Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
Aus der Beratungspraxis: Pro und Kontra bei überörtlichen BAG´s von Haus- und Fachärzten
Lohnt es sich, allein wegen der Abrechnungszuschläge
zu kooperieren?
|
H.-J. Schade
Rechtsanwalt
|
Kurz-Zusammenfassung
Ökonomische Vorteile als zentrale Entscheidungskriterien zu Gunsten einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sind mit höchster Vorsicht zu betrachten.
Elemente wie Zukunftssicherheit, ganzheitliche Dienstleistungsangebote aus einer Hand in der Hausarztpraxis, das heißt mit angestellten Krankenhausärzten in Nebentätigkeit sowie konservativer, operativer, ambulanter, stationärer Versorgung sind aus der Sicht von Patienten und Krankenkassen viel entscheidendere Kriterien.
Immer mehr rücken Patienten kontinuierlich für die Krankenkassen bewertete Praxisstrukturen bei Fragebogenaktionen in den Mittelpunkt. Die Krankenkassen der GKV und PKV richten ihre Entscheidungen danach aus, ausgewählte Empfehlungspraxen, insbesondere überörtliche, verlässliche und als kompetent bewertete BAG´s zu Kooperationsgesprächen einzuladen.
Weiterbildungsassistenten und ärztlicher Nachwuchs legen Wert darauf, in Praxisstrukturen zu arbeiten, in denen Arbeitsteilung und Spezialisierung herrscht, eine professionelle Ablauforganisation existiert, Schichtsysteme familienfreundliche Planung zulassen und Angestellten-Funktionen ohne Investitionsverpflichtungen auf Teilzeit-Basis angeboten werden.
Hinzu kommt der nachhaltige Wunsch nach Wissensaustausch in der Praxis und in Kooperationen mit Fortbildungsstrukturen der jeweiligen Krankenhausabteilungen. Die Folgen dieser Strukturen sind höhere Nachfrage, mehr Privatpatienten sowie Direktverträge ohne Fallzahlbegrenzung.
Naturgemäß benötigt man in der Startphase von zwei Jahren mehr Zeit, weil es um die gemeinsame Erarbeitung der Inhalte der BAG geht.
Da die persönlichen Grundeinstellungen der zukünftigen Berufsausübungspartner zusammen passen müssen, sollten "Kooperationsbejaher" eher das Ziel haben, in einer kleineren Gruppe von drei bis fünf Ärzten zu beginnen.
"Kooperationsskeptiker" sollten die Entscheidungsfindung am Anfang nicht überproportional belasten. Die Erfahrung zeigt, dass primär bei einer Impulsrunde, bei der Kollegen ihre BAG-Absicht allen möglichen Interessenten kundtun, diejenigen am meisten reden, die ein solches Projekt nicht wünschen. Die Kooperationswilligen haben sich oft innerlich bereits mit dem Thema auseinander gesetzt und schweigen oft. Überproportional entsteht zunächst durch die Wortmeldungen der "Kooperationsskeptiker" eine scheinbare Haltung des Abwartens.
Teilt der harte Kern nach mehreren Treffen die Grundsatzentscheidung mit, entsteht Betroffenheit. Schlagartig wird den Skeptikern klar, dass sich in der Region ein nachhaltiger Wettbewerbsumbruch vollzogen hat.
Abrechnungsanreize für fachgleiche
und interdisziplinäre Berufsausübungsgemeinschaften
Mit der Einführung des neuen Honorarsystems zum 01.01.2009 und somit mit den so genannten Regelleistungsvolumen (RLV) wurden Zuschläge zu den Regelleistungsvolumina sowie Aufschläge auf die jeweiligen Versicherten-Grund- oder Konsiliarpauschalen beschlossen.
Hierbei gilt als Abrechnungsanreiz für fachgleiche und schwerpunktgleiche (Teil-) Berufsausübungsgemeinschaften oder Arztpraxen mit angestellten Ärzten derselben Arztgruppe/ desselben Schwerpunktes:
- Eine Erhöhung des jeweiligen RLV um 10% (zunächst bis zum 31.12.2009).
- Ein Aufschlag in Höhe von 10% auf die jeweiligen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen.
Mit Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses aus seiner Sitzung vom 20.04.2009 wurde nunmehr auch ein entsprechender Abrechnungsanreiz für fach- und schwerpunktübergreifende BAG´s, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen bzw. Schwerpunkte geschaffen.
Ab dem 01.07.2009 werden hierbei die Regelleistungsvolumen um 5% je Arztgruppe bzw. Schwerpunkt für maximal 6 Arztgruppen bzw. Schwerpunkte sowie für jede weitere Arztgruppe bzw. jeden weiteren Schwerpunkt um weitere 2,5%, maximal jedoch insgesamt um 40% erhöht.
Für hausärztliche fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften ergibt sich somit ein Abrechnungsvorteil im Vergleich zu der Tätigkeit der jeweiligen Ärzte in einer Einzelpraxis.
Durch den 10%igen Zuschlag erhält die BAG somit insgesamt in dem Beispiel ein erhöhtes RLV i.H.v. 13.287,00 EUR gegenüber dem, wenn die beiden Partner und er angestellte Hausarzt jeweils in einer Einzelpraxis tätig wären.
Für fachübergreifende BAG´s kann der Abrechnungsanreiz anhand des folgenden Beispiels nachvollzogen werden.
Durch den jeweiligen 5%igen Zuschlag je Arztgruppe (gilt für maximal 6 Arztgruppen eines Schwerpunktes; für jeden weiteren Schwerpunkt gibt es in fachübergreifenden BAGs einen Zuschlag von weiteren 2,5 %, regional jedoch ist eine Erhöhung des RLV insgesamt um 40 % möglich - Diese Regelung gilt laut dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 20.4.2009 ab dem 01.07.2009 vorerst bis zum 31.12.2009) erhält die BAG in dem Beispiel ein erhöhtes RLV i.H.v. € 7.778,70, gegenüber dem RLV, wenn die vier fachgruppenunterschiedlichen Ärzte jeweils in Einzelpraxen mit gleichen Fallzahlen / Fallwerten und Altersfaktoren tätig wären.
Gesundheitspolitische Ausgangssituation
Im Sozialgesetzbuch steht ausdrücklich seit 10 Jahren: Kooperationen sind zu fördern!
Dieser Satz verkörpert die Entscheidung des Gesetzgebers, dass gerade auch bei fachgleichen oder fachübergreifenden Strukturen Arbeitsteilung und Spezialisierung notwendig sind. Des weiteren ist ein kooperativer Gedankenaustausch zur Verbesserung von Schnittstellen wie das systematische Zusammenwirken durch gemeinsame elektronische Patientenakte, QM, Personalschulung, interne Fallkonferenzen und ggf. überörtliche Sozietäten mit gemeinsamen Diagnostiksprechstunden für die Patienten aller Gesellschafter der Sozietäten an den verschiedenen Standorten notwendig.
Von rund 133.000 niedergelassenen Ärzten sind 60.000 in Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ oder als Angestellte tätig. 73.000 haben einen Zuschnitt als Einzelpraxis.
Es ist absehbar, dass sich im Verlauf der Jahre 2009/2010 6.000 Ärzte in Richtung Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ oder Angestellten-Tätigkeit organisieren werden und somit die Mehrheit von Deutschlands Ärzten schon kooperativ organisiert ist.
Dieser Trend gewinnt zurzeit regional stark an Dynamik. Dies hat eine extrem bedeutsame betriebswirtschaftliche Schlussfolgerung.
Viele Arztverbände und Genossenschaften fordern betriebswirtschaftliche Rentabilität. Werden aber an einem Standort im Mehrschichtsystem an sechs Tagen in den gleichen Räumen Einrichtung und Medizintechnik genutzt, senken sich die bisherigen Kosten einer Einzelpraxis zwischen 50 und 63%, bei einer entsprechenden Mehrbehandlerpraxis auf 33-43%.
Bei EUR 250.000,00 Umsatz sind 15% betriebswirtschaftliche Ersparnis möglich, bei einer Kooperation EUR 17.750,00 p.a.
Außerdem stellt sich die Frage: Welches ist die Normpraxis der Zukunft? Die Leistungsfähigkeit eines Praxisinhabers mit 1.500 Scheinen, mit 1.000 Scheinen oder mit 500 Scheinen?
Im Vergleich und in der Richtschnur ist bei allen anderen Freiberuflern und in der Wirtschaft üblich, dass diejenige Berufsausübungsform, die die geringsten Kosten verursacht und bei der durch rationale Prozessabläufe und Delegationsstrukturen optimale Abläufe gewährt sind, die Norm bildet.
Damit hätte die kleinere Einzelpraxis in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion im Rahmen der Finanzkrise keine Chance mehr.
Schon jetzt argumentieren Arbeitgeber und Krankenkassen, dass es sogar zielführend wäre, Medizintechnik nicht mehr selbst in der Praxis zu erwerben, sondern in einer Berufsausübungsgemeinschaft zu nutzen, aber mit dem Hintergrund, dass die Geräte vom Krankenhaus angeschafft und einer "Rund um die Uhr - Nutzung" zugänglich gemacht werden. Nur dann sei bei der jetzigen Innovationsgeschwindigkeit gegenüber der Gesellschaft zu rechtfertigen, immer auf die modernste Innovation zurückzugreifen.
Allein dies zeigt, wie komplex die Abwägungsprozesse in Richtung BAG in Zukunft sein werden.
Wer ist üblicherweise Initiator einer
monolokalen oder überörtlichen BAG?
Die BAG ist hier das Synonym für örtliche oder überörtliche Gemeinschaftspraxis-Sozietätsbildung.
Die Initiative geht entweder von jüngeren Ärzten bis 45 Jahren aus, die eine Einzelpraxis betreiben oder gerade übernommen haben bzw. übernehmen wollen oder aber von Gründungsgesellschaftern von Gemeinschaftspraxen mit zwei bis fünf Zulassungen.
Häufige Motive sind:
- Breiteres, spezialisiertes medizinisches Angebot / Entwicklung von Praxisbesonderheiten
- Umfassendere Sprechstundenzeiten im Schichtsystem von Montag bis Samstag und eigener Not- und Nachtdienst an Stelle des Bereitschaftsdienstes
- Kollegialer Gedankenaustausch
- Flexibilisierung des zeitlichen Einsatzes auf Vor- oder Nachmittage, zusätzlich ein freier Tag in der Woche für Management und Kreativität
- Erhöhte Stabilität durch Vertretung bei Urlaub und Krankheit
- Betriebswirtschaftlich wesentlich bessere Nutzung von Ressourcen
- Bessere Einbindung von Nachfolgern / Gewinnung von Weiterbildungsassistenten
- Systemvorteil wie Mitwirkungsrecht bei Auswahl eines Nachfolgers bei gesetzlich verpflichteten Ausschreibungen
- Abrechnungsvorteil.
Neuere, regionale gesundheitspolitische Aspekte für BAG´s
Niedergelassene Ärzte einer Region sehen sich mit dem Tatbestand konfrontiert, dass aus zwei neuen Richtungen leistungsstarke, fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften - monolokal (an einem Standort), intralokal (innerhalb einer Stadt) und überörtlich (auch Planungsbereich- und KV-Grenzen überschreitend) eine besondere Rolle spielen.
Krankenhäuser haben vielfach entschieden, dass sie auf eigene MVZ-Modelle verzichten wollen, wenn man mit leistungsstarken, freiberuflichen BAG´s die regionale Versorgung gemeinsam organisieren kann.
Hierzu Zitate aus der Financial Times vom 26.03.2009, Beitrag von Frau Hanna Grabbe zum Thema:
"In der Vernetzung liegt das Geld".
In der Einführung formuliert die Autorin:
"Es geht um die Macht über die medizinische Versorgung ganzer Regionen: Kliniken und Ärzte bringen sich in Stellung. Doch wer das Rennen macht, ist noch vollkommen offen."
"Auch die niedergelassenen Ärzte wollen sich von Gesundheitskonzernen nicht einfach überrollen lassen. Ohne die niedergelassenen Ärzte geht es nicht, sagte Wolfgang Pföhler, Chef des börsennotierten Rhön-Klinikums."
"Wir (Rhön) müssen mit den niedergelassenen Ärzten gemeinsam die Versorgung organisieren."
Eine ähnliche Strategie verfolgt der Sana-Vorstandsvorsitzende Philippe.
"Wir (Sana) wollen Netze aufbauen mit einem Krankenhaus in der Mitte, flankiert von ambulanten Strukturen. Künftig werden die Kassen nur noch eine komplette Versorgung nachfragen - wir wollen sie anbieten und mit den Kassen regionale Versorgungsverträge schließen."
Bei der Analyse der Möglichkeiten haben die Krankenhäuser entschieden, dass sie sich in dem Fall, in dem sie auf eigene MVZ-Aktivitäten verzichten, auf die Zusammenarbeit mit leistungsstarken, freiberuflichen BAG´s konzentrieren wollen, mit denen sie - ebenfalls auch mit deren Hilfe - bezüglich der Organisationsstruktur die Versorgung gemeinsam organisieren wollen.
Auch bieten die Krankenhäuser ggf. starken Gründungsgesellschaftern an, im Rahmen einer Nachfolge, wenn Kollegen nicht übernehmen wollen, die gesamten Strukturen zu übernehmen. Eine mittelfristig nicht unattraktive Perspektive für Freiberufler, wenn sie bereits zu Beginn ihrer freiberuflichen Kooperation für die Zeit in 5 oder 10 Jahren verlässliche Käufer haben.
Für Krankenhäuser wichtig:
Einweisung sichern!
Pflegedauer verringern!
Fallzahlen / DRG´s steigern!
Am liebsten sind dem Chefarzt einer Fachabteilung und der Geschäftsführung eines Krankenhauses, wenn eine oder mehrere Berufsausübungsgemeinschaften, die über leistungsstarke und kompetente Externleister koordiniert sind, sicherstellen, dass die Mehrzahl der Einweisungen über sie läuft.
Die Erfahrung zeigt oft, dass vier überörtliche BAG´s 51% der Einweisungen eines Krankenhauses tätigen. Haben diese BAG´s gleichzeitig den gleichen Management- und Marketing-Dienstleister, der für alle gleichartige Strukturen kostengünstig für sie zur Verfügung stellt, spart auch das Krankenhaus Organisationsaufwand, Zeit und Geld gegenüber dem Versuch, total unterschiedliche Menschen und Praxistypen eines Netzes zu koordinieren.
Was ist von BAG und Krankenhaus
gemeinsam zu organisieren?
- Gleichartige QM, IT und PVS-Strukturen
- Ggf. gleichartiger Einkauf
- Gleichartige Medikamenten Heil- und Hilfsmittel-Lösungen
- Abgleich von Leitlinien / Schnittstellenoptimierung
- Gleichartige Schulung des Personals, ggf. mit Hilfe des Krankenhauses
- Ggf. niedergelassene Anlaufstelle auf dem Gelände des Krankenhauses
- Wechselseitige Verzahnung ambulant-stationär durch Abschluss von Konsiliarverträgen und Integration von Krankenhausärzten in den ambulanten Sektor mit Nebentätigkeiten als Angestellte der BAG´s
- Bestimmte gleichzeitige und gemeinsame Verhandlungen mit Krankenkassen für ambulant-stationäre IV-Direktverträge ohne Mengenbegrenzung.
Zentral:
Wechselseitige ärztliche Personalverflechtungen
- Krankenhaus schließt vornehmlich Konsiliarverträge mit den Ärzten der Gruppe, die stark zuweisen und somit ihre eigenen Patienten im Namen des Krankenhauses behandeln können. Die Ärzte erhalten als Zusatzeinnahme für ihre Tätigkeit für das Krankenhaus 32,5% der DRG-Anteile.
Da durch die prästationäre Diagnostik und Aufklärung und die postoperative Betreuung bis zu zwei oder drei Tagen beim Patienten gespart werden können, sinkt die Verweildauer im Krankenhaus von 7,2 auf 4,1 Tage. Damit kann das Krankenhaus mehr Fälle behandeln, kommt in die schwarzen Zahlen; ein zentraler Punkt, weil sich mindestens ein Drittel aller Krankenhäuser in der Unwirtschaftlichkeitzone bewegen.
- Umgekehrt ist Nachwuchs im niedergelassenen Bereich für ausscheidende Partner / Angestellte schwer zu haben oder gekaufte Zulassungen mit übernommen Patienten sind überhaupt schwer ärztlich wieder zu besetzen.
Die einzigen ärztlichen regionalen Personalreserven sind Nebentätigkeitsgenehmigungen von geeigneten Fachärzten des Krankenhauses. Diese können auf eine Angestelltenzulassung in einer überörtlichen BAG mit Nebentätigkeitsgenehmigung arbeiten. Drei Krankenhaus-Orthopäden können dem Zulassungsausschuss zur Besetzung einer Angestellten-Zulassung im Bereich Orthopädie/Chirurgie à 13 Stunden benannt werden. Krankenhaus-Internisten mit den Schwerpunkten Diabetes, Kardiologie, Gastro-Enterologie oder Pneumologie können auf Hausarzt-Zulassungen als Angestellte arbeiten und in den Hausarzt-Partnerpraxen vor Ort gemeinsam mit dem Hausarzt die hausärztlichen Schwerpunkte betreuen und die Einweisungen im Krankenhaus und die Nachbetreuung im Namen der hausärztlichen Arztgruppe übernehmen.
Damit nutzt das Krankenhaus die BAG-Standorte direkt als quasi eigenes Flächenportal mit freiberuflicher Prägung. Aus Konkurrenz sind Synergie und Symbiose geworden.
Da die Krankenhausärzte zusätzlich auch als Vertreter bei den niedergelassenen Ärzten arbeiten können, sind sie so in der Lage, prä- und poststationäre Betreuung an allen Standorten einer überörtlichen BAG anzubieten.
Einzelpraxisstrukturen oft zu klein
und zu zersplittert für Krankenhaus und Krankenkassenbedürfnisse
Kooperationsskeptische Praxisinhaber betonen immer wieder ausschließlich betriebswirtschaftliche Vorteile einer engen unternehmerischen BAG. Dies verstellt den Blick auf andere wert- und zukunftssichernde Aspekte.
Selbst die KV betont, dass in Zukunft wichtige Vergütungsbestandteile QM-Systeme, Mindestmengen, geprüfte Qualität sind. Diese bedeuten Arbeitsteilung und Schulung von Helferinnen.
Krankenkassen bewerten, ob die Praxis von 7.00 bis 21.00 Uhr an 5 oder 6 Tagen in der Woche geöffnet ist. Ferner ist der Krankenkasse wichtig, dass man sofort, verläßlich und kontrollierbar Medikamenten-, Heil- und Hilfsmittel-Ersparnisse erzielt um bessere Honorare zu erhalten. Dies geht mit einer Zusammenarbeit, die verläßlich ist und sich bewährt hat.
All dies ist nur möglich mit einer Vorleistung von Vertrauen und durch reine Investition in Zeit und Kommunikation. Wer Platzhirsch ist, braucht keine weiteren Kollegen, wenn er im Direktvertrag ohne Mengenbegrenzung abrechnen darf.
Krankenhäusern geht es um verlässliche Zuweisungen und Fallzahlsteigerungen, den Krankenkassen um bei den Patienten testierte, erlebte und beweisbare Zufriedenheit und die Einhaltung von ins Auge gefassten Ersparnissen in den Bereichen falscher Einweisungen, Medikamenten und Heil-Hilfsmitteln oder Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit.
Wo es in der Vergangenheit oft langwierige Gespräche mit zersplitterten Netzstrukturen gab, gibt es nun klare Aufgabenstellungen. Der ärztlich gewählte Gruppensprecher einer großen BAG und der Repräsentant der gebündelten Anbietermacht mehrerer BAG´s einer Region und der externe Koordinator der Gruppe bei den Verhandlungen in seiner Eigenschaft als Steuerberater, Rechtsanwalt oder Betriebswirt sprechen mit dem Krankenhaus mit einer Stimme.
Sie sind mit allen Hintergründen eher vertraut als der Arzt, der alltäglich seine Hauptaufgabe darin hat, kranke Menschen mit Zuwendung und Kompetenz zu versorgen. So können beispielsweise fünf überörtliche, monolokale BAG´s zwischen drei und sieben Zulassungen insgesamt 25 Zulassungen potentiell mit 25.000 Patienten in einer Region bündeln.
Alle haben die gleiche Basisorganisation, die gleichen Organisationsstrukturen und die gleiche QM-Philosophie.
Die Konsiliarärzte der BAG sind dem Krankenhaus oft als langjährige, verlässliche, renommierte Oberärzte bekannt. Umgekehrt arbeiten Oberärzte internistischer Abteilungen in Nebentätigkeit in den hausärztlichen BAG´s mit. Das Gleiche kann ggf. bei kardiologischen und gastroenterologischen Praxen der Fall sein.
Persönliche Kenntnis und darauf ruhendes Vertrauen sind die entscheidenden Faktoren einer solch erfolgreichen Zusammenarbeit.
Ein eher unverbindliches Netz mit 60 Ärzten mit kleineren, mittleren und größeren Praxen und höchst unterschiedlichen, persönlichen Prioritäten und ungeschultem Personal hat nach vielen schlechten Erfahrungen keine Relevanz mehr für Krankenkassen und Krankenhäuser.
Relevante Entscheidungsgründe
für die Bildung einer BAG
Relevante Entscheidungsgründe für die Bildung einer BAG sind Marktmacht, Qualität, Kommunikation, Patiententestate aus Befragungen.
Daneben spielen je nach Fachrichtung untereinander auch Arbeitsteilung und damit verbundene Wertschöpfung eine zentrale Rolle.
Hausarzt - Spezialisierung, Entwicklung von Praxisbesonderheit
Entscheiden sich fünf bis acht Hausärzte zur Bildung einer BAG im Verbund mit weiteren BAG´s aus nicht konkurrierenden Standorten der Umgebung, können sie insgesamt - wie dargestellt - zusammenwirken.
Sie können die sich abzeichnende Einbindung von Versorgungsassistentinnen für Diabetes, Schlaganfall, KHK, Palliativmedizin wesentlich schneller vorantreiben. Sie können die Ablaufstrukturen intern besser regeln und schon freiwillig die entsprechenden delegativen, spezialisierten Personalstrukturen entwickeln.
Haben die aus fünf BAG´s stammenden 25 Hausärzte darüber hinaus eine gemeinsame Medikamentenliste im generischen bzw. innovativen Bereich mit dem Krankenhaus, werden erhebliche wirtschaftliche Potentiale eröffnet.
Insoweit kann die Pharmaindustrie dem Krankenhaus ggf. eine Vergünstigung beim Einkauf anbieten und das Krankenhaus kann die Zusatzgelder für die Schulung des Personals einsetzen.
Die Krankenkassen sehen die Verlässlichkeit in den Strukturen und stellen IV-/Direktverträge zur Verfügung mit unbegrenzten Fallzahlen für die Ärzte. Damit entsteht eine weitere Rentabilität, wenn arbeitswillige Hausärzte statt 1.500 nun 2.000 Patienten behandeln können, was sich dann mit der Einbindung spezialisierter Betreuungsstrukturen für chronisch Kranke wesentlich leichter ergibt.
Damit lassen sich jetzt innerhalb einer BAG hausärztliche Kompetenzzentren mit den Schwerpunkten Diabetes, Proktologie, Phlebologie, Palliativmedizin entwickeln. All das sind gleichzeitig beim Regelleistungsvolumen zu berücksichtigende Praxisbesonderheiten, wenn sie nachhaltig ausgebaut werden.
Die Spezialisten können auch an die anderen Standorte der BAG gehen und betreuen so spezialisiert mit dem persönlich weiter betreuenden ursprünglichen Hausarztpartner die Patienten.
Damit können auch hausärztliche Internisten ihre Tätigkeitsakzente, wie sie ihr Berufsbild vorgesehen hat bei einer sich immer stärker auf der einen Seite subspezialisiert entwickelnden, auf der anderen Seite ganzheitlichen Kompetenz optimal nutzen.
Vorteile im fachärztlich konservativen / operativen Bereich (Ortho-Uro-HNO-Gyn.-Augen)
Im fachärztlichen Bereich öffnet sich für einen konservativen Facharzt einer monolokalen oder überörtlichen Sozietät der Wertschöpfungsanteil für tatsächlich übernommene prä- und postoperative, ambulante oder stationäre Versorgung. Dies haben viele Fachärzte bereits bei IV-Versorgungsmodellen als Zusatzeinnahme erlebt.
Damit ist dem Patienten aus einer Hand die konservative, operativ-ambulante und stationäre Versorgung zugesichert. Die Vorstellung des Patienten findet mit dem zuständigen Kollegen für Operationen ambulant-stationär am Standort des konservativen BAG statt. Es ist ein gemeinsamer Erstkontakt und die entsprechenden Voruntersuchungen und Aufklärung kann gemeinsam durchgeführt werden.
Dies wird sowohl im vertragsärztlichen als auch im privatmedizinischen Bereich als besonderer Mehrwert empfunden.
Die Aufklärung ist besser und persönlicher, die Informationskette mit elektronischer Patientenakte / telefonischem Ergebniskonsil des Operateurs an den konservativen BAG-Partner am gleichen Tage ist ein Gewinn von Kompetenz und Vertrauen für beide Seiten.
Oft genutzte Einwände:
Operateure schaden sich durch Ergebnisteilung in BAG betriebswirtschaftlich selbst
Durchaus hat der Einwand seine Berechtigung, dass ein Operateur ggf. aber auch Wertschöpfungseinnahmen-Anteile verlieren könnte, wenn er sich zu einem Zuweisungsboykott bei Eintritt in eine überörtlich konservativ-operative Gemeinschaft entschließt.
Die Wirklichkeit sieht anders aus. Die Erfahrung zeigt, dass in der BAG dem operierenden Partner wesentlich mehr Privatpatienten von der konservativen Seite her geschickt werden. Diese Patienten im Privatbereich wurden früher an Chefärzte und Kollegen in der weiteren Umgebung empfohlen. Der konservative Behandler wollte nicht die Gefahr eingehen, dass sich aus der Kompetenz des Operateurs auch ein konservatives Betreuungsverhältnis mit dem Privatpatienten ergab.
Tatsächlich findet eine Steigerung der Operationen/ Eingriffe im Rahmen einer BAG statt. Offensichtlich werden durch den gemeinsamen Auftritt völlig neue Patientengruppen angezogen und die konzentrierte Mundpropaganda, die dadurch entsteht, führt zu einer nicht linearen Zuwachsentwicklung.
Ferner entstehen bei monolokalen kooperativen BAG´s Ersparnisse aus der gemeinsamen Nutzung von Personalreserven, Mietstrukturen etc. Räume sind überbesetzt, selbst wenn die Operateure in den OP´s eines Zentrums/ Krankenhauses stehen.
Die Kosten der Operateure senken sich von 63% auf 43%.
Bei einem Operateur-Umsatz von EUR 400.000,00 pro Zulassung (Kasse und Privat) ist dies eine Ersparnis in Höhe von EUR 80.000,00.
All dies sind Ergebnisse neuartiger Strukturen und Überlegungen.
Weitere Einwendungen:
Zuviel Zeitaufwand, hohe Komplexität, reduzierte Freizeitpotentiale
bei Gründung und Betrieb einer BAG
Mit Sicherheit kann es in der Startphase zu einer wöchentlichen, zeitlichen Zusatzbelastung kommen, bis die neuen Strukturen stehen. Ähnliche Verluste entstehen vielfach aber auch in unproduktiven Netz- und Stammtischstrukturen.
Der Begriff "Komplexität" ist der Versuch, eine moderne, neuartige, regionale Versorgungsstruktur mit der früheren "Einfachheit" einer breiteren Einzelpraxistätigkeit zu vergleichen.
Jeder Begriff, der etwas beleuchtet, will auch etwas verdecken. Verdunkelt werden könnte der legitime Wunsch, die eigene, individuelle Struktur, die tradierte und konditionierte Intransparenz weiter beizubehalten.
Gefahr eines am Anfang reduzierten Freizeit- und Lebensqualitätsverlustes ist mit Sicherheit ein wichtiges Argument.
Vielfach hat ein Praxisinhaber über 15 Jahre etwas aufgebaut. Jetzt will er die Früchte genießen, die ein private Wohnstandort am Mittelmeer bietet oder eine schon lange ersehnte Ausübung einer Hobbysportart.
In einer Zeit des Wandels in Richtung Regionalversorgung mit seiner neuartigen, lokalen Vernetzung ist aber ein Abseitsstehen ebenfalls mit dem Preis der zukünftigen Nicht-Veräußerbarkeit der Praxis zu bezahlen und mit dem Ausschluss, an Empfehlungsvereinbarungen mit Krankenkassen und Krankenhäusern teil zu haben.
Schluss-Fazit
Der Praxisinhaber sollte in sich hinein hören, ob seine im Unterbewusstsein einkonditionierten Prägungen als Individualist so groß sind, dass die Kluft zu neuartigem kooperativem Verhalten wirklich nicht überbrückbar ist.
Der Trend in bundesweite, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften ist verstärkt festzustellen. Eine Entwicklung, die einerseits die gewohnte Einzelpraxislandschaft mit ihrer wohnortnahen Versorgung verändern wird, andererseits aber ein Sicherheitselement für zukünftige freiberuflich aufrechterhaltende ambulante Versorgung sein wird.
Zu diesem Themenbereich findet ein zweiteiliger Workshop am 22.8. und 19.9.2009 von 10.00 bis 14.00 Uhr statt.
Nähere Einzelheiten finden Sie hier.
Desweiteren bittet RA H.-J. Schade eine Umsetzungs-Intensiv-Betreuung für Einzelpraxen, Arztgruppen, Chef-/Oberärzte von Hauptabteilungen von Krankenhäusern an. Details hierzu entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Ihr
H.-J. Schade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Broglie, Schade & Partner GBR
65193 Wiesbaden
Sonnenberger Str. 16
Tel. 0611/180950
Fax: 0611/1809518
80799 München
Georgenstr. 13
Tel.: 089/33037731
Fax: 089/33037732
10178 Berlin
Oranienburgerstr. 12
Tel.: 030/28091809
Fax: 030/28091944
www.arztrecht.de
bsp@arztrecht.de
Spezialisten für regionale Versorgungskonzepte
Ambulant/stationär/interdisziplinär
Innerärztliche Kooperationsgemeinschaften
Dienstleistungen
- Vertrags(zahn)arztrecht
- Zulassung / Ermächtigung
- Zweigpraxis / Ausgelagerte Praxisräume
- Honorarabrechnung / Kürzung / Plausibilität
- Wirtschaftlichkeitsprüfung / Richtgrößen
- Disziplinarverfahren
- Vertretung vor Schlichtungsstellen
Berufsrecht
- Approbation / Berufserlaubnis
- Berufs- und Weiterbildungsordnungen
- Gebührenrecht: EBM / GOÄ / GOZ / BEMA
- Arzthaftungsrecht
- Schlichtungsverfahren
- Berufsgerichtsverfahren
- Wettbewerbsrecht
Kooperation, Gesellschaftsrecht
- Gemeinschaftspraxisverträge
- Praxisgemeinschaftsverträge
- Partnerschaftsgesellschaften
- Medizinische Versorgungszentren
- Insourcing niedergelassener Ärzte
- Integrierte Versorgung
- GmbH-Verträge
- Jobsharing / Anstellungsverträge / Assistenzarztverträge
- Outsourcing von Abteilungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
|