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Statt Praxisabgabe - Altersadäquates Weiterarbeiten
Mit weniger Zeitaufwand das Gleiche verdienen
Das Ü-65-Aktivkonzept mit multidimensionalen Vorteilen


H.-J. Schade
Rechtsanwalt

Kurz-Zusammenfassung

Einzelpraxen werden nicht mehr gern übernommen. Insbesondere Ärztinnen wünschen im Rahmen ihrer Familienplanung Teilzeit-Jobs.

Umwandlungen halber Zulassungen in Angestellten-Zulassungen, die an eine freiberuflich reduzierte Zulassung angedockt sind, gestatten es, sich dieser Teilzeit-Kolleginnen zu bedienen. Dabei gewinnt man Zeit, baut indirekt über einen bestimmten Zeitraum eine Nachfolgemöglichkeit auf, verjüngt das Leistungsangebot und gestattet den Ausbau von Privatmedizin. Das Ergebnis ist eine moderne Praxisstruktur mit gleichem Gewinn, weniger Arbeit und neuen Perspektiven für die Zeit über 65 Jahre.

Gesundheits- und finanzpolitischer Umbruch verlangen neue Betrachtungsweisen

7.000 niedergelassene Ärzte wollen p. a. in den nächsten 5 Jahren ihre Praxis übertragen. Gleichzeitig sind jährlich 4.000 Krankenhausstellen zur Besetzung offen.

Maximal 6.000 Ärzte, davon 3.400 Kolleginnen, stehen diesem Nachfrageangebot gegenüber und zögern mit der Niederlassung.

Zentrale Wünsche liegen darin, eher eine Angestelltentätigkeit mit klaren Dienstzeiten auszuüben und an Wohnstandorten mit hoher Lebensqualität zu verbleiben.

Ferner ist die überwiegende Mehrzahl nicht bereit, in unsicheren Zeiten eigene Kreditrisiken einzugehen.

Faktisch können damit zwei Drittel der Abgabepraxen ab 2009 bis 2015 nicht mehr besetzt, sondern nur noch extrem modifiziert weitergeführt werden.

Dies sind Gründe, darüber nachzudenken, ob es bei Ausfall einer ursprünglich angedachten Praxis-Verkaufsstruktur nicht interessanter ist, andere Tätigkeitsoptionen ins Auge zu fassen. Insbesondere deshalb, weil durch die Finanzkrise oft bis zur Hälfte der zusätzlichen Altersversorgung weggeschmolzen ist, die für eine bestimmte Lebensqualität vorgesehen war.

Gleichzeitig sinkt die Rentabilität der klassischen Kammerversorgung und eine Inflationsrate zwischen 3% und 7% jährlich gefährdet das tradierte Modell einer angenehmen Lebenskonzeption ohne Arbeit auf der Basis der Ärzteversorgung der Kammer.

Das Voll-Zulassung-Teilungskonzept mit Nutzung einer halben Angestelltenzulassung zur Beschäftigung einer Teilzeit-Kollegin

Ein Beispiel aus der Beratungspraxis

Ein hausärztlicher Internist mit ca. 1.000 Kassenscheinen und ca. 300 - 400 Privatpatienten prüft die Abgabe. Der Gewinn vor Steuern liegt bei 1.000 Kassenscheinen und 300 bis 400 Privatpatienten bei EUR 200.000,00. Am liebsten möchte der 65-Jährige Kollege, der sich nach seinen Aussagen wie ein 50-Jähriger fühlt, noch 5 bis 8 Jahre lang die Privatpatienten weiter behandeln.

Nur drei Kollegen melden sich überhaupt, um die Übernahme des Vertragsarztanteiles der Praxis zu prüfen. Zwei dieser Kollegen monieren, dass hausärztliche Vergütung generell unterbezahlt sei und sie darüber hinaus nicht mehr allein tätig sein wollten, sie suchen einen arbeitsteiligen hausärztlichen Job im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Maximal liege die Bereitschaft, Geld aufzuwenden, bei EUR 60.000,00.

Das Potential für die Gewinnung weiterer Privatpatienten ist bei dem aufgebauten Ruf des potentiellen Abgebers, der sich gleichzeitig als Sprecher der Seniorenunion der CDU in seiner Kommune engagiert hat, möglich.

Bei Abgabe der Vertragsarztzulassung allein müsste der Inhaber den Mittelzufluss voll versteuern, d. h. es blieben ihm EUR 30.000,00 aus laufenden Einkommensstrukturen.

Andererseits ist für den Inhaber die Kassenfunktion wichtig, weil er sich damit den Zugang zu Familien mit Versicherungsmischstrukturen aus GKV und PKV erleichtert. Es entstehen IGeL-Leistungen und die Mundpropaganda ist bei einer gemischten Kassen- und Privatpraxis angenehmer, weil es nicht zu Diskriminierungen kommt.

Damit stellt sich die Frage: Welchen Wert hat es, sich für einmalige EUR 30.000,00 einer weiterhin mehrere Jahre nutzbaren Einkommensquelle zu entziehen, wenn wesentliche Anteile der Kassenpatienten, gegebenenfalls durch eine in die Praxis integrierte Angestelltenebene von Teilzeitkolleginnen, weiter betreut werden könnten?

Neues Vertragsarztrecht seit dem 01.01.2009 - Möglichkeit der Erteilung einer freiberuflichen Zulassung in eine halbe freiberufliche Kassenzulassung mit angedockter halber Angestelltenzulassung zur Entlastung im Kassenbereich, ohne Umsatzbegrenzung

Seit dem 01.01.2009 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, jede Vollzulassung zu teilen. Damit kann jeder Arzt eine halbe Zulassung ausschreiben und veräußern.

Er kann eine halbe freiberufliche Zulassung an einem Standort belassen und sich an einem anderen Standort auf eine halbe Zulassung bewerben. Er kann aber auch die halbe Zulassung ausschreiben lassen mit dem Ziel, sie als Angestelltenfunktion weiterzuführen, wobei er der Zulassungsstelle mitteilt, welche Personen diese Angestelltenfunktion besetzen. Diese Angestelltenfunktion ist zwar nicht wieder umwandelbar, es ist aber damit zu rechnen, dass es durch die generelle Engpasssituation bei Hausärzten immer wieder Zugriff auf neue, nicht besetzbare Zulassungen gibt.

Der potenzielle Abgeber steht vor der Frage, ob er eine halbe Zulassung verkauft, um sich gegebenenfalls zeitlich und von der Patientenmenge her im Kassensegment von der Hälfte seiner dortigen Patienten zu trennen.

Da aber halbe Zulassungen oft ebenso wenig nachgefragt sind wie ganze, entsteht hier in der Regel ein noch stärkerer Preisabschlag. Erfahrungsgemäß liegt dann die Erlösquote für eine halbe hausärztliche Zulassung zwischen EUR 5.000,00 und EUR 20.000,00, falls es überhaupt zu einer Nachfrage kommt.

Nach Steuern bleibt dem weiter arbeitenden Verkäufer die Hälfte des Erlöses. Dies ist oft noch nicht einmal der Gewinn eines Monates von Steuern.

Somit kommt die Überlegung auf, ob man sich nicht auf die Suche von ein oder zwei in Teilzeit angestellten Kolleginnen oder Kollegen begibt, die als Angestellte pro Woche bis zu 10 oder zwischen 15 und 20 Stunden arbeiten wollen. Diese Möglichkeit ergibt sich für Kolleginnen, die wegen der Familienstrukturen nur in Teilzeit arbeiten wollen.

Darüber hinaus kann man auf Krankenhausärzte aus internistischen Abteilungen zurückgreifen, die gegebenenfalls Interesse daran haben, einen Nebenerwerb im Rahmen einer genehmigten Tätigkeit von 13 Stunden pro Woche ausüben zu wollen. Selbst Kollegen, die freiberuflich tätig sind, haben das Recht, noch 13 Stunden in der Praxis eines anderen Kollegen als Angestellte zu arbeiten. Dies ist jetzt auch allen anderen Kollegen möglich, die gegebenenfalls über 68 Jahre sind und sich eine Zusatztätigkeit vorstellen.

Gerade Fachärztinnen für Allgemeinmedizin/ Internistinnen mit Kinderwunsch oder mit Notwendigkeit, schulpflichtige Kinder zu betreuen, benötigen eine Teilzeitfunktion. Sie wünschen keine Übernahme unternehmerischer Strukturen oder Organisationsaufgaben außerhalb ihrer ärztlichen Kompetenzen. Dies wäre bei dem eingangs erwähnten Praxis-abgeber weitestgehend sichergestellt.

Lösungsidee: Reaktivierung einer Allgemeinmedizinerin mit Kindern und Teilzeitarbeitswünschen

Der ursprüngliche erwähnte Praxisabgeber erinnert sich an eine Kollegin, deren beide Kinder jetzt 10 und 12 Jahre alt sind, und spricht sie an. Sie ist bereit, zunächst an 4 Tagen zwischen 8:30 Uhr und 13:00 Uhr zu arbeiten; auch für erweiterte Tätigkeiten in Urlaubszeiten ist sie offen, da sie für die Kinderbetreuung auf die Großeltern zurückgreifen kann.

Ferner gibt es einen Oberarzt einer Klinik, der als Facharzt für Innere Medizin in den Bereichen "Ganzheitliche Medizin" und "Psychotherapie" gern eine Nebentätigkeit zwischen 5 und 13 Stunden sucht.

Betriebswirtschaftliche Abwägungen Lohnt sich vom Kostenaufwand her die Einstellung der Ärzte und gegebenenfalls die Einstellung einer Halbtags-Mitarbeiterin auf der Personalebene?

Gibt der Ü-65-Hausarzt ca. 500 Scheine ab, so sind dies bei EUR 50,00 pro Quartal in der Hausarztpraxis ca. EUR 25.000,00 Quartalsumsatz. Also könnten 500 bis 600 Scheine durch die beiden Teilzeitkräfte betreut werden.

Es stehen also dem Kollegen pro Monat EUR 8.330,00 an Umsatz zur Verfügung, um sich eine nachhaltige zeitliche und kassenärztliche Entlastung zu schaffen. Die Rentabilität könnte darin liegen, dass er in der verbleibenden Zeit gegebenenfalls weitere Privatpatienten betreut.

Jeder Privatpatient hat den ca. 3,5-fachen Umsatzwert eines Kassenpatienten. Überspitzt kann man sagen, dass man in der Privatpraxis mit 40 % des Zeitaufwandes den gleichen Betrag erwirtschaftet, den man mit 100 % im Kassenbereich erzielt. Nur die zeitliche Relation ist ökonomisch gesehen anders. Dort, wo im Schnitt ein Kassenpatient 7 Minuten Betreuungsaufwand erhält, wird gegenüber einem Privatpatienten oft ein Mindestzeiteinsatz von 20 bis 25 Minuten zu kalkulieren sein.

Damit ergibt sich folgende großzügige Rechnung.

Der Kollege Dr. Alt-Aktiv könnte ohne weiteres EUR 4.000,00 brutto monatlich für eine Halbtagstätigkeit für die Kollegin kalkulieren. Ferner bis zu EUR 1.500,00 für die Nebentätigkeit des Oberarztes und EUR 1.500,00 für eine mögliche Mitarbeiterin im Personalbereich. Damit hätte er pro Monat EUR 7.000,00 (inkl. Sozialabgaben ca. EUR 8.360,00) auszugeben und erwirtschaftet im Kassenbereich daraus EUR 8.400,00 delegiert.

Alleine daraus ergäbe sich eine - wenn auch geringe - Umsatzrendite von EUR EUR 40,00 pro Monat. Entscheidender Vorteil ist allerdings der Faktor Zeit und Flexibilität.

Wichtig: Ökonomisch-ideelle Vorteile
Mit weniger Arbeit gleicher Gewinn


Die Überlegung des Kollegen Dr. Alt-Aktiv gehen bei diesem Konzept der Teilzeit-Kassen-Entlastung auf angestellter Basis in mehrere Richtungen.

Zunächst kann er sich jederzeit von einem Angestellten trennen und die halbe Zulassungsfunktion mit anderen Kollegen besetzen. Ein Konflikt wie bei einer Gemeinschaftspraxis, dass eine Person bei Kündigung die Zulassung mitnimmt, taucht nicht auf.

Zeitlich kann er sich gegebenenfalls einen freien Tag zusätzlich leisten und mehr Urlaub mache. Im vorliegenden Fall kalkuliert der Kollege also mit einer Wochenarbeitszeit von 3,5 Tagen. Darüber hinaus hat er für das Thema "Krankheit" in jedem Falle durch die neue Dauerbesetzung vorgesorgt.

Ausgehend von dem Erfahrungswert, dass ein Privatpatient ca. den 3,5-fachen Umsatz eines Kassenpatienten bringt, ergibt sich die Überlegung, dass rund 120 Privatpatienten den Wert von ca. 400 Kassenpatienten haben.

Selbst wenn er eine weitere Helferin integrieren würde, entsteht eine völlig neuartige, stabile und moderne Praxisstruktur.

Die Praxis erhält durch die Kollegin gegenüber den Patienten ein weibliches Gesicht, es werden andere Personenkreise und andere Generationen angesprochen.

Mit der Kollegin und dem Oberarzt entsteht ein kollegialer, generationenübergreifender Wissensaustausch. Die Hausbesuchsstruktur wird erleichtert, weil die Kollegin vor und nach ihrer Praxistätigkeit diese Hausbesuche gern macht. Gleichzeitig hat die Kollegin die Absicht, in einem Stufenprozess, mit dem Älterwerden der Kinder, eine zeitlich immer stärker erweiterte Vollfunktion zu übernehmen.

Darüber hinaus hat die Praxis die Möglichkeit, von den Erfahrungen des integrierten Krankenhaus-Oberarztes mit QM und IT zu profitieren.

Gleichzeitig bekommen die Patienten dieser Praxis für mögliche stationäre Aufenthalte einen ihnen schon vertrauten Ansprechpartner. Dies war ein wichtiger Gesichtspunkt für die Freigabe des Krankenhauskollegen durch den Chefarzt und die Krankenhausverwaltung.

Für den Abgeber ist somit eine künftige Übernahme - auch der Privatpatienten mit einem andersartigen Anspruch - gesichert, wenn die Kollegin langsam in die kassenärztliche Patientenstruktur als aber auch in seine Privatpatientenstruktur durch Urlaubs- und Krankheitsvertretung hineinwächst.

Nicht ausgeschlossen: Integration in sich bildende überörtliche hausärztliche Be rufsausübungsgemeinschaft/ GMP

Immer stärker ist festzustellen, dass sich nicht allein aus betriebswirtschaftlichen Vorteilen, sondern aus Gründen der Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit zwischen Hausärzten überörtliche Sozietäten bilden. Diese konzentrieren gegebenenfalls neben den Weiterbetrieb ihrer Standorte an einem Standort ein von den Krankenkassen gewünschtes hausärztliches Versorgungskonzept im Schichtsystem von morgens 7:00 Uhr bis abends 21:00 Uhr an 7 Tagen in der Woche.

Oftmals ist dies eine von einem Facharztzentrum getrennte Hausarztimmobilie, die sich als offene Nutzungsstruktur auf einem Krankenhausgelände und an zentraler Stelle bietet. In dieser Hausarztstruktur ist das Ziel nicht die totale Verlagerung einer Praxisstruktur, sondern das gemeinsame Betreiben auf Teilzeitbasis - bis zu 20 Stunden pro Zulassung durch eine überörtliche Sozietät von 5 bis 9 Hausärzten.

Diese Hausärzte können, wenn sie in den Vororten einer größeren Stadt ihre Hauptstrukturen haben, an einem Standort in der Innenstadt eine gemeinsame, zentrale, immer besetzte hausärztliche Anlaufstelle den Krankenkassen bieten. Diese Bereitschaft wird vielfach mit einem Integrationsvertrag honoriert, der eine Fallzahlbegrenzung entfallen lässt.

Mit der gewonnen neuen personellen und zeitlichen Flexibilität schließt dies nicht die Eingliederung der Praxis des Kollegen Dr. Alt-Aktiv mit zwei Teilzeitangestellten in eine überörtliche hausärztliche BAG aus. Diese kann die oben dargestellte weitere Anlaufstelle auch mit den Ärzten dieses Standorts nutzen.

Die steuerliche und juristische Vertragskonstruktion ist so gestaltet, dass die Hausärzte ihre überörtliche Sozietät so geplant haben, dass alle Privatpatienten, die nur einen Anlauf brauchen, in der ursprünglichen Steuernummer der Praxis verbleiben.

Die Kassenpraxis wird mit ihrem Zuschlag nach der neuen, Gemeinschaftspraxen begünstigtenden Regelung in die überörtliche Sozietät integriert. Damit hat man den Zugang zu einer systematischen Arbeitsteilung, weil in dieser hausärztlichen Sozietät eine diabetologische Praxis mit tätig ist, eine palliativ ausgerichtete Praxis, eine Praxis mit dem Schwerpunkt Asthma und eine internistisch geprägte phlebologische Schwerpunktebene.

Die Praxen können sich auf diese Weise Versorgungsassistentinnen leisten, die Zuschläge erhalten und können durch die Schwerpunktbildung und das Angebot an der zentralen, ergänzenden Gesundheitsimmobilie auch Praxisbesonderheiten entwickeln, die im Regelleistungsvolumen zu berücksichtigen sind.

Damit entsteht für die Zukunft eine doppelte Nachfolgesicherheit. Entweder werden die Patienten des Kollegen Dr. Alt-Aktiv von einem anderen, unternehmerischen Partner der Berufsausübungsgemeinschaft übernommen, oder die Teilzeitkollegin übernimmt die freiberufliche Funktion im Rahmen der schon gebildeten Berufsausübungsgemeinschaft.

Die Kostenstrukturen der einzelnen Standorte dieser überörtlichen Gemeinschaftspraxis bleiben unangetastet. Ferner werden alle Umsätze, die im Kassenbereich entstehen, nach den Leistungserbringern den Standorten zugeordnet und an diese überwiesen.

Vom Grundsatz her kann jeder innerhalb dieser Gemeinschaftspraxis so bleiben, wie er bisher von der Kosten und Gewinnstruktur war.

Die Kollegen partizipieren aber alle von den Gemeinschaftspraxiszuschlägen, dem gemeinsamen Nachaußentreten, dem Internetauftritt, der gemeinsam unterhaltenen, zentralen Immobilie mit einem erweiterten Praxisangebot, ohne dass die individuelle Lebensqualität und die Arbeitszeiten an den bisherigen, weitergeführten Praxisstandorten, sowie die wohnortnahe Versorgung für die Bevölkerung gefährdet sind.

Ergebnis:
Erhaltung der ideellen Wertstrukturen der Ursprungspraxis - höhere Qualität und im Zweifelsfall über Gemeinschaftspraxis mehr Gewinn bei weniger Arbeitszeit


Der ursprüngliche Abgeber hat nun eine wesentlich höhere zeitliche Entlastung und er ist sicher, dass sein Lebenswerk fortgeführt wird.

Die Patienten erhalten im Verbund Zugang zu weiteren Spezialstrukturen und zum Krankenhaus. Eine eigene Nacht- und Sonntagsdienstregelung für die Patienten aus der Berufsausübungsgemeinschaft mit überörtlichem Ansatz und zentraler Anlaufstelle ist angedacht.

Die Praxis hat somit eine wesentlich höhere Stabilität erreicht. Von Seiten der Krankenhausverwaltung werden in einem Stufenprozess gemeinsame Organisationsstrukturen zur Verfügung gestellt, die eine elektronische Patientenakte betreffen, Zugang zu weiteren Fachärzten der Region und eine Freiberuflichkeit respektierende, kooperative Lösung zur Erleichterung der Verwaltung der ambulanten Strukturen.

Damit ist ein symbiotischer Anpassungsprozess in Gang gesetzt im Sinne einer Generationenverschmelzung unterschiedlicher ärztlicher Tätigkeitsfelder, Einbindung bei maximaler Selbstständigkeit in einer Berufsausübungsgemeinschaft sowie Anbindung an ein ambulant-stationäres Schnittstellenkonzept weiter bestehender Selbstständigkeit.

Die Gespräche und die Veränderungen aktivieren auch mental den Kollegen, der sich in seiner Freizeit nun auch für ihn zufriedenstellende ergänzende Aktivitäten in den Bereichen Musik, Sport und ehrenamtliche Seniorenpolitik einsetzen kann.

Dadurch, dass er die bisher von ihm statisch fixierte Kassenarzttätigkeit loslassen konnte, entstand ein Modell, bei dem durch die höhere Vergütung der Privatpatienten eine weitere Einkommensquelle erschlossen wurde, die ihm bei Stabilität und Wachstum im Kassenbereich bei weniger Arbeitszeit sogar mehr Ertrag gewährleistet.

Wer sich mit Ü-60 mittelfristig Gedanken über die Nachwuchssituation und seine eigene berufliche und private Strategie macht, kann auf das RA-Schade-Dienstleistungsangebot Abgabestrategien zugreifen.

Informationen und die Anmeldung zum Seminar Praxisabgabe paradox

Ihr

H.-J. Schade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Broglie, Schade & Partner GBR

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