Nachwuchsmangel - Zentraler Engpass bei Einzelpraxen
und Praxisabgebern der Zukunft
Fachgleiche Kooperationsmodelle in zentralen Gesundheitsimmobilien - im Stufenprozess die Alternative zur freiberuflichen Abgabe einer Einzelpraxis
Handlungsschritte für Praxisabgeber und Inhaber
von Einzelpraxen, die erkennen, dass bei der aktuellen
Nachwuchsverweigerung für freiberufliche Tätigkeit
kurz- und mittelfristige Veräußerbarkeit ihrer Einzelpraxis
nicht mehr gewährleistet ist
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H.-J. Schade
Rechtsanwalt
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In Bayern haben in den letzten 12 Monaten 200 Hausärzte ihre Praxen geschlossen, ohne dass ein Praxisnachfolger die Versorgung der Patienten übernommen hätte. (Vgl. Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2009 S. 38).
Das Bayerische Ärzteblatt veröffentlicht in dem Beitrag weitere Zitate wie:
- "Der Medizinermarkt ist wie leergefegt"
- "Kein Einziger, der von mir angeschriebenen 40 jungen Kollegen in Krankenhäusern hat sich gemeldet"
- "Hausarzt- und Frauenarztpraxen sind praktisch nicht mehr zu verkaufen"
- "Vor 10 Jahren wurde eine Hausarztpraxis in Bayern noch für den Umsatz eines Jahres verkauft, heute müssen Hausärzte froh sein, wenn ihnen überhaupt noch ein Jahresgewinn für ihre Praxis bezahlt wird"
- "Der Wertverlust oder die Nichtverkaufbarkeit kann existentiell werden, denn viele Ärzte haben den Erlös beim Praxisverkauf als Teil ihrer Rente gesehen. Es bricht ein Stück der Altersversorgung weg"
Das, was für Hausärzte in der Fläche und in sozial schwachen Ballungsgebieten in Bayern gilt, ist bundesweit im Ruhrgebiet, das generell eher einkommensschwach ist, für alle Fachrichtungen der Regelfall. Dieser Facharztmangel gilt nicht nur im Bereich der Allgemeinmedizin, sondern auch für Frauenärzte, konservative Augenärzte, Dermatologen und Neurologen.
Ursache:
Wertewandel beim ärztlichen Nachwuchs
In einer Studie für das Bundesgesundheitsministerium, Bundesärztekammer und KBV, ist dieser gesellschaftliche Entwicklungsprozess ausführlich wissenschaftlich dokumentiert.
Studie: "Kleinräumige kassenärztliche Versorgung"
Die Gründe sind:
Männlicher ärztlicher Nachwuchs wünscht Spezialisierung, Einbindung in Teamstrukturen, kein unternehmerisches ERisiko und geregelte Arbeitszeiten. Ferner sind berufliche Entfaltungsmöglichkeiten für den akademisch ausgebildeten Ehepartner in einer hochwertigen sozialen Umgebung für Bildung, Freizeit und Wohnangebot unter Berücksichtigung mehrsprachiger Kindergärten und Frühförderungsinstitutionen ab dem dritten Lebensmonat gewünscht.
Analog sind die Wünsche des ärztlichen weiblichen Nachwuchses, der in Zukunft 60% Anteil haben wird und zunächst - wegen des Kinderwunsches - nur mit Teilzeitfunktionen auf Angestelltenbasis eingerichtet ist.
Damit reduziert sich die Übernahme von freiberuflichen Praxen in der Fläche, in sozial schwachen Gebieten, darüber hinaus jedoch auch in attraktiven Gebieten auf maximal 30% der ursprünglichen Fiktion von Übernahmemöglichkeiten einer freiberuflichen Praxis.
In Zukunft wichtig:
3-5-jährige Anpassungsstrategie zu modifizierten Fortführungsmöglichkeiten der Praxis durch multimodale Kooperationsmöglichkeiten überörtlich und vor allem in zentralen Gesundheitsimmobilien
Einzelpraxen - ohne Einbindung in Gesundheitsimmobilien - werden sich auf Dauer als nicht mehr vermittelbar darstellen, weil sie sowohl vom ärztlichen Nachwuchs als auch von Patienten und Krankenkassen und deren Anforderungen aus Selektivverträgen keine Chance mehr haben.
Was Patienten an Gesundheitsimmobilien besonders schätzen, wird beispielhaft dargestellt an einer Veröffentlichung der Ärztezeitung vom 8.1.09 zum Atriomed Gesundheitsimmobilienkonzept der Techniker Krankenkasse.
Leistungsstarke Praxisinhaber ("Schein-Löwen")
suchen verzweifelt ärztlichen Nachwuchs
Hausärztlich ergibt sich in den nächsten Jahren ab jetzt schon eine Nachfrage nach Zulassungen in gesperrten Gebieten durch das Bedürfnis leistungsstarker Praxisinhaber durch Integration weiterer Zulassungen auf Angestelltenbasis, weiteres Abrechnungspotential zu haben. Das sind all die Praxen, die (über eine bestimmte Leitungsmenge hinaus über 150% des Fachgruppendurchschnitts) nicht mehr abrechnen können.
Aber auch hier ist das Problem, nicht eine Zulassung erwerben zu können, sondern überhaupt in der Fläche bzw. im sozial schwachen Raum einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die bereit ist, dort auch zu arbeiten. Denn, wie zuvor dargestellt, erfüllt der ländliche Raum nur noch bedingt die Anforderungen des ärztlichen Nachwuchses für eine adäquate Arztstelle, unabhängig von der Vergütung.
Deshalb ist es auch denkbar, dass man von den regionalen Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung ggf. auf genehmigte Nebentätigkeit von Krankenhaus-Internisten als Angestelltenfunktion zurückgreift. Dies kann für ein Krankenhaus dann von Interesse sein, wenn es sich dadurch erhofft, die Zuweisung abzusichern und darüber hinaus an Stelle eines eigenen MVZ´s eine gesicherte Versorgungskette ambulant-stationär zu entwickeln.
Aber auch hier werden von Seiten der Krankenhausabteilungen und Verwaltungsleiter größere Gemeinschaften mit 3-8 Hausärzten eher eine Chance haben, auf zusätzliche Krankenhausmitarbeiter zurückzugreifen, weil sie dann ein entsprechendes Zuweiserpotential verkörpern. Auch prä- und poststationäre Versorgungsstrukturen im Bereich interessanter Direktverträge in den Indikationsbereichen Diabetes, Schmerz, Offene Wunde, Herz-Kreislauf, Herzinsuffizienz, onkologisch/palliativ, wären hier interessante Kooperationsansätze, die es auch gestatten, an sonst nicht mehr verfügbaren Nachwuchs oder ärztliche Mitarbeiter heran zu kommen.
Schlussfolgerung:
Hausärzte müssen sich ab jetzt in den nächsten 5 Jahren zusammenschließen und stufenweise eine Zentral-Immobilie in Modul-Bauweise (Fertigbauteilen) konzipieren, entwickeln, sich von Investoren erstellen lassen.
Die einzige, langfristige Chance für Hausärzte, eine Nachfragestruktur aufzubauen, ist ein Zusammenwirken in stufenweise geplanten Hausarzt- und ggf. mit getrennten Eingängen versehenen Facharzt-Immobilien.
Dies ggf. auf Grundstücken, die eine Kommune kostenlos zur Verfügung stellt, auf Krankenhaus-Grundstücken oder auf Grundstücken von Reha-Zentren, Altenheimen, etc.
Dabei ist, unabhängig von der Rechtfigur Gemeinschaftspraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft darauf zu achten, dass
- von Montag bis Samstag von 9.00 bis 20.30 Uhr Öffnungszeiten angeboten werden,
- eine gemeinsam entwickelte Hausarzt-Facharzt-Krankenhaus kompatible QM-Struktur angeboten wird,
- man mit einer gemeinschaftlichen Patientenakte arbeitet,
- eine hohe Spezialisierung gegeben ist, die den Abschluss von indikationsorientierten Direktvertragsmodellen mit Krankenkassen gestattet.
Dabei wird sich immer eine Veräußerungsmöglichkeit für die zunächst noch selbstständigen, aber zusammenwirkenden, homogenen Arztgruppen ergeben, wenn ein unternehmerischer Kollege oder auch ein freiberuflicher Arzt, ein Krankenhaus-Chefarzt mit Unterstützung der Krankenhausverwaltung oder ein Krankenhaus-MVZ eine Übernahmemöglichkeit nach 3,5 oder 7 Jahren signalisiert.
Krankenhäuser wollen als Anbieter für die Zukunft im Moment nicht direkt hervortreten, um sich nicht vor Ort emotionale Widerstände wegen Konkurrenzaspekten einzuhandeln.
Aber in 2-3 Jahren wird dies wegen des gegebenen Ärztemangels eine echte Alternative darstellen bzw. ist dies in vielen Städten des Ruhrgebietes wie Bottrop, Gelsenkirchen, Castrop-Rauxel bereits eine Alternative.
Sinnvoller Handlungsschritt:
Auf neun Monate begrenzte, extern erstellte Proportions-Potential-analyse und Kurzkonzept
Zielführend ist deshalb zunächst einmal - unter externer Beratung moderiert und betreut - für die Dauer von 6-9 Monaten den interessierten Praxen (3-5) eines größeren Einzugsgebietes Zusammenführungsanalysen und Zusammenführungsgespräche zu führen und zu prüfen, ob man sich in einem Stufenprozess von 2-5 Jahren in einer zentralen Immobilie zusammenfinden kann.
Am Anfang kann man einen zentralen Standort auch mit einer Zweigstelle oder mit einer geteilten Zulassung mit benutzen. Denkbar ist auch, vorübergehend die Räume einer schon bestehenden Gemeinschaftspraxis im Schichtsystem bis zu 6 Tagen mehrfach zu nutzen und sich dann in einem weiteren Schritt von einem Krankenhaus, einer Apotheke, einem Sanitätshaus oder einem professionellen Investor eine modulare, ausbaufähige Praxisstruktur aus Fertigteilen konzeptionieren zu lassen.
Damit wären sofortige Umzüge nicht erforderlich und dennoch die Perspektiven für eine Übergabe innerhalb der nächsten 5 Jahre für eine Einzelpraxis oder für eine Abgabepraxis / Ehepaargemeinschaft sichergestellt.
Der Beratungsaufwand pro Monat in der Explorationsphase wird sich auf 148,00 € pro Zulassung zuzüglich Mehrwertsteuer und Fahrtkosten belaufen.
Analoge Entwicklung im Facharztbereich
Gleichartige Nachbesetzungsprobleme von Einzel- oder Ehepaar-Gemeinschaftspraxen finden wir bei Gynäkologen, Dermatologen, Ophthalmologen, Neurologen und in letzter Zeit sogar bei Orthopäden und HNO-Ärzten in der Fläche und in Standorten in Ballungsgebieten mit sozial schwacher Bevölkerung (Hartz-IV-Empfänger / Mitbürger mit Migranten-Hintergrund).
Auch hier ist die Bildung von größeren, fachgleichen Anlaufstellen oder auch interdisziplinären Gebäude-Immobilien unverzichtbar.
Krankenhausabteilungen wie gynäkologische oder orthopädische Hauptabteilungen haben Interesse daran, im Rahmen von Nebentätigkeitgenehmigungen Krankenhausärzten weitere Einnahmequellen im ambulanten Sektor auf Teilzeitbasis zu geben, um sich durch die enge Verzahnung Zuweisungsstrukturen zu sichern, die in Zukunft für die Rentabilität der Krankenhäuser immer größere Bedeutung erlangen werden.
Die Frage, ob sich sinnvollerweise immer eine vertragsärztliche Gemeinschaftspraxis lohnt, muss wegen EBM-Unklarheiten bei Gemeinschaftspraxen im Moment offen bleiben. Im Zweifel ist vorrübergehend eine systematische, wechselseitige Vertretung zur Erhöhung unterdurchschnittlicher oder durchschnittlicher Regelleistungsvolumen, ggf. in Absprache und in Abprüfung mit der KV, eine Alternative.
Für Praxisinhaber mit langen Mietverträgen kann man über eine überörtliche BAG oder eine Praxiszweigstelle bei der Stufenentwicklung einer gemeinsamen Zukunftsimmobilie in modularer Bauweise mitwirken.
Auch hier empfiehlt sich eine Wertsicherungsberatung zur Erhaltung des Praxiswertes mit mittelfristiger Praxisabgabe durch eine ca. 9-monatige Kooperations-Potential-Analyse und entsprechender Kurz-Konzeption mit ca. den gleichen Kosten wie im Hausarztbereich 148,00 € zzgl. Mwst. pro Zulassung und Monat.
Anlaufstelle für Kooperationspotential-Analysen und Kurzkonzepte:
Frau Renate Posern,
Tel. 0611/180940, Fax. 0611/1809418,
bsp@arztrecht.de,
www.arztrecht.de
oder
Frau Roswitha Stein
Tel. 0611/180950, Fax: 0611/1809518
stein@arztrecht.de,
www.arztrecht.de
Ansprechpartner ist:
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