Sonnenberger Str. 16, 65193 Wiesbaden, Tel. 0611/180950; Fax: 0611/1809518
Oranienburger Str. 12, 10178 Berlin, Tel. 030/28091809, Fax: 030/28091944
Steinsdorfstr. 20, 80538 München, Tel. 089/33037731, Fax: 089/33037732


Neue Einkommensquelle für Ärzte - Firmengesundheits-Dienstleistungen
Nutzen Sie die steuerfreien gesundheitsfördernden Präventionsleistungen für Arbeitnehmer in Betrieben gemäß § 3 Nr. 34 EstG

Bundesweiter neuer IGeL-Markt im Entstehen!


H.-J. Schade
Rechtsanwalt

Der Gesetzgeber ist mit dem Jahressteuergesetz 2009 im Rahmen des § 3 Nr. 34 EstG den Weg zu selbstverantworteten Prävention im Rahmen des Salutogenesekonzeptes der WHO und EU konsequent weitergegangen. Ziel ist es, Menschen Hilfestellungen an die Hand zu geben, die es diesen gestatten, ihr Ernährungs- und Bewegungsverhalten nachhaltig zu optimieren, ihrem Stress richtig zu begegnen und Kreativitätspotentiale zu erschließen.

Unterstützt wird dies durch mögliche Vorsorge-Checks, die die Menschen frühzeitig über Risiken in den Bereichen Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Folgen von Bewegungsarmut etc. diagnostisch informieren.

Zielgruppen:

Angesprochen werden Arbeitgeberorganisationen, Inhaber von Firmen, mittelständische Unternehmer, Meister in Handwerksbetrieben und Innungen, Partner in Freiberufler-Sozietäten, etc.

Firmen-IGeL´n

Steht bei normalen IGeL-Selbstzahlerleistungen der Patient im Mittelpunkt des informierenden Akquisitionsgeschehens, so ist dies bei Arbeitnehmern - Firmen-IGeL´n - mehrdimensional. Hier gibt es verschiedene Informations- und Akquisitionskanäle.

Informationen gegenüber Firmenmitarbeitern

Denkbar ist das systematische Identifizieren eines Patienten als Mitarbeiter einer Firma, die bereit ist, für solche Leistungen Geld auszugeben.

Dabei muss der Patient/ Arbeitnehmer eine Broschüre erhalten, aus der der Arbeitgeber entnehmen kann, dass die Voraussetzungen gemäß § 20a Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V gegeben sind.

§ 20a SGB V - Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Krankenkassen erbringen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), um unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen. § 20 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

SGB V § 20 Abs. 1 Satz 3

"Der Spitzenverband "Bund der Krankenkassen" beschließt gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik."


Hat der Arbeitgeber das Angebot des Arztes/ Praxisinhabers, ggf. nach Rücksprache mit seinem Steuerberater bezüglich der steuerlichen und sozialabgabekonformen Gestaltung geprüft, kann er dem Mitarbeiter signalisieren, dass die Leistung des Arztes von der Firma entsprechend bezahlt wird.

Unter Umständen ist es sogar sinnvoll, dass die Kostenübernahme auch unmittelbar gegenüber der Arztpraxis signalisiert wird.

Fragestellung der Praxis

Die Arztpraxis sollte bei Anmeldung des Patienten die Fragen stellen: "Gibt es in Ihrer Firma Betriebsgesundheitsprogramme? Was tun Sie selbst oder Ihre Firma zusätzlich für Ihre Gesundheit im Präventionsbereich?"

Diese Frage muss der Standard sein im Patientengespräch, das sinngemäß lautet: "Wo tut es weh? Wie kann ich Ihnen bei Ihren Schmerzen helfen?"

Informationen über kompetente Leistungserbringer gegenüber Arbeitsgebern selbst, deren Personalchef, Arbeitgeber oder Firmenorganisationen

Vieles, was der Arzt im IGeL-Bereich schon erbracht hat, ist hier geeignet, wie

  • Ernährungsberatung
  • Bewegungskonzepte
  • Rückenschule
  • Entspannungs- und Kreativitätstraining
  • Business and Life-Coaching
  • Vorsorge-Checks
  • Raucher- und Suchtentwöhnung.

Die Schwierigkeit liegt darin, Zeit und Geld für die Akquisition geeigneter Entscheider zu organisieren. Diese müssen in einer Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise auch noch bereit sein, die privilegierten Geldsummen für ihre Mitarbeiter zu investieren.

Denkbare Institutionen mit Bereitschaft erweiterter Fürsorge sind:

  1. Kommunen, Landkreise und ihre öffentlich beeinflussten Betriebe, wie Stadtwerke, Sparkassen, Verkehrsbetriebe.
  2. Arbeitgebergruppen, die von der Wirtschaftskrise profitieren, wie Bauunternehmen, Bauzulieferer, Bauhandwerk, z. B. für geförderte öffentliche Aufträge.
  3. Unternehmern, die sich noch in stabilen Wirtschaftsbereichen befinden, und, wie Pharmaunternehmen, Teile des Gesundheitswesens sind.
  4. Inhaber und Führungskräfte von Mittelstandsunternehmen und ihre freiberuflichen Organisationsformen wie Steuerberater, Ingenieurbüros, Umwelt-Consulting, Handwerksinnungen wie Sanitär, Augenoptik, Dentallabor, etc.



Engpass: Zeitaufwand, Kosten, Know-how und innere Scheu wegen Akquiseverhalten

Der jetzt geöffnete Markt ist einer der gewaltigsten Zukunftspotentiale in unserer Gesundheitswirtschaft. Dennoch gilt es zu befürchten, dass sich besser organisierte Gesundheitsinstitutionen wie Krankenhäuser, Krankenhaus-MVZ´s, Firmen für Betriebsmedizin und Krankenkassen mit schon bestehenden Netzwerkärzten schneller organisatorisch dieses Marktes bemächtigen, als die bisher stolz ihre Kleinteiligkeit verteidigende, freiberufliche Einzelpraxis.

Am ehesten werden an diesen Herausforderungen und Chancen Laborsozietäten oder ärztliche Laborgemeinschaften, Inhaber von radiologischen Sozietäten und größere Berufsausübungsgemeinschaften von drei bis elf Orthopäden, Gynäkologen, Fachinternisten und Hausärzten mit Zugang zu Betriebsmedizin beteiligen.

Wie geht der proaktive Arzt vor?

Das Grundschema ist immer relativ gleichartig. Zunächst wird durch generelle Nachfrage und Internetrecherche geprüft, ob es schon Konkurrenzangebote oder Firmen gibt, die Konzepte wie Rückenschule, Rückentraining nach Kieser/Dr. Wolf/FPZ und ähnliches fördern.

Jeder wird in der generellen regionalen Erkundungsphase gefragt, ob er zum Thema Betriebsgesundheit schon etwas gehört hat. Zu befragen sind Kollegen, ärztliche Mitarbeiter, Patienten, Familienangehörige. Auch Telefonate mit Geschäftsführern von Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitgeberverbänden, Personalabteilungsleitern von regionalen Firmen können hilfreich sein. Ferner kann es gute Informationen geben durch Mitgliederverzeichnisse von Businessclubs, Rotary, Lions, Roundtable, Kivani, Studentenvereinigungen, Parteiverzeichnissen, kirchlichen Mitgliedschaften und bei Sportvereinen.

Betriebs-IGeL-Volumen: Oft für die Einzelpraxis zu groß, falls professionelle Nachfrage der Arbeitgeber

Würde man den berufspolitischen Aussagen von Facharztverbänden glauben, stellen die Mitglieder dieser Berufsverbände in Zukunft maximal 22 Stunden für Kassenmedizin zur Verfügung. Dann gäbe es ggf. noch ausreichende Zeitreserven für höher bewertete Leistungen und man wäre durch die neue Betriebsmedizin nicht mehr vom Kassensektor abhängig.

Doch hinterfragt man die Situation, so sind gerade große Vertragsarztpraxen erfolgreiche und gut spezialisierte IGeL-Praxen. Hier fehlen oft Zeitreserven und ärztlicher Nachwuchs zur Entlastung im Vertragsarztbereich.

Ferner gibt es innerhalb der Ärzteschaft extrem zuwendungsorientierte Arztpersönlichkeiten, die sich gute Kenntnisse über Ernährung, Akupunktur, Naturheilverfahren, Kinesiologie, etc. angeeignet haben. Hier fehlt es jedoch oft an der Prioritätensetzung für Akquise im nichtärztlichen Umfeld von Sozialstrukturen, an Beziehungen in die Ebene von Firmen und an Sozialkontakten zu Karrierenetzwerken im sozialen Regionalbereich.

Dies stellt insoweit die Chance für Ärztenetze, ärztliche Netzwerkstrukturen, wie Kammern, Berufsverbänden, KV-Consult dar.

Wer sonst könnte kleinteiligen Freiberuflern helfen?

Denkbar sind Hilfestellungen von Apothekern mit mehreren Apotheken, Sanitätshäusern, Vorständen und Geschäftsführern ärztlicher Netze, Genossenschaften, aber auch von Krankenhausverwaltungen und gesetzlichen Krankenkassen, die alle Betreuungsabteilungen für Arbeitgeber auf der Landes- und Regional- Ebene haben.

Finden sich mehrere Ärzte zusammen, können Sie auch die Betreuungs- und Akquisitionsdienstleistungen für Betriebs-IGeL-Leistungen der Anwaltssozietät Broglie, Schade & Partner GbR und deren Unternehmensberatung M³C oder deren Dienstleistungsnetzwerk
"Betreuungsallianz für freiberufliche Ärzte und Arztgruppen/ BAG's"
nutzen. Bei einer Arztgruppe von sechs Ärzten entstehen pro Monat € 99,-- Kosten zzgl. Mehrwertsteuer und anteiligen Fahrtkosten. Dies beinhaltet einen umfassenden Besprechungs- und Betreuungstermin pro Monat, ggf. vertiefende Kontaktgespräche inkl. Protokolle und Arbeitslisten, telefonische Vertiefungsbetreuung.

Wichtig ist aber, dass den Mitgliedern des Anwaltsbüros/der Betreuungsallianz eine weitere Person auf Sekretariatsebene zur Verfügung gestellt wird, die vor Ort systematisch solche Strukturen dann abarbeitet.

Ggf. kann auch diese Funktion durch Kontakte zu bundesweit geeigneten Personenkreisen mit Vorkenntnissen in diesen Bereichen zur Verfügung gestellt werden.

H.-J. Schade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Broglie, Schade & Partner GBR
Sonnenberger Str. 16
65193 Wiesbaden
Tel. 0611/180950
Fax: 0611/1809518

80799 München
Georgenstr. 13
Tel.: 089/33037731
Fax: 089/33037732

10178 Berlin
Oranienburgerstr. 12
Tel.: 030/28091809
Fax: 030/28091944
www.arztrecht.de
bsp@arztrecht.de

Spezialisten für regionale Versorgungskonzepte
Ambulant/stationär/interdisziplinär
Innerärztliche Kooperationsgemeinschaften

Dienstleistungen

  • Vertrags(zahn)arztrecht
  • Zulassung / Ermächtigung
  • Zweigpraxis / Ausgelagerte Praxisräume
  • Honorarabrechnung / Kürzung / Plausibilität
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung / Richtgrößen
  • Disziplinarverfahren
  • Vertretung vor Schlichtungsstellen

Berufsrecht

  • Approbation / Berufserlaubnis
  • Berufs- und Weiterbildungsordnungen
  • Gebührenrecht: EBM / GOÄ / GOZ / BEMA
  • Arzthaftungsrecht
  • Schlichtungsverfahren
  • Berufsgerichtsverfahren
  • Wettbewerbsrecht

Kooperation, Gesellschaftsrecht

  • Gemeinschaftspraxisverträge
  • Praxisgemeinschaftsverträge
  • Partnerschaftsgesellschaften
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Insourcing niedergelassener Ärzte
  • Integrierte Versorgung
  • GmbH-Verträge
  • Jobsharing / Anstellungsverträge / Assistenzarztverträge
  • Outsourcing von Abteilungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
©Copyright by Broglie, Schade & Partner GbR
zur Übersicht Vorheriger Artikel Nächster Artikel zur Homepage