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Je stärker bei Arzt- und Zahnarztpraxen die Gewinne zurückgehen, desto stärker entstehen partnerschaftliche Spannungen.
Gründe der daraus resultierenden Trennungswünsche sind:
- Ungleiche Leistungsbeiträge, abrechnungsmäßig, qualitativ, zeitmäßig
- Mobbing-Aktivitäten von Personal / Ehepartnern
- Ungerecht empfundene Konkurrenzschutz- und Gewinnverteilungsklauseln
- Unfähigkeit des achtsamen Kommunizierens / Zuhörens
Statt sofortiger Kündigung - schriftlich Dialog anbieten
Bevor es - was auch Rechtsnachteile bringt - zu der Entscheidung kommt, eine Kündigung auszusprechen, ist es sinnvoll, den Partnern schriftlich mitzuteilen, was den betroffenen, unzufriedenen Partner unternehmerisch, medizinisch und menschlich belastet.
Hier kann sprachlich und juristisch eine Form gefunden werden, die nicht unmittelbar zur verschlimmernden Aggressivität des Adressaten führt. Kommt es nach dieser qualifizierten, den Gesellschaftszweck weiter im Auge behaltenden Intervention nicht zur angemessenen Gegenreaktion, ist es für den Juristen leichter, das Gesellschaftsverhältnis als "zerrüttet" zu bezeichnen und die Kündigung aus wichtigem Grund einzuleiten.
Mediation / Moderation
Oftmals ist es auch sinnvoll, eine einvernehmliche Trennung zu schaffen. Ein externer Mediator / Moderator kann hier sinnvoll sein. Erforderlich ist eine umfassende Erfahrung mit Gebührenordnungsrecht, Psychologie und juristischem Hintergrund im Arztbereich.
Vielfach ist es aber wie in einer Ehe. Ursprüngliche, stark kollegiale Zuneigung schlägt um in Rachgedanken, Groll und Wut.
Kühl, distanziert, mit Gelassenheit verhandeln ist hier der richtige Weg.
Verzeihung - innerlich ausgesprochen - ist die beste Form von Rache. Die durch die Verzeihung des unzufriedenen Partners eingetretene innere Distanzierung hebt die emotionale Abhängigkeit auf und führt zu den besten, juristisch abgesicherten Verhandlungsergebnissen bei einer Trennung.
Loslassen, in Liebe den Partner umarmen ist das beste - vielleicht zu esoterische - Grundmodell einer erfolgreichen Trennung.
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