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Praxiswert bei Praxisabgabe - wie ermitteln?


Dirk R. Hartmann
Rechtsanwalt

Der Arzt, der sich zur Ruhe setzen möchte, hat den Veräußerungserlös seiner Praxis häufig als feste Rechengröße in seine Altersversorgung mit einbezogen. Früher erfolgte die Kaufpreisfindung meist alleine zwischen Verkäufer und Käufer durch Einigung auf einen Kaufpreis. Dieser wurde in der Vergangenheit bereitwillig von Banken finanziert, denn alleine die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung war für die Banken für die Sicherung der Darlehen ausreichend.

Vielfach wird die heutige Preisfindung jedoch von äußeren Faktoren beeinflusst, wenn nicht gar bestimmt. Standort der Praxis, deren Ausstattung und Kostenstruktur, Zulassungsbeschränkungen, Alter des Abgebers, Rückgang der KV-Honorare und Kürzungen durch die privaten Krankenversicherer, Angebot der Praxis zu IGeL und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit des Kaufes durch eine Bank (Stichwort „Basel II“) spielen bei der Kaufpreisfindung eine erhebliche Rolle.

Damit sind die früher gängigen Wertermittlungsmethoden nach Faustformeln – zum Beispiel 100 % eines Jahresgewinnes oder 50 % eines Jahresumsatzes – oft unzureichend und werden durch komplizierte betriebswirtschaftliche Berechnungsformeln, Erfahrungswerten von Banken bei der Veräußerung von Praxen etc. ersetzt. Es kommt dabei bei der Kaufpreisfindung immer mehr zu einer Einzelfallbetrachtung, bei der die Grenze von der Bereitschaft der Banken, den Praxiskauf zu finanzieren bestimmt wird.

Diese Umstände führen oft dazu, dass sich die Verkaufsverhandlungen in die Länge ziehen und nicht der erhoffte Kaufpreis erzielt wird. Der abgabewillige Arzt sollte sich daher bereits frühzeitig mit der Praxisabgabe und der Kaufpreisfindung auseinandersetzen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die frühzeitige Integration des Käufers – etwa in Form einer Übergangsgemeinschaftspraxis – ein geeignetes Instrument zur erfolgreichen Durchsetzung der Vorstellungen über den Kaufpreis darstellt. Wichtig bei einer derartigen Gestaltung ist ein ausgewogener Ausgleich zwischen den Interessen des abgabewilligen Arztes auf einen Kaufpreis der seinen Bedürfnissen gerecht wird und den Interessen des Übernehmers, den Kaufpreis auch tatsächlich finanzieren zu können.

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