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In Kooperation mit:
von Schmidt-Pauli und Partner, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

Neue Freigrenzen für Sachbezüge


Andreas von Schmidt-Pauli
Steuerberater

Nach Abschnitt 31 Abs. 2 Satz 9 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 wurde die steuer- und sozialversicherungsfreie Grenze für Sachbezüge, die einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zugewendet werden kann auf EUR 50,00 fast verdoppelt. Hierunter fallen u.a. folgende Sachbezüge:

  • Vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abonnierte Fachzeitschriften
  • Warengutscheine für Essen und Benzin ( keine Auswahlgutscheine )
  • Getränke für die Angestellten

Diese Freigrenze gilt immer nur für einen Monat und ist nicht auf den Nächsten übertragbar. Sie stehen jedem Arbeitnehmer, also auch den Aushilfen zu und werden nicht mit anderen Vorteilen, die nach § 3 EStG steuerfrei sind verrechnet.

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