführt mit Ärzten, die ihre Praxis abgeben. Hierzu gehört dann die Umwandlung dieser Zulassung in eine Angestellten-Zulassung, die wiederum mit zwei Teilzeitärzten besetzt wird. Damit entsteht ein größerer Berufsausübungsverband mit völlig neuer Verwaltung und Infrastruktur. Wichtig bleibt aber, dass in 60 % aller Fälle sowohl im Krankenhaus. wie auch in der Fläche auf bisher einen männlichen Vollzeit-Arbeitsplatz zwei Ärztinnen in Teilzeittätigkeit kommen.
Damit ist bei numerischer Identität der Abgänge dennoch damit zu rechnen, dass die Hälfte bis 2/3 der frei werdenden Zulassungen modifiziert werden und dass die ausfallende Arbeitszeit organisatorisch und delegativ neu freiberuflich und im Krankenhaus strukturiert werden muss.
Wenn nach Prof. Gerlach im Jahr 2010 2.351 Hausärzte aufhören und von den Kammern 2008 1.236 Fachärzte für Allgemeinmedizin ihr Weiterbildungsdiplom erhielten, zeigt sich schon die Schere. Sind davon 60 % weiblich - mit dem Wunsch nach Halbtagstätigkeit und Wohnort-Bindung an attraktive Städte haben wir einen bisher statistisch extrem zahlenmäßig verschleierten Konflikt.
Genereller Wertewandel bei ärztlichem männlichem und weiblichen Nachwuchs
Die neue ärztliche Nachwuchsgeneration wünscht eine Balance zwischen Arbeit/Familie/individueller Freizeit.
Das eher zuwendungsorientiert pastoral aufopfernde, viel Zeit fressende männliche Rollenbild ist somit für die Versorgung der Bevölkerung am Auslaufen.
Die schnelle gesundheitspolitische Veränderung von Berufs-, Organisations- und Wettbewerbsfaktoren - gerade auch im ambulanten Sektor - durch das Auftreten von Krankenhaus- und Investoren-MVZs - wird beim ärztlichen Nachwuchs zur überlegenden Bereitschaft nur als Angestellter und nicht als unternehmerischer Investor mit voller Risikotragung in Zukunft aufzutreten.
Gleichzeitig nimmt offensichtlich die ärztlichen Nachwuchsgeneration, die innerärztlich zu 55 % vertretene Überzeugung ernst, es sei nicht mehr erstrebenswert, eine ambulante freiberufliche Arztkarriere anzustreben.
Damit entfällt zu zwei Drittel generell die Bereitschaft kleine innerärztliche Unternehmenseinheiten mit ein oder zwei fachgleichen Zulassungen weiter zu führen.
Tradierte, kleinteilige Freiberuflichkeit bricht zusammen
Es bricht mit zunehmender Geschwindigkeit im ländlichen Raum - aber auch verzögert in attraktiven Ballungsgebieten der freiberuflich geprägte tradierte Versorgungsbereich zusammen und verlangt eine neue freiberuflich mittelständig geprägte Strukturierung auf der Basis größerer Gemeinschaftspraxen mit Angestellten und einer organisatorischen Zentrierung an einem Standort, neben der auch weiter bestehenden Möglichkeit überörtlich zusammen zu arbeiten und nur einen zentralen Standort ergänzend mit zu benutzen.
Anschubmodelle für lokale größere Berufsausübungsgemeinschaften mit mehrjährigen Integrationskonzepten für Abgeber
Die Anstöße für einen solchen Veränderungsprozess, der überraschend schnell kommt, bedroht die Versorgung der Bevölkerung und verlangt einen Masterplan zur Entwicklung neuer Strukturen, getragen von der Gesundheits- und Wirtschaftspolitik auf der Basis Kommune/Landkreis/Länder. Ökonomisch entsteht eine Art Enteignung sicher geglaubter, veräußerbarer Praxisstrukturen der älteren Arztgeneration durch die bisher nicht ausführlich genug beachteten Veränderungsfaktoren beim ärztlichen Nachwuchs. Auszubaden hat dies letztlich die Bevölkerung, der nicht mehr in ausreichendem Maße ein ärztlich getragener ambulanter und stationärer Service zur Verfügung steht, es sei denn, man findet mit weniger Ärzten und in veränderten Strukturen neue, zuwendungsorientierte Antworten.
Bevölkerung reagiert mit Unverständnis auf aktuelle Passivität
Die Bevölkerung wird - soweit ihr nicht glaubhafte neue Konzepte vermittelt werden - ihre Verärgerung gegenüber den politischen Gremien von Landkreisen, Kommunen und gegenüber den Krankenkassen als fassbare Institutionen artikulieren.
Von den Krankenhäusern wird ein konkretes Einspringen in dieser Situation erwartet und die Politik und die Krankenkassen werden verantwortlich gemacht.
Neuordnung durch KV?
Die tradierte Funktion der KV bei der gesetzlichen Bedarfsplanung ginge von der Steuerung von ärztlicher Überversorgung aus, nicht aber von dem Tatbestand, dass innerhalb kürzester Zeit 60 % des ärztlichen Nachwuchses Teilzeitfunktionen wünschen und dass generell es zu einer Verweigerungshaltung bezüglich der tradierten Freiberuflichkeit generell kommt.
Die Kassenärztliche Vereinigung ist alleine nicht in der Lage den erforderlichen geistigen und inhaltlichen Umorganisationsprozess zu größeren Einheiten extern betreuter freiberuflichen Strukturen zu schaffen.
Hier wird es notwendig sein, ein entsprechendes staatlich, kommunal initiiertes Förderprogramm aufzulegen. Die Kapazitäten und personellen Strukturen einer KV sind ausschließlich auf die Aufrechterhaltung des bisherigen tradierten Systems gerichtet.
Patienten drohen Krankenkasse ggf. mit massenhaftem Versicherungswechsel
Die Krankenkassen kommen in einen Mehrfachkonflikt.
Die Patienten erwarten, dass die Krankenkassen nicht nur gute Leistungsstrukturen organisieren und bezahlen kann, sondern auch, dass es die entsprechenden Ärzte gibt, die diese Leistungen im ländlichen Raum und in den sozial schwachen Ballungsgebieten freundlich, zuverlässig und wohnortnah erbringen.
Zu fördern: Direktverträge ohne Fallzahlbegrenzung
Durch die Nichtweiterführung von Praxen wächst in den Krisengebieten die Menge der so behandelnden Patienten pro verbleibender Arztpraxis/Zulassung.
Die bisherige Bedarfsplanung - ausgehend von der Voraussetzung der Überversorgung der Mehrzahl der Planungsbereiche - hatte als Steuerungselement für denkbaren Missbrauch, Fallzahlbegrenzungen und Abstaffelungen von Leistungen pro Zulassung entwickelt. Jetzt entsteht ein numerisch nachvollziehbarer wesentlich höherer Versorgungsbedarf und Fallmengen, die systembedingt nicht bezahlt werden. Über Direktverträge mit Bereinigungsmöglichkeiten könnten die Krankenkassen mehr leistungswillige Ärzte ermuntern, diese Fallzahlen, die durch Nichtübernahme von Praxen unversorgt bleiben, abzuarbeiten.
Dies ist bisher aber nicht der Fall. Der Konflikt liegt in den bisherigen Bereinigungsstrukturen mit den KVen und der juristischen Verweisung auf die Verantwortung der KV. Somit entstehen insbesondere bei Fachärzten, inzwischen auch bei Hausärzten lange Wartezeiten, weil die Fallzahlbegrenzung Mehrleistung nicht vergütet.
Auch die KV könnte Ärzte in der Fläche von der Fallzahlbegrenzung befreien, riskiert hierbei aber Einnahmeverluste für die Vergütung bestehender - zu 55 % unterdurchschnittlicher - Arztpraxisstrukturen. Sie ist insoweit als Selbstverwaltungsorganisation intern strategisch blockiert.
Dieser wechselseitige Blockierungsprozess entspricht aber nicht den Bedürfnissen der Gesellschaft.
Risiken spontaner gesellschaftlicher Protestaktionen
Beginnen aber Bürger/sonstige Betroffene/Seniorenverbände/konkurrierende politische Parteien sich des Themas zu bemächtigen, werden die Krankenkassen damit konfrontiert, dass Versicherte mit dem Wechsel der Krankenkassen drohen, sollte es nicht zu geeigneten Direktvertragsstrukturen kommen.
Kommunen und Landkreise werden Druck machen, die Versorgung sicherzustellen, um die eigene Abwahl als verantwortlicher Politiker abzuwehren. Die juristische Rolle der KVen können Politik und Krankenkassen für den betroffenen Bürger nicht als einsehbaren Sündenbock verdeutlichen.
Kommunen und Landkreise/RP und gesundheitlich-wirtschaftliche Ministerien in der Pflicht zu handeln
Seitdem durch die entsprechende Analyse der künftigen Nachwuchsprobleme die Landesgesundheitsminister 2007 einen Langfristplan entwickelt haben, sind Kommunen und Landkreisen das Problem der Mangelversorgung abstrakt bekannt.
Konkret stehen innerhalb der nächsten fünf Jahre im Arztbereich ca. 6 bis 7.000 Praxen zur Veräußerung, ohne sie tradiert zahlenmäßig und inhaltlich besetzen zu können. Zeitgleich bieten Krankenhäuser 4.000 Arbeitsplätze p.a. an.
Jetzt kommt in einem schnellen zeitlichen Prozess dieses Thema ins Bewusstsein der Medien. Die Menschen wissen somit, dass sie in relativer Kürze wohnortnah keine Arztversorgung mehr haben und mögliche absehbare defizierte Versorgungsstrukturen politisch und krankenkassenmässig nicht aktiv und konkret angegangen wurden.
Was kann sofort getan werden?
Dazu gehört Aufhebung der Fallzahl-begrenzung, Bildung größerer Gemeinschaften, Integration nichtärztlicher Versorgungsassistentinnen in den Praxisalltag, um höhere Fallzahlmengen in einem neuartigen Versorgungsprozess zu organisieren.
Innerhalb der freiberuflichen Ärzteschaft gibt es z.Zt. kein Know-how zur Bildung größerer Berufsausübungsgemeinschaften. Die dazugehörigen Immobilien mit mehreren Ausbaustufen benötigen neue Investoren und neue inhaltliche Nutzungs- und Konzeptionsansätze. Je stärker auch die defizitäre Umfeldauswirkungen im ländlichen Raum transparent werden, sind auch die Neuansiedlungen von Firmen gefährdet; Immobilienpreise sinken, es beginnt Landflucht, kaufkräftige Bürger verlassen die Region, weil der Kern ihrer Existenz, die nachhaltige und dauerhafte Gesundheitsversorgung gefährdet wird.
All dies wird der Politik und ihren Vertretern dann vorgehalten. Die Gesellschaft erkennt erst jetzt plötzlich, dass Gesundheitsversorgung die unausgesprochene Voraussetzung sozialen, wirtschaftlichen und politischen Handeln in der Region ist.
Krankenhäuser - zwischen allen Stühlen!
Die Krankenhäuser und die niedergelassene Ärzteschaft bzw. entsprechende Koordinationsgremien sind mit Kommune und Landkreis gezwungen, überregionale Berufs- und Lebenskonzepte für Wohnen und Arbeiten der nächsten Arztgeneration zu entwickeln.
Landkreise müssen auf ebene Regierungspräsident kooperieren
Bis zu 70 km oder eine dreiviertel Stunde Fahrt sind jetzt absehbar bei den künftigen ärztlichen Pendlerstrukturen zwischen Wohnen und Arbeiten. Im mittelhessischen Bereich wird es in der Versorgung des ländlichen Raumes zu einer Arbeitsteilung zwischen Giessen und Marburg als Wohnstädten kommen, die dann in Richtung Frankfurt und Kassel/Sauerland/Vogelsberg die Region versorgen müssen.
Gemeinsame Weiterbildungsprojekte von Krankenhäusern der Maximal- und Grundversorgung zusammen mit niedergelassenen Ärzten sind jetzt auf der Landkreis- und RP-Ebene erforderlich. Es muss zu einer einheitlichen Karriere-, Wohn und Berufsberatung für die Ärzte und deren Lebens-/Ehepartner geben. D.h. neben der kleinräumigen regionalen Bedürfnisebene auf Landkreisebene/in Mittelstädten muss es auch Absprachen im Rahmen einer erweiterten Gesundheitsregion bezüglich Nachwuchsgewinnung ambulant-stationär geben.
Krankenhäuser zwischen Übernahmeangeboten und Boykottdrohung
Gleichzeitig wird das Krankenhaus mit dem Wunsch niedergelassener Ärzte konfrontiert, die nicht mehr vom ärztlichen Nachwuchs nachgefragten Einzelpraxisstrukturen zu übernehmen.
Hier entsteht ein weiteres Dilemma. Auf der einen Seite drohen die niedergelassenen freiberuflichen Ärzte, die noch kein Abgabeproblem haben, bei einem Krankenhaus-MVZ mit Zuweisungsboykott. Auf der anderen Seite kann der niedergelassene Sektor die innerärztliche Weiterveräußerbarkeit der tradierten Praxisstrukturen nicht mehr gewährleisten. Wer von den Krankenhausgruppen am ehesten die Krise der tradierten Freiberuflichkeit und des Ärzte-Nachwuchs-Mangels emotional und inhaltlich besser löst als der Durchschnitt hat hier massive Wettbewerbsvorsprünge und Einnahme-/Zuweisungssicherheit.
Tsunami-Faktor II:
Umstellung der Versorgungsstrukturen auf regionale vertikale Versorgung gleichzeitig chronisch kranker immer älter werdender Menschen
Das Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen mit dem Titel
"Koordination und Integration -
Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens"
www.svr-gesundheit.de
fordert wegen der gleichzeitig auftauchenden Anforderung mehr chronische Krankheiten in einer Gesellschaft des längeren Lebens zu versorgen, ein auf einer einheitlichen Patientenakte beruhendes vertikales, vollvernetztes und qualitätsgesteuertes Vollversorgungsmodell. Bei dem in diese Richtung gehenden Pilotprojekt "Gesundes Kinzigtal / Schwarzwald" teilte der Initiator Hildebrandt mit, dass von 40 beteiligten Praxen 15 innerhalb der nächsten fünf Jahre wegen Alters ausscheiden / Nachwuchsprobleme / Nachbesetzungsproblemen zu kämpfen hätten.
Ohne Nachwuchssicherheit keine Kraft für IV-Versorgungskonzepte
Im Rahmen dieser Situation muss damit gerechnet werden, dass die Hälfte der betroffenen Praxen aufgelöst und die Nachbesetzung inkl. Personal durch andere Praxen bzw. durch eine Krankenhaus-MVZ-Struktur restrukturiert werden muss. Damit wird deutlich, dass die ärztliche Nachwuchsfrage früher und mit Hochdruck neu geregelt werden muss, will man sich überhaupt inhaltlich erfolgreich und nachhaltig mit den neuen regional notwendigen Versorgungsstrukturen für die älteren Menschen der Gesellschaft im Chronic-Care-Modell beschäftigen.
Neue Rechtsintrumente reichen aus
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz gestattet neuartige, arbeitsteilige Berufsausübungsgemeinschaften mit ergänzenden zentralen Gesundheits-immobilien und mit Unterstützung der im Krankenhaus existierenden sachlichen und personellen Ressourcen. In solchen Strukturen - die ggf. extern für die freiberuflichen Ärzte von entsprechend spezialisierten Betreuungsgesellschaften organisiert werden, können umfassend die Bedürfnisse von Ärztinnen auf Teilzeit berücksichtigt werden.
Krankenhausärzte arbeiten zusätzlich in freiberuflichem ambulanten Sektor
Gleichzeitig können auch Krankenhausärzte mit eingebunden werden, die sich für 13 Stunden pro Woche eine weitere Einnahmequelle und ein befriedigerendes, ergänzendes ärztliches Tätigkeitsfeld erschließen wollen.
Auch der nachfolgende ärztliche Nachwuchs kann zunächst auf Angestelltenebene Erfahrungen sammeln, bevor sie sich entscheiden ein neuartiges, kooperatives mittelständisches Freiberuflermodell mit zu gestalten.
Stärkere Delegation an nichtärztliche Fachkräfte unverzichtbar
Vor allem wird es auch notwendig sein, innerhalb der Ärzteschaft ein hochqualifiziertes, fachhochschul-geprägtes Heil- und Hilfsmittel-Berufsbild zu entwickeln, das die Dauerbetreuung älterer erkrankter Menschen mit Diabetes, Herz-Kreislauf-Beeinträchtigungen, Arteriosklerose, Osteoporose, Palliativmedizin als Bedürfnis haben.
All dies geht nur in größeren Einheiten mit zentralen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen, die die bisherigen wohnortnahen kleinteiligen Standorte ergänzen bzw. auffangen.
Neue zentrale Ergänzungsimmobilie
Hierzu sind Grundstücke von Kommunen erforderlich, Gewinnung von Investoren und die Bildung von Verwaltungs- und Managementgesellschaften, die auf der einen Seite die Freiberufler und Krankenhäuser organisieren und darüber hinaus ebenfalls getrennt die Anwicklung durchführen.
Damit ergeben sich zwei zentrale gesellschaftspolitische Aufgabenstellungen aus der Sicht von Landkreisen, Kommunen, Krankenkassen und Krankenhäusern, sowie politischen Entscheidungsträgern.
- Förderung neuartiger beruflicher Strukturen, die auch die Bedürfnisses des ärztlichen Nachwuchses wiederspiegeln, wenn und insoweit man überhaupt politisch auf eine mittelständisch geprägte freiberufliche Struktur noch Wert legt. Die Erkenntnis, dass die zukünftige Versorgung nicht mehr kleinteilig organisiert werden kann, weil hierfür keine Nachfolger numerisch und inhaltlich vorhanden sind.
- Neuartige regionale Versorgungsstrukturen können nur aufgebaut werden, wenn es eine intakte, neuartige freiberufliche größere Struktur gibt, die in der Lage ist, die Abgabepraxen zu integrieren und neuartiger Angestelltenmodelle unter besonderer Berücksichtigung delegationsfähiger Strukturen unterhalb der Arztebene zu arbeiten. Solange die freiberufliche Struktur der ambulanten Versorgung und ggf. politisch auch zukünftige kranken-hausgestützte MVZ-Strukturen nicht mit Planungssicherheit und öffentlicher Unterstützung rechnen können, kann auch vertikale integrierte Versorgung nicht angegangen werden.
Die Neuorganisation der ärztlichen Arbeitskraft im niedergelassenen Bereich und im Krankenhaus verlangt nachhaltige primäre Anstrengungen, die zeitgleich parallel mit den anderen Strukturen und Piloten ergänzt werden müssen.
Beide Ansätze müssen aber unter besonderer Berücksichtigung der schnelleren Risiken für die Praxisnachfolge von rund 35 bis 40.000 Praxen in der Bundesrepublik systematisch angegangen werden.
Wichtige Vorgehensschritte zur Situationsanalyse und zu frühzeitig vorbeugenden Handlungskonzepten.
- Initiative von Städten und Landkreisen (Bürgermeistern, Landräten, Klinik- und Gesundheitsdezernenten) mit fachkompetenten externen Moderatoren.
- Bildung runder Tische für Weiterentwicklung freiberuflicher Strukturen trotz Ärztemangels und Schaffung eines Ärztekatasters von abgabewilligen unternehmerisch aktiven Ärzten, Ärzten die bereit sind in Zentralimmobilien umzuziehen, oder sonstige Verantwortung übernehmen wollen.
- Einbindung von Wirtschaftsförderung, öffentlichem Gesundheitsdienst, Sozialamt, IHK.
- Einladung an regionale Kranken-häuser (Verwaltung, Aufsichts-gremien, Chefärzte) und Kranken-kassen auf Regional- und Landesebene.
- Einladung an marktführende unternehmerische Arztgruppen, Vorstände regionaler Ärztenetze, ergänzend auch KV/Kammer
- Einbindung der Repräsentanten von Apotheken, Sanitätshäusern, Heil- und Hilfsberufen, Banken mit Schwerpunkt Gesundheitswesen
Ziel:
- Analyse und Kataster abgabewilliger Ärzte, Ärzte die sich unter Einbeziehung der Abgabepraxen weiter entwickeln wollen, Erstellung von Kooperationskontakten zwischen Krankenhäusern und nieder-gelassenen Ärzten
- Erstellung eines 5-Jahres-Planes mit sofortigem Vorgehen für regionale Weiterbildungs- und Berufs-tätigkeitsinitiativen ambulant-stationär.
- Darstellung zukünftiger Strukturen unter Einbeziehung von ergänzenden Gesundheitsimmobilien mit zeitlich langfristig gestaffelten Bauabschnitten mit Unterstützung von Kommune/Landkreis zur Integration aller Kooperationswilligen und ggf. umzugsinteressierten Ärzten in einem zehnjährigen Stufenplan.
- Parallele Entwicklung eines Direktvertragskonzeptes zur Aufhebung der Fallzahlbegrenzungen mit Krankenkassen/KVen und gleichzeitige Vorbereitung eines regionalen, sektorübergreifenden Versorgungskonzeptes im Sinne des Sondergutachten des Sachverständigenrates.
Autor:
Der Autor ist Dozent für ambulante/stationäre Vernetzung im MBA-Lehrgängen für Gesundheitsmanagement an der Fachhochschule Gießen-Wetzlar und Vorsitzender des Landesverbandes West der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V.( DGIV) in Berlin.
Literaturliste:
H.-J. Schade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Broglie, Schade & Partner GBR
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Fax: 0611/1809518
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