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Lebensversicherungsverträge werden zur Finanzierung z. B. von Bauvorhaben sehr oft beliehen. Bei der Beleihung ist besondere Vorsicht geboten, weil die Beiträge bei einer festgestellten Steuerschädlichkeit nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden können und die Erträge außerdem besteuert werden. Liegen die Darlehen über 25.565 €, dann ist der Sicherungsnehmer verpflichtet, dem für den Versicherungsnehmer zuständigen Finanzamt darüber Mitteilung zu machen. Das Finanzamt erteilte in diesen Fällen dann anschließend einen Feststellungsbescheid.
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