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Nach Abschnitt 31 Abs. 2 Satz 9 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 wurde die steuer- und sozialversicherungsfreie Grenze für Sachbezüge, die einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zugewendet werden kann auf EUR 50,00 fast verdoppelt. Hierunter fallen u.a. folgende Sachbezüge:
Diese Freigrenze gilt immer nur für einen Monat und ist nicht auf den Nächsten übertragbar. Sie stehen jedem Arbeitnehmer, also auch den Aushilfen zu und werden nicht mit anderen Vorteilen, die nach § 3 EStG steuerfrei sind verrechnet. |
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